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TATSACHEN UND ZAHLEN ÜBER DEUTSCHLAND

Geschichte



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DOCUMENTE SIMILARE

TATSACHEN UND ZAHLEN ÜBER DEUTSCHLAND



Vorwort

Dieses Buch will Über die wichtigsten Grundtatsachen des politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland Auskunft geben. Vor allem will es über die großen Wandlungen ber-ichten, die sich auf diesen Gebieten seit 1933 vollzogen haben. Es ist zunächst als kleines Nachschlagewerk gedacht; das alphabetische Register am Ende dient diesem Zweck. Darüber hinaus wird es allen, die sich selbst oder andere in Reichsbürgerkunde zu unterrichten haben, eine willkommene Hilfe sein.

Die Herausgeber.

Geschichte und politische Ordnung

Das Deutsche Reich ist aus den germanischen Staatsgründungen des frühen Mittelalters hervorgegangen. Seine Blütezeit begann unter der Herrschaft des Sächsischen Kaiserhauses, insbesondere unter Heinrich 1. (919-936) und Otto dem Großen (936-973). Im späten Mittelalter wurde die Reichsgewalt durch das Erstarken der Landesfürsten mehr und mehr geschwächt. Zu Beginn der Neuzeit wurde diese Entwicklung durch die religiösen Bewegungen beschleunigt; sie endete schließlich in der Zeit der Napoleonischen Kriege mit der Auflösung des Reichs. 1806 hat der Habsburger Franz II. die deutsche Kaiserkrone niedergelegt.

Im Jahre 1871 ist das Deutsche Reich durch Zusammenschluß der norddeutschen und süddeutschen Staaten neu gegründet worden. Es war bis zum Jahre 1918 ein Bundesstaat. An der Spitze stand der König von Preußen als Deutscher Kaiser- Wilhelm 1. 1871-1888, Friedrich 111. 1888, Wilhelm Il. 1888-1918. Das Reichsgebiet war 541000 Quadratkilometer groß. Die Einwohnerzahl betrug 1871 - 40 997 000 und 1914 - 67 790 000. Außerdem Kolonialbesitz.

Von 1918 bis 1933 war das Deutsche Reich Republik. Grundlage der politischen Ordnung war die Weimarer Verfassung (1919). Reichspräsident waren Ebert 1918-1925 und von Hindenburg 1925-1934. Das Reichsgebiet war durch das Versailler Diktat auf 468 620 Quadratkilometer verkleinert worden. Die Einwohnerzahl betrug 1925 -  62 568 000 und 1933 - 65 336 000.

Seit der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus am 30. Januar 1933 ist das Deutsche Reich autoritärer Volksstaat. An der Spitze steht als Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Die politische Ordnung ist nach dem nationalsozialistischen Führe rprinzip aufgebaut. Der Führer hat das Vertrauen der Volksgemeinschaft und verwirklicht deren Willen. Der Führer gibt die Gesetze. Er ist auch Oberster Befehlshaber der Wehrmacht. Die Reichsminister werden vom Führer berufen. Sie übernehmen durch Gegenzeichnung der Gesetze die Gewähr für ihre Richtigkeit und für ihre sachgemäße Durchführung. Der Reichstag wird nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlverfahren gewählt. Der Wahl liegt der Wahlvorschlag der NSDAP. zugrunde. Die Vielheit der Parteien und die Beschlußfassung nach dem Mehrheitsprinzip sind beseitigt worden. Bei wichtigen Gesetzen gibt der Reichstag seine Zustimmung. Auch dient er als Forum für die Entgegennahme entscheidender Erklärungen des Führers.

Der Reichsaufbau entspricht dem Gedanken des Einheitsstaates. Alle Staatsgewalt liegt beim Reich. Die Länder haben weder selbständige Regierungen noch Volksvertretungen. Sie werden von Reichsstatthaltern verwaltet. Die Reichsstatthalter werden vom Führer und Reichskanzler als ständige Vertreter der Reichsregierung ernannt. Die Landesregierungen sind nur ausführende Organe des Reichs. Damit ist eine einheitliche undkraftvolle Führung möglich. Auch sind dadurch alle Störungen der staatlichen Einheit durch partikularistische Interessenpolitik, die früher dem deutschen Volk viel Unheil gebracht hat, beseitigt.

Die Bevölkerung besteht aus Reichsbürgern und Staatsangehörigen. Nur die Reichsbürger sind Träger der vollen politischen Rechte. Reichsbürger sind alle Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes, die dem deutschen Volk in Treue dienen. Andere Personen, insbesondere Juden, können nur Staatsangehörige sein.

Reichshauptstadt ist Berlin.

Reichsfarben sind Schwarz-Weiß-Rot. Reichflagge ist die Hakenkreuzflagge. Reichswappen ist das Hoheitszeichen der NSDAP. Nationalhymne sind das Deutschlandlied und das Horst-Wessel-Lied.

Progranun und Aufbau der Partei (NSDAP.)

Das Programm wurde am 24. Februar 1920, nach Umbenennung der 'Deutschen Arbeiterparte!' in 'Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei', vom Führer Adolf Hitler in München verkündet. Es ist das politische Fundament der Partei und seit der Machtübernahme 1933 auch das politische Grundgesetz des Staates, sichergestellt durch Gesetz über'Einheit von Partei und Staat'. Das Programm umfaßt 24 Punkte, die großenteils seit 1933 über das Grundsätzliche hinaus bis in Einzelheiten verwirklicht wurden, die außenpolitischen zuletzt durch die Kriegserf olge 1939 und 1940. Erstrebt wird nach außen und innen ein freies Reich und ein freies Volk. Gefordert wird: Beseitigung der Friedensdiktate, Zusammenschluß aller Deutschen zu einem Großdeutschland; Land und Boden (Kolonien) zur Ansiedlung und Ernährurigssicherung; nur Deutschblütige können Reichsbürger, d. h. an der Staatsführung beteiligt sein; Ausschaltung der Juden, Abschaffung des Parlarnentarismus; Pflicht jeden Staatsbürgers, körperlich und geistig zu schaffen; Abschaffung des mühelosen Einkommens (Kriegsgewinnel), der Zinsknechtschaft, der Vertrustung, großzügige Altersversorgung; auf der Grundlage des Privateigentums Schutz des Bodens; Förderung der Jugend und der Volksgesundheit; allgemeine Wehrpflicht; Kampf gegen die politische Lüge; Schaffung einer deutschen Presse; Freiheit aller religiösen Bekenntnisse, soweit sie nicht den Bestand des Staates gefährden; Ersatz des römischen Rechts durch deutsches Gemeinrecht; Kampf gegen rein materielles Denken und jüdisch-marxistischen Geist auf allen Gebieten der Wirtschaft, Sozialpolitik, Kunst, Wissenschaft und Philosophie; Beseitigung von Klassenkampf und Kastendünkel; durch Anwendung des Grundsatzes: 'Gerneinnutz geht vor Eigennutz' soll eine echte Volksgemeinschaft entstehen.

Die Organisation- An der Spitze steht der Fährer der Partei, der zugleich Führer des Volkes, Reichskanzler und Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist. Die Partei hat ihren Sitz in München. 1941 ist die Partei-Kanzlei geschaffen von Beamten. So wird die Anwendung nationalsozialistischer Grundsätze im Staat durch dessen Gesetzesbestimmungen und seine ausführenden Organe gesichert. Die Partei-Kanzlei bearbeitet in zwei Sektoren alle Fragen der Partei und des Staates. Für die fachlichen und sachlichen Führungsaufgaben der Partei sind dem Führer verantwortlich die Reichsleiter: Bouhler, Chef der Kanzlei des Führers (NSDAP.); Bormann, Chef der Partei-Kanzlei; Ley, Reichsorganisationsleiter; Buch, oberster Parteirichter; Schwarz, Reichssehatzmeister; Goebbels, Reichspropagandaleiter; Dietrich, Reichspressechef; Amann, Reichsleiter für die Presse; Rosenberg, Beauftragter für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Erziehung und Leiter des Außenpolitischen Amtes; Darr6, Leiter des Amtes für Agrarpolitik; Frank, Leiter des Reichsrechtsamtes; Fiehler, Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik; v. Epp, Leiter des Kolonialpolitischen Amtes; Lutze, Stabschef der SA.; Himmler, Reichsführer-SS; Hühnlein, Korpsführer des NSKK. (Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps); v. Schirach, Reichsleiter für Jugenderziehung; Hierl, Führer des Reichsarbeitsdienstes; Frick, Führer der Reichstagsfraktion der NSDAP.

Die Reichsleitung: Die diesen Reichsleitern unterstehenden Organe der Reichsleitung sowie die daneben bestehenden einzelnen Beauftragten und Kommissionen haben die Aufgabe, über die ihnen untergeordneten Dienststellen in den Gauen, Kreisen, Ortsgruppen in möglichst enger Fühlung mit dem Leben des Volkes zu bleiben und alle Lebensgebiete nach den nationalsozialistischen Führungs-, Leistungs- und Auslesegrundsätzen zu gestalten und zu ordnen mit dem Ziel einer größtmöglichen Stärkung und Sicherung des deutschen Volkes. Hierzu dienen die politische Organisation der Partei, deren Träger die Politischen Leiter sind, ferner die Gliederungen (SA., SS., Hitler-Jugend, NS.-Frauenschaft, NSD.-Studentenbund und NSD.-Dozentenbund) und die angeschlossenen Verbände, z.B. die Deutsche Arbeitsfront, die in allen Betrieben arbeits- und sozialpolitisch (z. B. Kraft durch Freude) betreuend wirkt, die NS.-Volkswohlfahrt, die volkspflegerische Betreuung und das Winterhilfswerk durchführt, der Reichsbund deutscher Beamten, der NS.-Lehrerbund, der NS.-Rechtswahrerbund und ähnliche Organisationen für alle Lebensgebiete. Eine Sonderstellung nehmen der Gau Ausland (A.O. der NSDAP.) und das NS.-Fliegerkorps ein.

Die politische Organisation umfaßt 41 Gaue, 822 Kreise, 27 989 Ortsgruppen, 92 696 Zellen, 481875 Blocks (Stand vom 1. September 1939). Im Block werden alle ihm angehörenden Parteimitglieder zusammengefaßt, alle dort wohnenden Volksgenossen betreut. Der Blockleiter ist also die unterste Führungsstellung; er hat bis zu 200 Menschen zu betreuen. Die Organisation geht geographisch vor. Es folgen die Zellenleiter, die Ortsgruppenleiter, die Kreisleiter, die Stellvertreten den Gauleiter, die Gauleiter. Sie sind für die Einheit des politischen Willens in ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich als die 'Hoheitsträger der NSDAP.'. Die Gauleiter sind direkt dem Führer bzw. seinem Stellvertreter verantwortlich. Die organisatorische Einteilung der Gliederungen richtet sich nach der politischen.

In der politischen Organisation wie in den Gliederungen unterscheidet man Dienstränge und Dienststellungen, genau wie in jeder militärischen Organisation (z. B. Hauptmann und Kompanieführer). Dienststellungen entsprechen der dargestellten Organisation. Für die Reichsleitung und für die ihr nachgeordneten Dienststellen bei Gauen, Kreisen und Ortsgruppen gibt es Mitarbeiter, Hilfsstellenleiter, Stellenleiter, Hauptstellenleiter, Amtsleiter, Hauptamtsleiter, Reichsleiter, die beiden letzten nur in der Reichsleitung. Die Dienstränge heißen: Helfer, Oberhelfer, Arbeitsleiter, Oberarbeitsleiter, Hauptarbeitsleiter. Zu den folgenden Rängen gibt es auch jeweils den Zusatz: Ober- oder Haupt-, wie bei Arbeitsleiter: Bereitschaftsleiter, Einsatzleiter, Gemeinschaftsleiter, Abschnittsleiter, Bereichsleiter, Dienstleiter, Befehlsleiter, Gauleiter und Reichsleiter.

Der Führer hat für besondere Verdienste in der Partei mehrere Ehrenzeichen geschaffen. Das 'Goldene Ehrenzeichen der NSDAP.' wird in ganz seltenen Fällen verliehen; es ist das höchste Ehrenzeichen in Deutschland. Der 'Blutorden' wird für die Teilnahme am 9. November 1923 (Feldherrnhalle) sowie für schwere Verletzungen und längere Freiheitsstrafen,die im Kampfe der Bewegung vor der Machtübernahme erlitten wurden, verliehen. Für alle langjährig im Dienste der Partei aktiv Tätigen stiftete der Führer die 'Dienstauszeichnung der NSDAP.' in Bronze, Silber und Gold.

Öffentliche Verwaltung

An der Spitze der gesamten öffentlichen Verwaltung steht der Führer und Reichskanzler. Er hat die Gesetzgebungsgewalt, die Verwaltungshoheit und die oberste Organisationsgewalt, d. h. die Befugnis, die Organisation des Verwaltungsapparates den Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Zur Besorgung der ihm als oberste Spitze der Verwaltung obliegenden Geschäfte stehen ihm zur Verfügung:

1. Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei. Er besorgt die Geschäfte des Führers als Regierungschef, insbesondere also die Geschäfte der Reichsregierung.

2. Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei. Er besorgt die Geschäfte des Führers als Staatsoberhaupt (Beamtenernennung, Gnadenerweise, Verkehr mit anderen Staatsoberhäuptern).

Oberste Reichsbehörden sind:

Zwanzig Reichsminister, die zusammen mit dem Reichsminister und Chef der Reichskanzlei und dem Chef des Oberkomnfandos der Wehrmacht die Reichsregierung bilden. Die Geschäftsbereiche der Reichsminister sind: Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Justiz, Volksaufklärung und Propaganda, Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Arbeit, Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Post, Verkehr, Luftfahrt, kirchliche Angelegenheiten, Bewaffnung und Munition; sechs Minister sind ohne Geschäftsbereich.

Sonstige oberste Reichsbehörden sind z. B. der Reichsforstmeister, derGeneralinspektor für das deutsche Straßenwesen, die Reichsstelle für Raumordnung, der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, der Präsident des Reichsrechnungshofs.

Reichsmittel- und Reichsunterbehörden sind:

1. in der Allgemeinen Verwaltung:

22 Reichsstatthalter, von denen 15 neben oder an der Spitze der Landesregierung stehen

der Reichskommissar für die Saarpfalz

12 Oberpräsidenten

52 Regierungspräsidenten und Polizeidirektoren

799 Landräte

105 Polizeipräsidenten

122 Oberbürgermeister.

2. In den Fachverwaltungen z. B.:

30 Oberfinanzpräsidenten

32 Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften

37 Reichspropagandaämter

20 Landesarbeitsämter

17 Reichstreuhänder der Arbeit

49 Reichspostdirektionen

29 Reichsbahndirektionen usw.

Der Idee des Einheitsreichs entsprechend ist alle Verwaltung Reichsverwaltung. Dabei ist aber zwischen der staatlichen Verwaltung und der Selbstverwaltung zu unterscheiden.

1. Staatliche Verwaltung:

Der Neuaufbau des Reichs ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Bis zur Einrichtung eines lückenlosen reichseigenen Verwaltungsapparates bedient sich das Reich zunächst noch der Verwaltung der Länder. Doch sind die Ministerien Preußens mit denen des Reichs dergestalt verschmolzen *orden, daß nur je ein Minister in jedem Ressort tätig ist und nur je ein Beamtenkörper die Reichsaufgaben und die Aufgaben des Landes Preußen wahrnimmt. Lediglich die Finanzressorts sind noch getrennt. In den übrigen Ländern sind die Landesregierungen den Reichsministerien als Mittelinstanzen unterstellt worden. In den seit 1938 neuerworbenen Gebieten sind ausschließlich Reichsverwaltungsbehörden tätig.

2. Selbstverwaltung:

Zur Sicherung einer gesunden Dezentralisation der öffentlichen Verwaltung ist der alte Gedanke der Selbstverwaltung vom nationalsozialistischen Reich aufgenommen und weiterentwickelt worden. So hat das Reich den Körperschaften des öffentlichen Rechts große Aufgabengebiete zur Verwaltung überlassen oder ihnen solche übertragen und sich selbst lediglich die Aufsicht über diese Verwaltungstätigkeit vorbehalten. Dabei ist zwischen der eigentlichen Selbstverwaltung, die die öffentlichen Körperschaften in eigenen Angelegenheiten ausüben, und zwischen der Auftragsverwaltung zu unterscheiden. Die Auftragsverwaltung üben die öffentlichen Körperschaften als Organe der mittelbaren Reichsverwaltung aus. In'dieser Weise sind folgende Körperschaften zur Mitwirkung bei der öffentlichen Verwaltung herangezogen worden:

1. Die Gemeinden und Gemeindeverbände;

2. Berufsstände und berufsständische Körperschaften, der Reichsnährstand, die Reichskulturkammer, der Reichsstand des Deutschen Handwerks, der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag, die Reichsrechtsanwaltskammer, die Reichsärztekammer, die Reichstierärztekammer, die Reichsapothekerkammer, die Reichswirtschaftskammer usw.;

3. Einrichtungen der NSDAP.: die Deutsche Arbeitsfront, die Organisation der NS.-Kriegsopferversorgung, die NS.-Volkswohlfahrt, der NS.-Rechtswahrerbund usw.

Gebiet und Bevölkerung

Das Deutsche Reich einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren und einschließlich Generalgouvernement umfaßt ein Gebiet von 825 710 Quadratkilometern und hat eine Bevölkerung von rund 107 000 000. Die folgende Übersicht zeigt die Größe der Fläche und die Zahl der Bevölkerung des alten Reichsgebiets und aller seit 1935 hinzugekommenen Gebiete.

Gebiet und Bevölkerung des Deutschen Reichs:

Gebiete  Zeitpunkt des Fläche in qkm Bevölkerung

Hinzukommens

Altes Reichsgebiet . 468 516 68 474 000

hierzu:

Saarland   3. 1935 1 924 842 000

Ostmark   3. 1938 83 868 6 650 000

Südetengebiete 10. 1938 29 100 3 408 000

Memelland 3. 1939 2 829 155 000

Freie Stadt Danzig 9. 1939 1 893 408 000

Deutsche Ostgebiete 10. 1939 91 974 9 627 000

Eupen, Malinedy, Moresnet 6. 1940 1 056 67 000

Deutsches Reich . 681 160 89 631 000

Protektorat Böhmen u. Mähren 3. 1939 48 925 6 808 000

Deutsches Reich einschließlich

Protektorat Böhmen und

Mähren   . 730 085 96 439 000

Deutsches Reich einschließlich 1939 95 625 10 565 000

Protektorat Böhmen und

Mähren und einschließlich

Generalgouvernement . 825 710 107 004 000

Die Verteilung der Bevölkerung auf Stadt und Land

Nach der Volkszählung vom 17. Mai 1939 wohnten im damaligen Reichsgebiet 1)

in Gemeinden mit Einwohnern Bevölkerung

Zahl v. H.

weniger als 2000   25 052 075 31,6

2000 bis unter 5000 9 143 868 11,5

5000 bis unter 10000   5 748 077 7,2

10000 bis unter 20000 4 856 168 6,1

20000 bis unter 50000 6 321 460 8,0

50000 bis unter 100000 4 066 191 5,1

100000 und mehr Einwohnern 24 187 442 30,2

79 375 281 100

1) Altreich mit SaarIand, Ostmark und SudetenIand, aber ohne Memelland, die neuen Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresuet, Protektorat Böhmen und Mähren und Generalgouvernement.

Die Großstädte

Die Zahl und die Bedeutung der Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern haben sich seit der Gründung des Reiches in folgender Weise verändert:

Zahl und Bevölkerung der Städte 1871 bis 1940:

Jahr Städte mit 100 000 und mehr Einwohnern

zahl Einwohner V. H. der Ge-

insgesamt samtbevölkerung

8 1 969 000 4,8

33 9 120 000 16,2

48 13 823 000 21,3

45 16 711 000 26,8

52 19 802 000 30,4

1939a 62 24 187 000 30,5

1939b 66 25 678 000 29,7

1940a 69 25 754 000 28,7

1940b 73 27 245 000 28,2

a) Deutsches Reich ohne Protektorat Böhmen und Mähren.

b) Deutsches Reich mit Protektorat Böhmen und Mähren.

Städte Im Deutschen Reich mit 100 000 und mehr Einwohnern

Auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 (für.die Großstädte in den seit Mitte 1939 eingegliederten Reichsteilen ist das Erhebungsjahr in Klammern beigefügt).

Name   Einwohner

Berlin   4 338 756

Wien 1 929 976

Hamburg   1 711 877

München   829 318

Köln 772 221

Leipzig 707 365

Essen   666 743

Dresden   630 216

Breslau 629 565

Litzmannstadt (1940) 605 467

Frankfurt a. M 553 464

Dortmund 542 261

Düsseldorf 541 410

Hannover  470 950

Stuttgart 458 429

Duisburg 434 646

Nürnberg 423 383

Wuppertal 401 672

Königsberg (Pr.) 372 164

Bremen 354 109

Chemnitz 337 645

Magdeburg 336 838

Gelsenkirchen 317 568

Bochum 305 485

Mannheim 284 957

Kiel 273 735

Stettin   271 575

Danzig (1929) 256 403

Posen (1940) 248 608

Halle a. S 220 092

Kassel 216 141

Graz 207' 747

Karlsruhe 190 081

Braunschweig 196 068

Oberhausen 191 842

Augsburg   185 374

Krefeld-Uerdingen 170 963

Wiesbaden 170 354

Erfurt 165 615

Aachen 162 164

Mainz   158 533

Lübeck 154 811

Hagen 151 760

Ludwigshafen a. Rh 144 425

Münster i. W 141 059

Solingen 140 466

Mülheim a. d. Ruhr 137 540

Potsdam 135 892

Saarbrücken 133 345

Bielefeld 129 466

München-Gladbach 128 418

Linz   128 177

Kattowitz (1930)   127 044

Hindenburg 126 220

Rosteck 121 192

Dessau 119 099

Bromberg (1940) 117 537

Gleiwitz 117 240

Darmstadt 115 196

Wilhelnishaven 113 686

Wesermünde 112 831

Plauen  111 872

Freiburg 110 110

Sosnowitz (1940)  109 454

Wurzburg  107 515

Remscheid 103 915

Köniphütte (1940) 102 349

Beuthen 101 084

Bonn 100 788

Städte mit l00 000 und mehr Einwohnern im Protektorat Böhmen und Mähren am 1. Januar 1938:

Prag 962 000

Brünn   284 000

Mähr. Ostrau 128 000

Pilsen   117 000

Städte mit 100 000 und mehr Einwohnern im Generalgouvernement 1939:

Warschau 1 289 000

Krakau 259 000

Tschenstochau 138 000

Lublin   122 000

Die natürliche Bevölkerungszunahme

Der Überschuß der Geburten über die Sterbefälle ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Er betrug 1939 im Deutschen Reich (ohne Protektorat Böhmen und Mähren und Ostgebiete) 7,8 je 1000 Einwohner gegenüber nur 3,3 im Jahre 1933. Im Altreich hat die Bevölkerung durch Geburtenüberschuß in der letzten Volkszählungsperiode, d. h. von Mitte 1933 bis Mitte 1939, um fast 2,8 Millionen zugenommen. Das waren durchschnittlich 464 000 im Jahr. Demgegenüber betrug der jährliche Geburtenüberschuß in dem vorherigen Zählungsabschnitt von 1925 bis 1933 durchschnittlich nur 360000. Einen sehr starken Anstieg brachte das Jahr 1939, in dem im ganzen Reich (ohne Böhmen und Mähren und Ostgebiete) ,ein Geburtenüberschuß von 623 788 ermittelt worden ist. Er verteilt sich in folgender Weise auf die einzelnen Teile des Reichs:

Geburtenüberschuß 1939

Altes Reichsgebiet 547 072

Saarland 7 008

Ostmark 37 180

Sudetendeutsche Gebiete 27 554

Memelland 914

Danzig 4 060

Insgesamt  623 788

Die Ostmark hatte in den Jahren vor der Eingliederung mehr Sterbefälle als Geburten. Infolge des wirtschaftlichen Niedergangs und der politischen Wirren blieb die Zahl der Geburten im Jahre 1937 um 3684 und im Jahre 1938 um 943 hinter der Zahl der Sterbefälle zurück. Nach der Eingliederung trat sehr bald mit der wirtschaftlichen Belebung und der politischen Befriedung ein starker Anstieg der Zahl der Eheschließungen und der Geburten ein. Schon im Jahre 1938 (die Eingliederung war im März 1938) stieg die Zahl der Eheschließungen auf 90 012 oder 13,4 je 1000 Einwohner und war damit nahezu doppelt so groß wie im Jahre 1937 (46 308 oder 6,9 je 1000 Einwohner). Im Jahre 1939 wurden sogar 117 520 Eheschließungen gezählt, das sind 71 212 oder 153,8 vom Hundert mehr als 1937. Der Geburtenüberschuß in der Ostmark betrug im Jahre 1939 37 180, das ist das Zwarizigfache der fünf vorhergehenden Jahre zusammen.

In den sudetendeutschen Gebieten nahm ebenfalls die Zahl der Eheschließungen und der Geburten nach der Rückkehr ins Reichsgebiet stark zu. Im Jahre 1939 (die Eingliederung war im Oktober 1938) wurden 49434 Ehen geschlossen. Das sind 19 174 oder 64,4 v. H.- mehr als im Jahre 1938. Die Zahl der Lebendgeborenen, die im Jahre 1938 mit 52 816 oder 14,2 je 1000 Einwohner noch niedriger war als die tiefste Geburtenzifrer des alten Reichsgebietes im Jahre 1933 (14,7), stieg schon im Jahre 1939 auf 74 720 oder 21,9 je 1000 Einwohner. In ähnlicher Weise stieg im Memelland (die Eingliederung war im März 1939) die Heiratsziffer von 7,7 im Jahre 1938 auf 10,0 je 1000 Einwohner im Jahre 1939.

Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle je 1000 Einwohner in den Jahren 1933, 1938 und 1939:

Eheschließungen Geborene Gestorbene Natürliche

Bevölkerungs-

ohne Totgeborene Zunahme

1938 1939 1933 1938 1939 1933 1938 1939 1933 1938 1939

Deutsches

Reich*) 9,3 9,6 11,8 14,8 18,8 20,4 11,5 11,9 12,6 3,3 7,0 7,8

davon: Altes

Reichsgebiet 9,7 9,4 11,1 14,7 19,6 20,3 11,2 11,6 12,3 3,5 7,9 8,0

Saarland 9,2 8,1 9,7 17,6 21,8 22,4 10,4 10,7 11,7 7,2 11,1 10,7

Ostmark 6,5 13,4 17,7 14,3 14,0 20,9 13,2 14,1 15,3 1,1 0,1 5,6

Sudetendeutsche

Gebiete 8,5 8,1 11,8 16,0 14,2 21,9 13,4 12,9 13,8 2,7 1,3 8,1

Memelland 6,8 7,7 11,8 20,3 21,3 20,1 13,7 13,9 14,2 6,7 7,4 6,0

Danzig 9,3 9,0 11,8 19,0 22,3 22,2 11,5 11,0 12,2 7,5 11,2 10,1

*) Ohne Protekt orat Böhmen und Mähren, Ostgebiete, Generalgouvernement Eupen, Malmedy und Moresuet.

Altersgliederung der Bevölkerung

Die nachstehende Übersicht über die Altersgliederung der Bevölkerung zeigt deutlich die Spuren, die der Weltkrieg und die Jahre des politischen und wirtschaftlichen Niedergangs hinterlassen haben. Die verhältnismäßig niedrige Zahl von Männern im Alter von 40 bis 60 Jahren ist eine Folge der Weltkriegsverluste. Die geringe Besetzung der Altersgruppe von 20 bis 25 Jahren erklärt sich aus dem Geburtenrückgang während des Weltkrieges. Demgegenüber sind die Jahrgänge von 25 bis 40 Jahren, die für den biologischen Fortbestand, für die Wehrkraft und für das Wirtschaftsleben des Volkes von größter Bedeutung sind, dank der Geburtenhäufigkeit in den Jahren 1900 bis 1914 außerordentlich groß.

Altersgliederung der Bevölkerung (1. Januar 1938)

Deutschland und Ostmark:

Alter Männer Frauen Insgesamt

in Jahren in 1000 in v. H. in 1000 in v. H. in 1000 in v. H.

unter 5 3 030 8,3 2 900 7,6 5 930 7,9

2 739 7,5 2 656 6,9 5 395 7,2

3 037 8,4 2 951 7,7 5 988 8,0

2 966 8,2 2 873 7,5 5 839 7,8

2 566 7,1 2 534 6,6 5 100 6,8

3 401 9,3 3 403 8,9 6 804 9,1

3 315 9,1 3 342 8,7 6 657 8,9

3 031 8,3 3 172 8,2 6 203 8,3

2 304 6,3 2 878 7,5 5 182 6,9

2 062 5,7 2 538 6,6 4 600 6,2

1 937 5,3 2 259 5,9 4 196 5,6

1 789 4,9 2 005 5,2 3 794 5,1

1 606 4,4 1 762 4,6 3 368 4,5

1 167 3,2 1 293 3,4 2 460 3,3

795 2,2 932 2,4 1 727 2,3

442 1,2 553 1,4 995 1,3

über 80 240 0,6 349 0,9 589 0,8

Insgesamt 36 427 100,0 38 400 100,0 74 827 100,0

Familienstand der Bevölkerung (1. Januar 1938)

Deutschland und Ostmark

Alter Männer Frauen Insgesamt

in Jahren in 1000 in v. H. in 1000 in v. H. in 1000 in v. H.

Ledige 17 789 48,8 17 181 44,7 34,970 46,7

Verheiratete 17 133 47,0 17 144 44,7 34 277 45,8

Verwitwete 1 181 3,3 3 581 9,3 4 762 6,4

Geschiedene 324 0,9 494 1,3 818 1,1

Insgesamt 36 427 100,0 38 400 100,0 74 827 100,0

Ehepaare mit Kindern (l. Januar 1939)

Altes Reichsgebiet mit Saarland

Anzahl der in v. H.

Familien

Kinderlose Ehepaare 3 629 869 22,6

Ehepaare mit 1 Kind 3 685 391 22,9

Ehepaare mit 2 Kindern 3 322 147 20,7

Ehepaare mit 3 Kindern 1 990 147 12,4

Ehepaare mit 4 Kindern 1 186 334 7,4

Ehepaare mit 5 Kindern 732 647 4,6

Ehepaare mit 6 und mehr Kindern 1 513 074 9,4

Insgesamt 16 059 609 100,0

Kindersterblichkeit

Die Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahr ist in den letzten Jahrzehnten, vor allem auch in den letzten Jahren, sehr stark zurückgegangen; sie beträgt zur Zeit nur mehr 6,0 v. H. Diese günstige Entwicklung ist ein Zeichen für die großen Fortschritte, die auf dem Gebiet der Medizin, des Hebammenwesens, der Säuglingspflege, der Mutterberatung, des Mutterschutzes und nicht zuletzt der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt des ganzen Volkes gemacht worden sind.

Sterblichkeit bei Kindern im ersten Lebensjahr

in v. H.:

16,2

13,1

8,5

7,6

6,9

6,8

6,6

6,4

6,0

6,0

Deutsche im Ausland

Auf der Welt gibt es rund hundert Millionen Menschen deutscher Abstammung und deutscher Muttersprache. Davon sind etwa 80 Millionen Angehörige des Deutschen Reichs, während 20 Millionen teils in größeren Gruppen und teils zerstreut in anderen Staaten leben.

Nach dem unglücklichen Ausgang des Weltkrieges sind infolge der willkürlichen politischen Grenzziehung große Teile des geschlossenen deutschen Sprachgebiets in Mitteleuropa unter die Herrschaft fremder Staaten gekommen. So erhielt Frankreich Elsaß-Lothringen mit 1,6 Millionen Deutschen; Belgien bekam Eupen, Malmedy und Moresnet mit 60 000 Deutschen (wiedervereinigt 1940); Dänemark bekam Nordschleswig mit 40 000 Deutschen; Litauen erhielt das Memelland mit 150 000 Deutschen (wiedervereinigt 1939); unter die Herrschaft des Völkerbundes kamen das Saargebiet mit 800 000 Deutschen (wiedervereinigt 1935) und Danzig mit 400 000 Deutschen (wiedervereinigt 1939); dem 1918 neugeschaff enen polnischen Staat wurden mehr als 2 000 000 Deutsche zugeteilt; hiervon sind fast 1000 000 von den Polen vertrieben worden, während der Rest im Jahre 1939 wieder dem Reich eingegliedert worden ist; in der ebenfalls neugeschaffenen', Tschechoslowakei gab es 3 500 000 Deutsche; hiervon sind die Sudetendeutschen (3 000 000) im Jahre 1938 und die Deutschen in Böhmen und Mähren (300 000) im Jahre 1939 ins Reich zurückgekehrt, etwa 160 000 Deutsche leben in der Slowakei; Italien bekam das Etschland mit 220 000 Deutschen 1939 begonnen. Bis Herbst 1940 wurden umgesiedelt:

Große deutsche Siedlungsgebiete befinden sich auch im südlichen und östlichen Teil der ehemaligen Habsburger Doppelmonarchie. Hiervon sind Teile an Jugoslawien, Ungarn, Rumänien und die Sowjetunion gekommen. In Jugoslawien leben heute insgesamt etwa 700 000 Deutsche, in Ungarn (Stand von 1939) etwa 700 000 Deutsche, in Rumänien (Stand von 1939) etwa 850 000 Deutsche, in der Sowjetunion (Stand von 1939) etwa 1 000 000 Deutsche (davon 380 000 im Wolgagebiet, 400 000 in der Ukraine und Krim, 70 000 im Kaukasus, 100 000 in Sibirien, 50 000 im altrussischen Teil Wolhyniens).

Nach dem Willen des Führers soll durch großzügige Umsiedlungen die Volkstumsfrage in Ost- und Südosteuropa gelöst werden. Die Umsiedlungsaktionen haben im Herbst 1939 begonnen. Bis zum Herbst 1940 wurden umgesiedelt:

aus Estland, Lettland und Litauen (Baltendeutsche) rund 70 000

aus dem an die Sowjetunion gefallenen Teil des ehemaligen Polen rund 130 000

aus Etschland rund 200 000

aus Bessarabien rund 90 000

aus der Nord-Bukowina rund 35 000

Schon in der Zeit vor dem Weltkrieg reichten die politischen Grenzen des Deutschen Reichs an zahlreichen Stellen nicht bis zu den Grenzen des geschlossenen deutschen Siedlungsgebiets: ganz deutsch ist die Bevölkerung von Luxemburg (300 000) und Liechtenstein (10 000); in der Schweiz gibt es 3 000 000 Deutsche bei einer gesamten Einwohnerzahl von 4 200 000; in Belgien beträgt nach der Rückgliederung von Eupen, Malmedy und Moresnet die Zahl der Deutschen 50 000 der Provinz Luxemburg 30 000 und in der Provinz Limburg 20 000); in den Niederlanden leben 100 000 Deutsche.

Die Gesamtzahl der Menschen deutscher Abstammung in Übersee dÜrfte etwa 10 000 000 betragen. Davon:

rund 7 000 000 in den Vereinigten Staaten,

rund 400 000 in Kanada,

rund 900 000 in Brasilien,

rund 240 000 in Argentinien,

rund 30 000 in Chile,

rund 30 000 in der Südafrikanischen Union,

rund 13 000 in Deutsch-Südwestafrika,

rund 75 000 in Australien.

Bodenschätze

Deutschland verfügt Über zahlreiche, niannigfaltige und teilweise sehr wertvolle und ausgedehnte Mineralvorkommen. Seine erste Blüte erlebte der deutsche Bergbau im Mittelalter, Seit etwa siebzig Jahren werden die deutschen Bodenschätze mit einem hohen Maß von Unternehmungsgeist und wissenschaftlichem und technischem Können und neuerdings auch mit einem zielbewußten Einsatz staatlicher Mittel in beträchtlichem Umfang erschlossen. Deutschland nimmt infolgedessen hinter den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion dem Werte der Bergbauleistung nach crie dritte Stelle unter den Bergbauländern der Erde ein. Besonders kennzeichnend ist die weitgehende Verarbeitung und Veredelung der erzeugten mineralischen Rohstoffe; namentlich in der Aufbereitung, Sortierung, Verkokung, Vergasung, Verschwelung, Verflüssigung usw. der Kohle, in der Nutzbarmachung ungünstig zusammengesetzter Erze, in der Verwertung aller Abfallstoffe des Bergbaus und seiner Nebenbetriebe steht Deutschland in der Welt bei weitem an der Spitze. In den großen deutschen Kohlenrevieren Ruhr und Oberschlesien ist die Förderung je Arbeiter unter allen europäischen Kohlenrevieren am höchsten; gleichzeitig gilt der deutsche Bergbau aber auch seit Jahrzehnten für die ganze Welt als Vorbild in der sozialen Fürsorge, die sowohl der Staat als auch die Betriebe den Bergarbeitern angedeihen lassen.

Den weitaus wichtigsten Bergbauzweig bildet die Kohlengewinnung; Deutschland nimmt in der Steinkohlenförderung den zweiten, in der Braunkohlen-(Lignit-)förderung den ersten Platz in der Welt ein und leistet, in Steinkohleneinheiten umgerechnet, einschließlich der jetzt angegliederten Ostgebiete nicht weniger als 22 v. H. der gesamten Kohlengewinnung der Erde gegen 27 v. H., die auf die USA., 18 v. H., die auf Großbritannien, und 9 v. H., die auf die Sowjetunion entfallen.

Die Kohlenreviere erstrecken sich in günstiger räumlicher Verteilung quer über das gesamte Reichsgebiet. Sie liefern eine überaus mannigfaltige und billige Rohstoff - und Energiequelle für die inländische Wirtschaft und leisten gleichzeitig mit einem Ausfuhrwert von fast 500 Millionen RM. einen wesentlichen Aktivposten in der Außenhandelsbilanz. Auch an natürlichem Erdöl ist Deutschland keineswegs arm; die in den letzten Jahren mit großer Tatkraft vorangetriebene Produktion reicht im Verein mit der Leistung der rasch ausgebauten Kohlehydrierund Synthese-Anlagen zur Deckung des lebensnotwendigen Mineralölbedarfs aus. In Zink steht Deutschland an dritter Stelle und in Eisen und Blei an fünfter Stelle unter den Welterzeugern. Die führende Stellung, die Deutschland in der Aluminiumproduktion einnimmt, beruht dagegen auf der Verarbeitung von Rohstoffen aus den kleinen Nachbarländern. Schwefel wird in immer größerem Maßstabe als Nebenerzeugnis bei der Weiterverarbeitung der Kohle gew onnen. Den ersten Platz nimmt der deutsche Bergbau in Europa auf dem Gebiete der Gewinnung von Salz ein, namentlich von Kochsalz und Kalisalz, die in praktisch unbegrenzten Mengen vorkommen, ferner in der Gewinnung einer Reihe von wichtigen Industriemineralien wie Graphit, Magnesit, Schwerspat, Flußspat.

Klima

Das Klima Deutschlandg ist nicht einheitlich. In Nordwestdeutschland sind infolge des Einströmens ozeanischer Winde die Winter mild und die Sommer kühl. Ostdeutschland dagegen steht unter dem Einfluß der kontinentalen Ostwinde, die im Winter strenge Kälte und im Sommer große Hitze bringen. Die Häfen der Nordsee bleiben in der Regel eisfrei, während sich in der Ostsee oft große Eisfelder bilden. In Westdeutschland dauert die Frostperiode meistens nur einen halben Monat, in Ostpreußen dagegen über drei Monate. Die wärmste Gegend Deutschlands ist die Rheinebene, die mittlere Jahrestemperatur liegt hier über 10 Grad gegenüber 8 bis 9 Grad in Nordwest und 6 Grad in Ostdeutschland. Das Klima der deutschen Alpengebiete hat am Nord- und Südrand und auch in den Höhen der Zentralalpen bei großen Niederschlägen (Zugspitze 3000 mm) ozeanischen Charakter. Im Rhein-, Inn-, Wipp-, Salzach- und Ennstal bringt der Föhn im Frühlin~g und Herbst warme Luftmassen, so daß im Inntal sogar Mais angebaut wird. Demgegenüber hat das Klima am Ostrand der Alpen kontinentalen Charakter. Die Niederschlagsmengen sind hier verhältnismäßig gering (Klagenfurt 1030 mm) und die Wintertemperaturen recht niedrig (Klagenfurt im Januar durchschnittlich - 6,4 Grad).

Die Niederschläge sind in Westdeutschland wegen des Einströmens ozeanischerWinde viel reichlicher als in Ostdeutschland. Die Gebirgszüge bewirken aber große Unterschiede. Die meisten Niederschläge hat das Alpengebiet (bis 3000 mm), der Schwarzwald, der Harz und das Riesengebirge. Am gerin,gsten sind die Niederschlagsmengen der Gebiete, die im Regenschatten von Bodenerhebungen liegen: Rheinebene, Neckartal, Thüringer Becken und unteres Saalegebiet.

Kolonien

Deutschland ist verhältnismäßig spät in die Reihe der Kolonialmächte getreten. Erst in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts begann Deutschland mit der Erwerbung von Südwestafrika sich aktiv kolonial zu betätigen. Vor Ausbruch des Weltkrieges setzte, sich der deutsche Kolonialbesitz aus folgenden Kolonien zusammen:

Fläche Weiße Farbige

in 1000 qk Bevölkerung Bevölkerung 1)

Deutsch-Ostafrika 995,0 5 336 7 661 000

Deutsch-Südwestafrika 835,1 14 830 200 000

Kamerun   745,0 1 871 2 652 000

Togo  87,2 368 1 032 000

Neuguinea mit Bisnutrck,-

Archipel, Karolinen-,

Marianen-, Marschallinseln 242,5 1 427 602 000

Samoa 2,6 557 38 000

Kiautschou 0,5 4 500 190 000

Insgesamt 2 907,9 28 889 12 375 000

1) Teilweise geschätzt.

Mit rund 3 Millionen Quadratkilometer und 12,4 Millionen Einwohnern war der deutsche Kolonialbesitz im Vergleich zu dem der anderen Kolonialinächte gering. Das britische Kolonialreich machte 1914 33 Millionen Quadratkilometer mit 400 Millionen Bevölkerung, das französische Kolonialreich 11,5 Millionen Quadratkilometer mit 44 Millionen Bevölkerung aus.

Nur kurze Zeit stand Deutschland zur Entwicklung seiner Kolonien zur Verfügung. Trotzdem sind beachtliche Erfolge, vor allem in der wirtschaftlichen Erschließung,erzielt worden. Das Eisenbahnnetz war auf 4176 Kilometer Länge ausgebaut worden; davon befanden sich

in Deutsch-Ostafrika 1435 km

in Südwestafrika Deutsch 2104 km

in Togo 327 km

in Kamerun 310 km

Die Kolonien exportierten 191 3 für 162 Millionen Mark Waren und importierten fÜr 157 Millionen Mark. Die wichtigsten Erzeugnisse waren: Baumwolle (Ostafrika), Elfenbein (Ostafrika und Kamerun), Erze (Südwestafrika), Häute und Felle (Ostafrika), Kaffee (Ostafrika), Kakao (Kamerun), Kautschuk (Ostafrika und Kamerun), Kopra (Neuguinea und Samoa), Palmkerne und Palmöl (Kamerun und Togo), Phos_ phate (Neuguinea), Hanf (Ostafrika).

Durch das Diktat von Versailles sind die Kolonien Deutschland entgegen dem Völkerrecht geraubt worden. Im Vertrauen auf internationale Abmachungen (Kongo-Akte) waren die Kolonien ohne nennenswerten militärischen Schutz geblieben. Sie hatten gegen eine vielfache Übermacht zu kämpfen. Trotzdem konnte sich die Kolonialtruppe Deutsch-Ostafrika unter von Lettow-Vorbeck unbesiegt bis 1918 halten. In den übrigen Kolonien waren die Truppen nach heldenmütigem Kampf der feindlichen Übermacht unterlegen.

Das Diktat von Versailles stellte die deutschen Kolonien unter dem Vorwand, Deutschland sei zur kolonialen Betätigung nicht fähig, unter Mandatregierung. Die Aufsicht über die Mandate hatte die sog. Mandatkommission des Völkerbun~des. Die Mandate wurden wie folgt verteilt:

Deutsch-Ostafrika an Großbritannien; kleine Teile an Belgien und an Portugal.

Deutsch-Südwestafrika an die Südafrikanische Union.

Kamerun an Frankreich; ein kleiner Teil an Großbritannien.

Togo an Frankreich und Großbritannien.

Neuguinea mit Bismarck-Archipel an Australien.

Karolinen-, Marianen- und Marschallinseln an Japan.

Samoa an Neuseeland.

Die Mandatregierungen haben die deutschen Kolonien zum Teil bewußt vernachlässigt. Trotzdem ist der wirtschaftliche Wert der Gebiete für Deutschland sehr groß. Die Kolonien hätten 1937 den deutschen Einfuhrhedarf decken können:

an Sisal und anderen Hartfasern zu 150 v.H

an Vanadium zu 150 v.H

an Phosphat zu 75 v.H

an Kakao zu 68,5 v.H

an Bananen, frisch und getrocknet zu 60 v.H

an Zinnerz zu 22 v.H

an Ölfrüchten, Ölsaaten und Ölen zu 13 v.H

an Kaffee zu 11,2 v.H

an Baumwolle zu 4,1 v.H

Die Wiedergewinnung von Kolonien ist eines der außenpolitischen Ziele, die sich das zur Großmacht wiedererstarkte Deutsche Reich gestellt hat.

Rechtspflege

Strafrechtspflege

Sinn und Zweck des deutschen Strafrechts sind: Schutz des Volkes, Sühne für Unrecht, in geeigneten Fällen Erziehung und Zurückführung des Täters in die Gemeinschaft. Dabei erblickt das Strafrecht die eigentliche Friedensstörung nicht in der Tat als äußeres Geschehen, sondern in dem betätigten bösen Willen. Strafe setzt immer Schuld voraus. Wo jemand schuldhaft ein strafwürdiges Unrecht begangen hat, soll seine Tat auch dann Sühne finden, wenn das Gesetz sie nicht ausdrücklich für strafbar erklärt hat. Es gilt der Satz: Nullum crimen sine poena 1). Dieser Grundsatz ermöglicht einen wirksamen Schutz auch gegen diejenigen, die ihr Verhalten auf dem schlüpfrigen Boden zwischen dem ausdrücklich Ver-botenen und dem Wohlanständigen aufbauen wollen.

1) Kein Verbrechen ohne Strafe.

Nach deutschem Strafrecht können folgende Strafen verhängt werden: Todesstrafe, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, daneben kann auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher -Amter, auf Verlust der Wehrfähigkeit usw. erkannt werden. Neben der Strafe kennt das deutsche Strafrecht noch folgende sechs Maßregeln der Sicherung und Besserung: die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt, die Unterbringung in einer, Trinkerheilanstalt oder Erziehungsanstalt, die Unterbringung in einem Arbeitshaus, die Sicherungsverwahrung) die Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher und die Untersagung der Berufsausübung. In den Jahren 1934 bis 1939 wurde in Deutschland die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt in 5148 Fällen, die Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt in 890 Fällen, die Unterbringung in einem Arbeitshaus in 7502 Fällen, die Sicherungsverwahrung in 9692 Fällen, die Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher in 1808 Fällen und die Untersagung der Berufsausübung in 1322 Fällen rechtskräftig angeordnet.

Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen wird ausgeübt durch die Amtsgerichte, die Landgerichte (Strafkammern und Sondergerichte), die Oberlandesgerichte, das Reichsgericht und den Volksgerichtshof. Die Amtsgerichte sind mit Einzelrichtern besetzt. Sie können auf Zuchthaus bis zu 2 Jahren, Gefängnis oder Festungshaft bis zu 5 Jahren, Haft, Geldstrafe und gewisse Nebenstrafen und Nebenfolgen erkennen. Die Landgerichte, deren Strafkammern in der Besetzung mit drei Berufsrichtern entscheiden, können auch alle übrigen Strafen und Maßnahmen verhängen. Außerdem entscheiden die Landgerichte als Berufungs- und Beschwerdegerichte gegenüber den Amtsgerichten. Den bei den Landgerichten gebildeten Sondergerichten werden gewisse politische Straftaten und Gewaltverbrechen zugewiesen, die zur nachdrücklichen Bekämpfung des Verbrechertums sofortiger Aburteilung bedürfen. Die Sondergerichte sind mit drei Berufsrichtern besetzt. Gegen ihre Entscheidungen sind Rechtsmittel nicht zulässig. Die Strafsenate der Oberlandesgerichte sind mit drei Berufsrichtern besetzt. Sie entscheiden über Beschwerden gegen die Landgerichte. Das Reichsgericht entscheidet über die Revision gegen Urteile der Landgerichte und über den außerordentlichen Einspruch und die Nichtigkeitsbeschwerde; seine Strafsenate sind mit fünf Richtern besetzt. Der Volksgerichtshof, dessen.Senate aus zwei Berufsrichtern und drei vom Führer und Reichskanzler auf 5 Jahre berufenen ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, ist zur Aburteilung von Hochverrat, Landesverrat und anderen schweren politischen Straftaten berufen; gegen seine Urteile gibt es keine Rechtsmittel.

Der Vollzug von Freiheitsstrafen und von Maßregeln der Sicherung und Besserung ist für das gesamte Reichsgebiet einheitlich geregelt. Ziel des Strafvollzugs ist es, durch den ,Eindruck der Gefangenschaft- und durch die Gewöhnung an harte, nützliche Arbeit und an Zucht und Ordnung auf die Gefangenen zu wirken und dadurch alle diejenigen, die besserungsfähig sind, so zu ertüchtigen, daß sie bei der Rückkehr in die Freiheit brauchbare Glieder der Volksgemeinschaft sind.

Dem Erziehungsgedanken wird große Bedeutung beigemessen. Vor allem ist man um die jungen Gefangenen und die erstbestraf ten Gef ängnisgef angenen bemüht. Diese beiden Gruppen werden von den übrigen Gefangenen getrennt gehalten, und es wird alles getan, um sie für die Gemeinschaft des Volkes wieder zu gewinnen. Demgegenüber sieht das deutsche Recht für den als unverbesserlich erkannten Verbrecher die Sicherungsverwahrung vor. Sie wird auf unbestimmte Zeit angeordnet und dauert, wenn sie ihren Zweck nicht erreicht, auf Lebenszeit. Die Sicherungsverwahrung wird in besonders hierfür eingerichteten Sicherungsanstalten vollzogen. Um für den Verurteilten und das Volk die Freiheitsstrafe nutzbringend zu gestalten, ist jeder Gefangene zur Arbeit yerpflichtet (z. B. Landwirtschaft, Straßenbau, Kultivierung von Ödland und Mooren).

Nach der Entlassung bleibt der Gefangene nicht sich selbst erlassen. Die Vollzugsbehörden arbeiten mit den Organisaen der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege, denen Betreuung der Entlassenen obliegt, eng zusammen. Insbesondere leisten der der 'Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt' angegliederte 'Deutsche Reichsverband für Straff älligenbetreuung und Ermittlungshilfe' und das 'Amt für Jugendhilfe' der 'Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt' auf diesem Gebiete wertvolle Dienste.

Bürgerliehe Beehtspflege

Die Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten des bürgerlichen und des Handelsrechts wird ausgeübt durch Amtsgerichte (im ersten Rechtszug für geringe Streitwerte), durch Landgerichte (als Gerichte des ersten Rechtszuges für alle übrigen Streitwerte sowie als Berufungs- und Beschwerdegerichte über den Amtsgerichten), durch Oberlandesgerichte (als Berufungsgerichte über den Landgerichten) sowie durch das Reichsgericht in Leipzig (als Revisionsgericht über den Oberlandesgerichten). Es entscheiden die Amtsgerichte in der Besetzung mit einem, die Kammern der Landgerichte mit drei, die Senate der Oberlandesgerichte mit gleichfalls drei und die Senate des Reichsgerichts mit fünf Berufsrichtern. Ein Zwang, sich durch Anwälte vertreten zu lassen, besteht grundsätzlich vor allen diesen Gerichten mit Ausnahme der Amtsgerichte. Im Berufungs- und Beschwerderechtszug können neue Tatsachen vorgebracht werden; es werden hier Tat- und Rechtsfragen überprüft. In der Revisionsinstanz wird ausschließlich die Rechtsfrage erörtert.

Neben den genannten Gerichten sind vor allem zu erwähnen die Arbeitsgerichte, denen die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen obliegt; es sind Gerichte zur Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten unter Mitwirkung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern als Beisitzer neben Berufsrichtern. Arbeitsgerichtsbehörden sind die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgprichte und das Reichsarbeitsgericht. Gerichte des ersten Rechtszuges sind die Arbeitsgerichte. Gegen ihre Entscheidung findet die Berufung an das Landesarbeitsgericht statt, wenn der Wert des Streitgegenstandes einen bestimmten Betrag übersteigt oder wenn das Arbeitsgericht die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits zugelassen hat. Unter gewissen Voraussetzungen ist dann noch die Revision an das Reichsarbeitsgericht zulässig.

Rassenpolitik

Rassenpolitik ist ein grundsätzlicher Programmpunkt des Nationalsozialismus. Ihre Bedeutung ergibt sich aus der nationalsozialistischen Weltanschauung. Während man frÜher in Deutschland nur innerhalb der lebenden Generation die Entfaltung der Kräfte betrieben hat und sich damit begnügte, die äußeren Lebensbedingungen zu verbessern, geht der nationalsozialistische Staat einen bedeutsainen Schritt weiter, indem er durch seine Rassenund Bevölkerungspolitik die Voraussetzung für eine weitere Kraftentfaltung der Nation in der Zukunft schafft.

Der Ausgangspunkt der nationalsozialistischen Lehre über die Bedeutung der Rassenpflege läßt sich in folgenden Sätzen zusammenfassen: Bevor die Umwelt mit ihren Bedingungen fördernd oder hemmend auf den Menschen einwirkt, ist er schon durch die von seinen Eltern überkommenen erblichen Anlagen in seinem Wert oder Unwert weitgehend bestimmt. Wohl können Umwelt-. Ernährung, Erziehung, die Kunst des Arztes, der Einfluß von Ideen und dergleichen vieles im Lebenslauf eines Menschen zum Guten wenden; aber allen diesen Einflüssen sind Grenzen gesetzt im Vorhandensein oder Nichtvorhandensein erblicher Anlagen, die nicht unmittelbar beeinflußt werden können.

Für die zentrale Bearbeitung aller rassen- und bevölke~rungspolitischen Fragen ist das Rassenpolitische Amt der NSDAP. geschaffen worden. Dieses Amt hat insbesondere die ,Aufgabe, die Schulung und Propagandatätigkeit auf rassenpolitischem Gebiet zu überwachen und den Gesetzgeber sowie alle Einrichtungen und Dienststellen der Partei zu beraten.

Die wichtigsten rassenpolitischen Gesetze:

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 ordnet die Unfruchtbarmachung beim Vorliegen einer der folgenden Erbkrankheiten oder Erbleiden an: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, erbliche Fallsucht (Epilepsie), erblicher Veitstanz, erbliche - Blindheit, erbliche Taubheit, schwere körperliche Mißbildung. Die Unfruchtbarmachung erfolgt auf Beschluß des Erbgesundheitsgerichts, gegen dessen Entscheidung Beschwerde an das Erbgesundheitsobergericht zulässig ist. Sie wird durch Arzte in Krankenanstalten vorgenommen. Von der Unfruchtbarmachung ist die Entmannung (Kastration) von Sittlichkeitsverbrechern zu unterscheiden. Letztere erfolgt als strafrechtliche Maßnahme gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher.

Das Blutschutzgesetz (Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre) vom 15. September 1935 verbietet Juden die eheliche und außereheliche Rassenmischung mit Staatsangehörigen deutschen Blutes.

Das Ehegesundheitsgesetz (Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes) vom 8. Oktober 1935 verbietet die Eheschließung, wenn auf Grund ärztlicher Unt . ersuchung mit Sicherheit Schaden für die Ehegatten oder ihre Kinder zu erwarten ist. Es handelt sich dabei um die Fälle, in denen Krankheiten einen Menschen zur Ehe untauglich machen oder in denen die Ehe zweier bestimmter Personen wegen der Eigenart der erblichen Belastung nicht verantwortet werden kann.

Im Jahre 1935 sind in allen Stadt- und Landkreisen Gesundheitsämter mit besonderen Abteilungen für Erb- und Rassenpflege eingerichtet worden, die im ganzen Reich an der praktischen Verwirklichung der rassenpolitischen Aufgaben arbeiten.

Mit diesen gesetzlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Verhütung einer erblich belasteten oder unerwünschten Nachkommenschaft ist das rassenpolitische Programm des Nationalsozialismus nicht erschöpft. Es umfaßt ferner die Förderung der Eheschließung, die Aufzucht der Kinder und die Gesunderhaltung aller derjenigen, die körperlich und geistig als wertvolle Glieder ihres Volkes leben und wirken. Die Gewährung von Ehestandsdarlehen, die ideelle und wirtschaftliche Sorge für die gesunde kinderreiche Vollfamilie, die Maßnahmen der Gesundheitsführung, die Sorge für Mutter und Kind, die Erziehung des Mädchens für seinen künftigen Beruf im Rahmen der Mütterschulung, die soziale Betreuung des Arbeiters - alles das zusammen stellt die positive Ergänzung jener ausmerzenden negativen Maßnahmen dar. Wenn in den ersten acht Jahren nationalsozialistischer Rassenhygiene die negativen Maßnahmen besonders stark in den Vordergrund treten mußten, so beginnt jetzt aber schon ein zweiter Abschnitt des rassenpolitischen Aufbaues, der durch die gesteigerte Arbeit an den positiven Aufgaben gekennzeichnet ist; denn nicht die Verhütung des Kranken und Schädlichen, sondern allein das immer stärkere Wach-sen des gesunden und tüchtigen Erbgutes ist die Grundlage für die Zukunft eines leistungsfähigen Volkes.

Religion

Der Nationalsozialismus steht, dem Parteiprogramm entsprechend, auf dem Boden des positiven Christentums. Der Staat identifiziert sich dabei aber nicht mit irgendeiner der Kirchen. Gewissensfreiheit ist den Angehörigen aller Konfessionen gewährleistet. Zeitweilig haben gewisse Spannungen zwischen dem Staat und einzelnen Kirchenstellen bestanden; dabei handelte es sich aber nicht um Glaubensfragen und um die Kirchenlehre, sondern allein um politische Dinge, wie Jugendorganisation, Volksschulen, Fragen der Moral sowie der politischen und finanziellen Betätigung einzelner Geistlicher und Ordensangehöriger. In den letzten Jahren sind diese Spannungen sehr zurückgegangen. Der Staat beansprucht für sich das Recht, diese Dinge zu überwachen, zumal sowohl die Drotestantische als auch die katholische Kirche von seiten des Staates aus öffentlichen Mitteln in gleichem Umfang finanziell unterstützt werden wie in früheren Jahren. Diese Unterstützungen betrugen im Jahre 1939 128 000 000 RM. Darüber hinaus läßt der Staat die Kirchensteuer, die die Kirchen ihren Mitgliedern auferlegen, durch seine Finanzämter erheben. Die Gesamtsumme aller Staatsleistungen für alle Kirchen.und Bekenntnisse, einschließlich Kirchensteuer, beliefen sich im Jahre 1938 auf insgesamt 500 000 000 RM. Diese Beträge dienen dem Unterhalt der Kirchen und werden den steuerlichen Leistungen der Mitglieder der einzelnen Kirchen entsprechend verteilt. Personen die keiner christlichen Kirche angehören, zahlen keine Kirchensteuer.

Eine Anzahl Kirchen - die evangelische, die katholische, die altkatholische, die orthodoxe, die Gemeinschaften der Methodisten und Baptisten usw. - sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und genießen als solche einen besonderen Rechtsschutz. Die Sonntage, die herkömmlichen christlichen und kirchlichen Feiertage usw. sind gesetzliche Feiertage und stehen unter gesetzlichem Schutz. Gotteslästerung und Verletzung des religiösen Empfindens sind unter Strafe gestellt. Den Angehörigen der Wehrmacht ist die Möglichkeit zur Erfüllun~g ihrer religiösen Pflichten gegeben. Auch sind die Rellgionsgemeinschaften zur Vornahme religiöser Handlungen im Heer, sowohl an der Front als auch inder Heimat, in Krankenhäusern, Strafanstalten und sonstigen öffentlichen Anstalten zugelassen. Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach in den Schulen (Erteilung und Anhören freiwillig). An' den meisten staatlichen Universitäten bestehen theologische ' Fakultäten. Es besteht völlige Kultusfreiheit. Die ungestörte, Religionsausübung steht unter staatlichem Schutz.

Es gibt also in Deutschland weder eine Staatskirche, noch sind Staat und Kirche voneinander getrennt. Für die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts über die äußeren Angelegenheiten der Kirchen sowie für die einheitliche Lösung aller das Verhältnis zwischen Staat und Kirche betreffenden Fra en wurde im Jahre 1935 das Reichsministerium für die kirchliehen Angelegenheiten geschaffen. Die Religionsgesellschaften sind in ihrer staatlichen Einordnung selbständige Verbände mit der Befugnis, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. In bezug auf Glaubenslehre, Gottesdienst, Vorbildung und Anstellung der Geistlichen und kirchliche Organisation sind die Religionsgesellschaften autonom. Nur ist bei bestimmten wichtigen Personalfällen (Bistumsbesetzungen u. dgl.) die Zustimmung des Staates erforderlich.

Von den 96 000 000 Einwohnern des Deutschen Reichs (ohne das Generalgouvernement) gehören etwa 94 600 000 den christlichen Kirchen an, und zwar sind rund 45 000 000 Protestanten, 48 000 000 Katholiken und die übrigen Angehörige kleiner kirchlicher Gemeinschaften.

In den Jahren von 1933 bis 1939 sind 270 protestantische und 230 katholische Kirchen erbaut worden. Bei manchen Kirchenbauten hat der Staat erhebliche Zuschüsse bis zur Bereitstellung aller erforderlichen Mittel geleistet. Auch sind die staatlichen Zuschüsse für den Unterhalt und die Wiederherstellung geschichtlich und künstlerisch wertvoller Kirchenbauten erheblich.

Besonders sei hervorgehoben, daß die Judengesetzgebung nur die jüdische Rasse und nicht die jüdische Religion betrifft.

Erziehung

Die Lehrer an deutschen Schulen müssen staatliche Prüfungen abgelegt haben. Alle deutschen Kinder müssen mindestens 8 Jahre die Schule besuchen. Im Alter von 6 Jahren treten sie für 4 Jahre in die Grundschule ein und besuchen dann für ,weitere 4 Jahre die Volksschule. Wenn sie 14 Jahre alt sind, 'dürfen sie als Lehrlinge usw. arbeiten, müsser aber dabei für Jahre während der Arbeitsstunden die Fortbildungssehule bis 8 Stunden wöchentlich besuchen.

Es gibt 52 370 staatliche Volksschulen mit 136 290 Lehrern d 48 637 Lehrerinnen, 3 990 417 Schülern und 3 901767 Schüinnen, außerdem 476 Privatschulen derselben Stufe mit 1592 Lehrkräften und 37 793 Schülern und Schülerinnen.

Kinder, die noch nicht mit 14 Jahren mit der Berufsarbeit beginnen, können eine umfassendere Schulausbildung durchmachen. Im Alter von 10 Jahren können sie in eine Mittelschule mit einem Lehrplan von 6 Jahren eintreten, oder sie können, wenn sie später die Universität besuchen wollen, eine achtjährige Vorbereitungszeit an einer höheren Schule durchmachen. Unter den höheren Schulen gibt es folgende Arten:

1. Gymnasium (Latein und Griechisch);

2. Realgymnasium, Reforingymnasium (Latein, Englisch, Französisch);

3. Oberrealschule, Oberschule, Aufbauschule (Englisch, Französisch; Spezialfächer: Mathematik, Physik, Chemie).

Mädchen können die Mittelschule oder die höhere Schule besuchen. Ferner kommen als Mädchenschulen noch das Lyzeum, das Oberlyzeum oder die Studienanstalt in Frage, die alle auf der gleichen Stufe stehen wie die höhere Schule.

Es gibt insgesamt 2457 höhere Schulen, die sich wie folgt aufteilen: 1682 öffentliche Knabenschulen, 580 öffentliche Mädchenschulen, 70 private Knabenschulen und 125 private Mädchenschulen. Die Gesamtzahl der Schüler der höheren Schulen betrug Ende 1939 733 793, davon sind 482 566 Knaben und 251 227 Mädchen. An den höheren öffentlichen Schulen sind fest angestellt: 24 505 Lehrer und 4366 Lehrerinnen; nicht fest angestellt (also Assessoren u. dgl.) sind 11 192 Lehrkräfte.

Ein neuer Erlaß des Reichserziehungsministers legt die Lehrpläne der Schulen den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechend fest. Besonders wird darauf geachtet, daß der Unterrichtder richtigen Lenkung von Verstand, Gefühl und Willen dient. Es werden Mindestforderungen festgesetzt und die Erreichung einer bestimmten Bildungsstufe verlangt. Ein großer Teil des Lehrplanes ist natürlich den Deutschland selbst betreffenden Unterrichtsfächern gewidmet. Erhöhte Bedeutung werden dem Werk- und Musikunterricht beigemessen. Dem Turnunterricht sind an Knabenschulen 5 Wochenstunden und in den höheren Klassen der Mädchenschulen 2 bis 4 Wochenstunden gewidmet. Die Gemeinschaftserziehung wird, obgleich sie stellenweise den örtlichen Umständen zufolge noch zu finden ist, nicht begünstigt. Die Anzahl der Schüler darf in den unteren Klassen nicht über 40, in den mittleren nicht über 35 und in den oberen nicht über 25 betragen.

Universitäten:

Ort   Gründungs- Zahl der

jahr Studierenden

im Jahre1939

Berfin   1809 6100

Bonn   1780 2515

Breslau   1702 2179

Düsseldorf (med. Akademie) 1919 476

Erlangen   1743 834

Frankfurt a. M. 1914 1464

Freiburg   1457 2176

Gießen   1607 553

Göttingen   1737 1153

Graz   1586 1845

Greifswald 1436 577

Halle   1694 739

Hamburg  1919 1521

Heidelberg 1386 1818

Innsbruck  1669 1663

Jena   1557 1101

Kiel   1665 941

Köln   1388 2428

Königsberg 1544 1407

Leipzig   1409 1895

Marburg   1527 1126

München  1472 4382

Münster  1780 1957

Posen   1919 -

Prag (älteste deutsche Universität) 1348 -

Rostock   1419 851

Tübingen   1477 1447

Wien  1365 8029

Würzburg 1582 1293

Technische Hochschulen:

Ort   Gründungs- Zahl der

jahr Studierenden

im Jahre1939

Aachen 1870 789

Berlin   1879 2323

Braunschweig 1878 399

Breslau 1910 542

Danzig 1904 .

Darrastadt 1877 1143

Dresden  1890 1051

Graz   1886 392

Hannover  1879 911

Karlsruhe  1865 661

München  1877 1692

Stuttgart  1862 797

Wien   1817 1193

Bergakademien:

Ort   Gründungs- Zahl der

jahr Studierenden

im Jahre1939

Clausthal (Preuß. Bergakademie) 1775 78

Freiberg i. Sachsen

(Sächsische Bergakademie) 1765 98

Leoben (Montanistische

Hochschule)  1840 128

Handels-Hochschulen:

Ort   Gründungs- Zahl der

jahr Studierenden

im Jahre1939

Berlin   1906 880

Königsberg i. Pr.  1915 203

Leipzig   1898 297

Nürnberg   1919 187

Wien   1898 583

Forstliche Hochschulen

Ort   Gründungs- Zahl der

jahr Studierenden

im Jahre1939

Eberswalde 1830 93

Hannoversch-Münden 1868 56

Tharandt  1816 .

Zu den deutschen Hochschulen gehören ferner die Landwirtschaftlichen Hochschulen in Höhenheim, Tetschen-Liebwerd und Wien und die Tierärztlichen Hochschulen in Hannover und Wien.

Verhältnismäßig groß ist die Zahl der Hochschulen für bildende Künste und der Hochschulen für Musik. Hochschulen

für bildende Künste befinden sich in Berlin (2 Anstalten), Dresden, Düsseldorf, Karlsruhe, Königsberg i. Pr., Leipzig, München, Stuttgart, Weimar, Wien (2 Anstalten), die Hochschulen für Musik in Berlin, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Köln, Leipzig, München, Stuttgart, Weimar.

Hinzu kommen die Hochschulen des Generalgouvernements, und zwar die Universitäten Warschau (gegr. 1816), Krakau (gegr. 1364) und Lublin (gegr. 1918) und die Technische Hochschule Warschau.

Jugendorganisation

Die deutsche jugendbewegung war früher in viele Gruppen zerspalten. Seit 1933 ist sie in einer einzigen Organisation, der Hitler-Jugend (HJ.), vereinigt. Diese umfaßt folgende Gliederungen: Deutsches Jungvolk (Knaben von 10 bis 14 Jahren), Hitler-Jugend (Knaben von 14 bis 18 Jahren), Deutsche Jungmädel (Mädchen von 10 bis 14 Jahren), Bund Deutscher Mädel (Mädchen von 14 bis 21 Jahren).

Die Hitler-Jugend wurde 1926 als die Jugend-Organisation der NSDAP. gegründet. 1939 wurde sie zur Pflichtorganisation für alle jungen Deutschen erklärt. Ihre Aufgabe ist die körperliebe, geistige und sittliche Erziehung im Geist des Nationalsozialismus neben Elternhaus und Schule. Der körperlichen Ertüchtigung dienen Sport, Ordnungsübungen, Wanderungen und Lager; der geistigen und sittlichen Schulung dienen Heimabende und Rundfunksendungen. Besonderer Wert wird auf die Erziehung zu Gehorsam, Disziplin, Kameradschaft, Entschlußfreudigkeit und körperliche Härte gelegt. Im Jahre 1939 betrug die Mitgliederzahl der Hitler-Jugend 7 728 259, das waren über 90 v. H. der gesamten deutschen Jugend.

Die Gesundheit der Hitler-Jugend wird überwacht von 4000 Arzten, 800 Zahnärzten und 500 Pharmazeuten, denen 40 000 Jungen und 35 000 Mädchen, die für erste Hilfeleistungen ausgebildet sind, zur Seite stehen. Außerdem wird die gesamte deutsche Jugend einmal im Jahr ärztlich untersucht, ebenso ein jährlich neu hinzukommender Jahrgang von 1200 000 Jugendlichen.

Die Hitler-Jugend ist bestrebt, für jede örtliche Einheit ein besonderes Heim zu schaffen. Zur Zeit verfügt die HitlerJugend über 2200 Heime, die eigens für ihre Zwecke erbaut worden sind, ferner über 1500 Unterkünfte, die durch Umbau gewonnen wurden und den Anforderungen entsprechen. Im Bau befinden sich zur Zeit 900 Heime. Weitere 45 000 Heime sind geplant.

Der Hitler-Jugend ist der Reichsverhand des Deutschen Jugendherbergswerks angeschlossen. Dieser Verband verfügt über 2000 Herbergen. Im Jahre 1938 übernachteten darin 8 720 731 Jugendliche, d. s. mehr als achtmal soviel wie in allen Jugendherbergen der übrigen Welt zusammen.

Reichsarbeitsdienst

Bis zum Jahre 1933 war der Arbeitsdienst in Deutschland Angelegenheit vieler Organisationen und Parteien. Aber schon seit August 1933 gab es nur noch einen nationalsozialistischen 'Freiwilligen Arbeitsdienst', der unter einheitlicher Führung stand. Durch ihn ist die allgemeine Arbeitsdienstpflicht vorbereitet worden, die am 26. Juni 1935 für die gesamte deutsche Jugend beiderlei Geschlechts im Alter von 18 bis 25 Jahren

verkündet worden ist.

Die Dienstpflicht des Reichsarbeitsdienstes der Männer besteht seit Herbst 1935. Ihre Erfüllung ist Voraussetzung fÜr die Ableistung des Wehrdienstes. Die Stärke des Reichsarbeitsdienstes der Männer betrug in den Jahren 1935/36 einschließlich Stammpersonal durchschnittlich 200 000, im April 1939 380 000 Männer. Jede Reichsarbeitsdienst-Abteihing umfaßt rund 200 Arbeitsmänner. Am 1. September 1939 standen im Reich 1700 Abteilungen.

Auch für den Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend galt in der Zeit des Aufbaus der Grundsatz der Freiwilligkeit. Lediglich für Abiturientinnen, die zu studieren beabsichtigten, bestand bereits die Dienstpflicht. Erst im September 1939 wurde erstmalig die pflichtgemäße Erfassung bis zu einer Stärke von vorläufig 100 000 Maiden einschließlich Stammpersonal angeordnet. In einem Lager sind 40 bis 81 Arbeitsmaiden untergebracht. Zur Zeit gibt es 2100 Lager.

Von 1933 bis Ende 1939 sind über 2,5 Millionen Männer und rund 300 000 Maiden durch die 'Schule der Nation' gegangen.

Im Lager wird der junge deutsche Mann zum Gemeinschaftsgeist und zur nationalsozialistischen Auffassung der Arbeit erzogen. Durch seinen Einsatz trägt er zugleich zur Erfüllung der großen volkswirtschaftlichen Aufaabe des Reichsarbeitsdienstes bei. Der Reichsarbeitsdienst führt gemeinnützige, von der privaten Wirtschaft nicht zu bewältigende Arbeiten durch. Die Arbeiten dienen vornehmlich der Erhaltung und Mehrung der Erträge des Bodens und damit der Stärkung des deutschen Bauerntums. Im Ernteeinsatz und im Katastrophenschutz bewahrt der Reichsarbeitsdienst durch sein Eingreifen deutsches Volksvermögen vor Schäden.

Für die weibliche Jugend ist die Erziehung zur Volksgemeinschaft, zur Kameradschaft und zu einer hohen Arbeitsauffassung nicht weniger notwendig als für die männliche Jugend. Sie verlangt jedoch andere Wege, weil sie sich nach den Gesetzen weiblicher Eigenart vollziehen muß. Im Mittelpunkt steht auch hier die Arbeit. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Hilfeleistung für die überlastete Hausfrau und Mutter auf dem Lande. Hier sieht das Mädchen, daß seine Hilfe notwendig ist, und fühlt sich als unentbehrlichen Teil des großen Ganzen. Die Maiden arbeiten täglich 7 Stunden auf dem Bauernhof, wo sie gemeinsam mit der Bäuerin die Arbeit im Haus, auf dem Feld, im Garten und in den Ställen verrichten. Außerdem richten sie im Sommer Erntekindergärten ein oder helfen in den NSV.-Kindergärten. Außer der Arbeit im Außendienst tragender politische Unterricht im Lager, die Leibeserziehung und die hauswirtschaftliche Erziehung zur Gesamterziehung der Arbeitsmaiden im Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend bei.

Reichskulturkaimmer

Die Reichskulturkammer wurde im Jahre 1933 als berufsständische Organisation aller Kulturschaffenden in Deutschland errichtet. Sie gliedert sich in sieben Einzelkammern: die Reichssehrifttumskammer, die Reichspressekammer, die Reichsrundfunkkammer, die Reichstheaterkammer, die Reichsmusikkammer, die Reichskammer der bildenden Künste und die Reichsfilmkammer. Sämtliche Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Präsident der Reichskulturkammer ist der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Goebbels. Er ernennt die Präsidenten der Einzelkammern.

Die Mitgliedschaft ist für alle Kulturschaffenden oblicatorisch, d. h. wer in einem Kulturberuf tätig sein will, muß Mitglied der Einzelkammer sein, die für seine Tätigkeit zuständig ist. Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzen, werden nicht aufgenommen oder - wenn sie schon Mitglied geworden sind - wieder ausgeschlossen und dürfen einen Kulturberuf nicht ausüben.

Aufgabe der Reichskulturkammer und ihrer Einzelkammern ist es, die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihnen angehörenden Gruppen ausgleichend zu wirken. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Kammern das Recht, Bedingungen für den Betrieb, die Eröffnung und die Schließung von Unternehmungen auf dem Gebiete ihrer Zuständigkeit festzusetzen. Auch können sie Anordnungen Über wichtige Fragen, insbesondere über Art und Gestaltung der Verträge zwischen den von ihnen umfaßten Tätigkeitsgruppen treffen. Zur Sicherung der Berufsdisziplin können die Präsidenten der Kammern Ordnungsstrafen festsetzen.

Der ReiQhskultursenat (RKS.) ist im Jahre 1935 als repräsentatives Forum des deutschen Kulturlebens eingesetzt worden. Er setzt sich aus bedeutenden Persönlichkeiten zusammen, die der Präsident der Reichskulturkammer beruft.

Bildende Kunst

Die auf Grund des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 errichtete Reichskammer der bildenden Künste ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie umfaßt als berufsständische Organisation sämtliche deutschen bildenden Künstler sowie die Kunstverlage und den Kunst- und Antiquitätenhandel. Ihre Aufgabe ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten dieser Kulturberufe zu regeln. Die Betreuung und Heranbildung des künstlerischen Nachwuchses obliegt von Staats wegen den Akademien, Kunsthochschulen, Kunstgewerbe- und Handwerkssehulen und ähnlichen Institutionen, deren Tradition in Deutschland bis zum Ende des XVII. Jahrhunderts zurückreicht.

Großdeutschland hat den bildenden Künsten große Ziele gesetzt. Das Amt des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt und die Hauptstelle Bildende Kunst beim Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP. sind maßgebend an der Neugestaltung der bildenden Künste beteiligt. So erstehen in Nürnberg, München, Berlin und anderwärts die Monumentalbauten des Staates und der Partei als Ausdruck der Volksgemeinschaft und der Größe der Gegenwart. Die alljährlich stattfindenden repräsentativen Großen Deutschen Kunstausstellungen sowie die Architektur- und Kunsthandwerkausstellungen im Haus der Deutschen Kunst in München geben ein Bild vom Stand des Schaffens auf allen Gebieten. Ausstellungen der deutschen Städte und Gaue im Reich vermitteln dem Volk die Kunst in ihren besten Leistungen. Auch die deutschen Kunstvereine stehen im Dienst dieses Gedankens. Ihre Zahl beträgt rund 250. Zahlreiche Kunstpreise des Staates, der Gaue und Gemeinden sind als Auszeichnung der besten künstlerischen Kräfte gestiftet. In den Kulturreden des Führers zur Eröffnung der Großen Deutschen Kunstausstellungen und auf den Reichsparteitagen sind die grundsätzlichen Richtlinien und Weisungen über Wesen und Streben der deutschen Kunst des neuen Reiches enthalten.

Museen

Die Museen sind für das deutsche Volk wichtige Bildungsund Erziehungsstätten. Sie gliedern sich in Kunstsammlungen (wie z. B. Gemälde-Galerien, Kupferstichkabinette, Skulpturen-Sammlungen, Kunstgewerbe-Museen) und in wissenschaftliche Sammlungen (Museen für Volkskunde, Völkerkunde, Naturkunde, vor- und frühgeschichtliche sowie kulturhistorischeSammlungen, Armee-Museen,Münzkabinette usw.).

Ihr Ursprung läßt sich bis zu den mittelalterlichen Kirchenschätzen und fürstlichen Schatzkammern, den 'Kunst- und Wunderkammern' der Renaissancezeit, zurückverfolgen. Aus den Schloßgalerien haben sich die modernen Gemäldegalerien entwickelt. Die reichen und bedeutenden Sammlungen deutscher Fürsten, z. B. des Erzherzogs Ferdinand von Österreich auf Schloß Ambras und des Kaisers Rudolf II. zu Prag, blieben dem Volk früher verschlossen. Erst im Zeitalter der Aufklärung wurden die Sammlungen der Öffentlichkeit zugänglich. Friedrich der Große hat diesen sozialen Gedanken schon Jahrzehnte vor der Französischen Revolution in die Tat umgesetzt. Die Potsdamer und später die Kasseler Bildergalerien waren die ersten öffentlichen Museen in Deutschland. Im Verlauf des XIX. Jahrhunderts ist die Zahl der Museen stark gewachsen. Gegenwärtig besitzt Großdeutschland mehrere hundert Kunstsammlungen, die sich überwiegend im Staats- und Gemeindeeigentum befinden. Weltberühmtheit haben u. a. die Berliner und Wiener Museen, die alte Pinakothek, das National- und das Deutsche Museum in München, die GemäldeGalerie, Porzellansammlung und das Grüne Gewölbe in Dresden, das Städelsche Kunst-Institut in Frankfurt a. M., die Kunsthalle in Hamburg, die Gemälde-Galerie in Kassel und das Museum Wallraf-Richartz in Köln a. Rh. Zu der Gattung der Kunst- und Wissenschaftssammlungen treten in neuerer Zeit die Heimatmuseen, deren Bedeutung für die Erforschung deutscher Vergangenheit und Kultur stetig wächst.

Musik

Die Musikpflege hat sich in Deutschland im Lauf der Jahrhunderte zu einer künstlerischen Höhe entwickelt, die den Staat verpflichtet, sie umfassend zu fördern. Denn gute Kunst hat seit jeher des verständnisvollen Mäzens bedurft. Wenn früher die deutschen Fürsten beträchtliche Summen aufwandten, um sich eine Kapelle zu halten und einen berühmten Musiker an ihre Spitze zu stellen (Bach, Händel, Haydn, Mozart und viele andere bekannte Komponisten haben solche Stellungen inne gehabt), so lief ern heute Staat und Städte in Deutschland die finanziellen Mittel für die Erhaltung von z. B. 135 großen Beruf s-Sinfonie-Orchestern. Ebenso sorgt das Reich für die musikalische Erziehung der Begabten, für die Förderung der jungen Künstler, ja selbst für die private Musikpflege in den Liebhaber-Orchestern und -Chören.

Der umfassende Charakter dieser Aufgaben setzt die kulturpolitische Führung des gesamten Musiklebens von einer zentralen Stelle voraus. Diese Aufgabe ist der Abteilung Musik des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda übertragen. Hier werden die großen künstlerischen Fragen des Musiklebens bearbeitet und die Verwaltung wichtiger musikalischer Kulturinstitute überwacht. Es wird bewußt auf jede Einengung des künstlerischen Schaffens verzichtet. Weitere Sonderaufgaben verfolgen die Auslandsstelle für Musik, die Reichsmusikprüf-stelle, das Amt für Konzertwesen'die'Stagma' (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte) usw.

Einen Querschnitt durch das gesamte deutsche Musikleben vermitteln alljährlich die in Düs~seldorf veranstalteten Reichsmusiktage. In den großen Sinfonie-, Chor- und Kammermusikkonzerten sowie den Opernaufführungen kommen hier die besten Neuerscheinungen jedes Jahres zur Wiedergabe. Gleichzeitig halten die Musikwissenschaftler, die Musikerzieher, die Dirigenten der Liebhaber-Orchester und -Chöre, die Musikreferenten der Hitler-Jugend und des NS.-Studentenbundes sowie zahlreiche andere musikalische Vereinigungen ihre Tagungen ab und legen die neuesten Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Bei dieser Gelegenheit werden die Nationalen Musikpreise von je 10 000 RM. an den besten deutschen Nachwuchsgeiger und den besten Nachwuchspianisten und die Nationalen Kompositionspreise von 10 000 und zweimal 5000 RM. verliehen. Seit 1933 tragen die Künstler, Solisten wie Orchester, ihre Kunst auch in die Fabriken'und gewinnen dort den großen Meistern begeisterte Freunde. In den Wehrmachtkonzerten im Kriege vermitteln die deutschen Musiker den Soldaten in ihren Quartieren deutsche Kunst.

Dank der straffen Organisation aller musikalischen Institutionen ist es möglich, das Musikleben auch im Kriege uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. AlleOrchester sind spielfähig geblieben. Der Konzertbesuch ist reger denn je. In der Reihe der großen Furtwängler-Konzerte in der Berliner Philharmonie mußte im Winter 1939/40 jede Veranstaltung dreimal wiederholt werden.

Der Künstler kann die ihm gestellten Aufgaben nur dann lösen, wenn ihm die beruflichen Sorgen weitgehend abgenommen werden. Diese berufsständische Betreuung ist Sache der Reichsmusikkammer. Sie ist,darum bemüht, das soziale Niveau des Musikers stetig zu heben. Kein Musiker soll, vor allem auch im Alter. jemals Not leiden.

Was auf dem Gebiet der Volksmusikpflege geleistet wird, zeigen folgende Zahlen: Es gibt 27 000 Männerehöre in Deutschland, von denen viele über 100 Jahre alt sind; die Zahl ihrer Mitglieder beträgt 767 000; ferner gibt es 12 000 Gemischte Chöre mit über 450 000 Mitgliedern. Die Zahl der Liebhaber- und Werkorchester, Gemeindekapellen auf dem Lande, Volksmusikkapellen, Spielkreise usw. beträgt über 12 000 mit etwa 160 000 Mitgliedern.

Theater

Der nationalsozialistische Staat hat das Theater in den Mittelpunkt des Kulturlebens gestellt. Durch ein besonderes Reichstheatergesetz vom Jahre 1934 ist das gesamte Theaterwesen neu geregelt worden. An die Spitze ist ein Reichsdraniaturg gestellt worden, der die oberste Stelle für alle Fragen, Anregungen und Forderungen in der Gestaltung der Spielpläne der deutschen Bühnen ist. Mit dem alten Begriff der 'Zensur' hat die Aufgabe des Reichsdrainaturgen nichts gemein. Ihm werden die Vorschläge für den Spielplan vor Beginn der Spielzeit von allen Theatern vorgelegt, damit er einen Gesamtüberblick bekommt, der es ihm ermöglicht, ausgleichend und korrigierend zu wirken und dafür zu sorgen, daß neben dem bewährten Gut klassischer Dramatik auch die lebenden und die jungen Dramatiker zu ihrem Recht kommen, sofern sie noch um Anerkennung ringen. So wird von dieser Zentralstelle aus die sinnvolle Gestaltung der Spielpläne gefördert.

Der Nationalsozialismus erstrebt eine lebendig-natürliche Schauspielkunst, bei der die Persönlichkeit des Schauspielers und nicht eine entfesselte Technik oder andere außertheatralische Wirkungen im Mittelpunkt stehen.

Das Reichstheatergesetz von 1934 bestimmt ferner, daß private Personen nur auf Grund einer behördlichen Zulassung Theatervorführungen veranstalten dürfen. Auf diese Weise sollen ungeeignete und wirtschaftlich nicht leistungsfähige Personen an der Gründung von Theaterunternehmungen verhindert werden. (Auf Veranstaltungen der Kleinkunst findet das Reichstheatergesetz keine Anwendung.)

Alle Veranstalter und Angestellte des Theaters (rund 40 000) sind in der Reichstheaterkammer zusammengefaßt, die im ständischen Aufbau Deutschlands eine Gruppe der Reichskulturkammer bildet. Eine großzügig aufgebaute Altersversorgung gibt jedem Bühnenmitglied die Sicherheit, daß es, wenn es nicht mehr tätig sein kann, Not und Sorge nicht zu fürchten braucht.

Der Staat gewährt den Bühnen große Subventionen, damit sie künstlerisch das Beste leisten und doch die Eintrittspreise so niedrig halten können, daß jeder am Genuß der Theaterkunst teilnehmen kann. Für den Theaterbesuch der werktätigen Bevölkerung sorgt die NS.-Gemeinschaft 'KraftdurchFreude' (vgl. Seite 66ff.). Sie ermöglicht, daß jeder mit geringen Mitteln nicht nur die organisationseigenen 'Theater des Volkes', sondern in bestimmten geschlossenen Aufführungen auch die Vorstellungen der übrigen, einschließlichderführendenStaatstheater, besuchen kann. Besondere Organisationen haben die Aufgabe, den Theaterbesuch der deutschen Jugend zu lenken. Dank dieser Maßnahmen ist die Nachfrage nach Theateraufführungen in den letzten Jahren so stark gestiegen, daß die vorhandenen Theatergebäude in vielen Städten nicht mehr ausreichen.

Vor Ausbruch des Krieges gab es in Deutschland 492 Theater, und zwar:

5 Reichstheater

25 Landestheater

105 Stadttheater

34 sonstige gemeinnützige Theater

42 Privatbühnen

40 Wanderbühnen

16 Gastspieldirektionen

74 reisende Theaterunternehmen

121 Freilichtbühnen

30 Mundartbühnen

492 insgesamt.

Die Theaterwissenschaft ist als Studienfach an mehreren deutschen Universitäten eingeführt. Theaterwissenschaftliche Institute bestehen an den Universitäten Berlin, Kiel, Köln und München. Theatermuseen gibt es in München (Theatermuseum der Klara-Ziegler-Stiftung, gegründet 1910), in Kiel (gegründet 1921), in Köln (gegründet 1921), in Berlin (Staatstheatermuseum, gegründet 1929), ferner in Mannheim und Meiningen. Die größte Theatersammlung befindet sich in der Wiener Nationalbibliothek.

Filmwesen

Nach der letzten Zählung vom 1. März 1939 besitzt Deutschland insgesamt 6123 Filmtheater mit rund 2,6 Millionen Sitzplätzen.

Filmtheater in Großdeutschland:

(l. März 1939)

Großdeutschland   Anzahl der

Filmtheater Plätze

Altreich 4938 2 173 564

Ostmark 787 241 851

Sudetenland 370 139 690

Danzig 24 9 616

Memel 4 1 712

Zusammen 6123 2 566 433

Die Filmtheater Deutschlands befinden sich zu 82 v. H. im esitz von Einzelpersonen, der übrige Teil steht im Eigentum n Gesellschaften. Im Gegensatz zu anderen Ländern (z. B. chweden oder Norwegen) gibt es in Deutschland kaum Filmeater, die sich im Besitz von Städten, Gemeinden oder ändern befinden.

Der Filmtheaterbesuch hat in den letzten Jahren stark zugommen.

Im einzelnen ergeben sich folgende Zahlen:

Filmtheaterbesucher im Altreich 1932 bis 1939:

(Rechnungsjahr 1. April bis 31. März)

238,4 Millionen Besucher

244,9 Millionen Besucher

259,4 Millionen Besucher

303,9 Millionen Besucher

361,6 Millionen Besucher

396,4 Millionen Besucher

441,6 Millionen Besucher

Diese Übersicht zeigt, daß seit der Machtübernahme immer größere Teile der Bevölkerung für das Filmtheater gewonnen worden sind.

Bis 1933 bestand ein Überangebot an langen Spielfilmen, Damals sind jahresdurchschnittlich 500 lange Spielfilme auf den Markt gebracht worden. Die mangelhafte Auswertung der Filme bedingte eine ständige Krise der Produktion. Um Angebot und Nachfrage in ein gesundes Verhältnis zu bringen, ist seit 1933 die Zahl der angebotenen Filme wesentlich eingeschränkt und die Auswertung jedes einzelnen Films gesteigert worden. Während der Jahre 1936/39 betrug d , er durchschnittliche Jahresbedarf 160 bis 180 lange Spielfilme. Zur Sicherung der Finanzierung dieser Produktion wurde am 1. Juni 1933 die Filmkreditbank geschaffen.

Angebot an Filmen aller Art in Deutschland im Jahre 1938:

Filme gesamt Spielfilme Filme ohne

Spielhandlung

Stück m lange kurze lange kurze

Deutsche Filme 1388 629 866 101 62 41 1184

Ausländische Filme 147 188 087 62 5 4 76

Gesamt 1535 817 953 163 67 45 1260

Mit der wirtschaftlichen Neuordnung des deutschen Filmwesens begnügte sich jedoch der nationalsozialistische Staat nicht. Durch das Reichskulturkammergesetz und die neue Filmgesetzgebung ist der Film als Kulturgut im Sinne des Reichkulturkammergesetzes anerkannt worden. Die Mitwirkung bei der Herstellung ist damit aus der privatwirtschaftliehen Sphäre herausgehoben und zu einer öffentlichen Aufgabe geworden.

Auf Grund des Reichskulturkammergesetzes werden alle Filmschaff enden in der Reichsfilmkammer zusammengeschlossen. Die Zugehörigkeit zur Reichsfilmkammer ist Voraussetzung für die Beteiligung am Filmschaffen. Dieses Aufbauwerk am Film wurde ergänzt durch die verschiedenen Anordnungen der Reichsfilmkammer, über Errichtung von Filmtheatern, Regelung der Eintrittspreise, der, Pflege des Kulturfilms, der Lösung der Nachwuchsfrage u. a. m.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Staat dem Film als Erziehungsmittel. Mit dieser Aufgabe ist die 'Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht' betraut.

Zur Förderung des Filmschaffens wurde vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda der 'Nationale Filmpreis', der für den besten Film des Jahres jeweils am 1. Mai verliehen wird, geschaffen.

Jeder Film wird von der Filmprüfstelle zensiert. Als kulturpolitische Anerkennung und gleichzeitig als Grundlage steuerlicher Begünstigung können Prädikate verliehen werden.

Die Prädikate sind:

1. staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll,

2. staatspolitisch wertvoll,

3. künstlerisch wertvoll,

4. kulturell wertvoll,

5. volkstümlich wertvoll,

6. jugendwert,

7. volksbildend.

Zeitungswesen

Bis zum Jahre 1933 waren die in Deutschland erscheinen den Zeitungen in ihrer Gesamtheit ein Abbild der damalige parteipolitischen und geistigen Zerrissenheit des Volkes. Di grundlegende Neuordnung im Sinne des Nationalsozialismu wurde sofort nach der Machtübernahme begonnen. Sie vollzog sich in rasch aufeinanderfolgenden Etappen:

Im März 1933 wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda eingerichtet, das für alle Fragen der Presse und Propaganda zuständig ist. Alle staatsfeindlichen Zeitungen wurden verboten und das Vermögen ihrer Verlage beschlagnahmt;

im September 1933 wurden im Rahmen des Reichskulturkammergesetzes die Bestimmungen über die Reichspresse-, kammer erlassen;

im Oktober 1933 erschien das Schriftleitergesetz, das die Tätigkeit des Schriftleiters für eine öffentliche Aufgabe erklärt und dem Schriftleiterberuf eine straffe ständische Ordnung gegeben hat;

im November 1933 folgte das Gesetz über die Wirtschaftswerbung, das das gesamte Werhewesen und damit auch die Zeitungsanzeige der Reichsaufsicht unterstellt;

im April 1935 wurde durch eine Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer die Anonymität der Zeitungsverleger beseitigt. Diese Anordnung schreibt vor, daß alle am Verlag Berechtigten dem Reichsverband der deutschen Zeitun,gsverleger genannt werden, daß sie ihre arische Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück nachweisen, daß K,apitalgesellschaften sich nicht als Zeitungsverleger betätigen dürfen und daß es nicht gestattet ist, den Inhalt der Zeitungen so zu gestalten, daß sie auf einen konfessionell, beruflich oder interessenmäßig bestimmten Personenkreis abgestellt sind;

im April 1935 hat der Präsident der Reichspressekammer weitere Anordnungen zur Behebung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse im Zeitungswesen und zur Beseitigung der Skandalpresse erlassen.

Im nationalsozialistischen Staat ist die Zeitung ein Mittel des Staates zur Führung und Aufklärung des Volkes. Für die Presse gilt in besonderem Maße der Grundsatz, daß die Freiheit des einzelnen der Freiheit der Nation untergeordnet ist. Dabei ist es ihr keineswegs verboten, in verantwortungsbewußter Weise Kritik zu üben.

Die der Auflage nach größten deutschen Zeitungen sind:

Name   Ort Auflage

(Aug. 1939)

Völkischer Beobachter Bln., München, Wien 836 000

Berliner Morgenpost Berlin 443 000

Berliner Illustrierte Nachtausgabe Berlin 359 000

Westdeutscher Beobachter Köln 237 000

Berliner Lokalanzeiger Berlin 208 000

National-Zeitung   Essen 163 000

Hamburger Anzeiger Hamburg 159 000

Kleine Volkszeitung Wien 154 000

Leipziger Neueste Nachrichten Leipzig 153 000

Der Amgriff   Berlin 125 000

Frankfurter Generalanzeiger Frankfurt a. M. 105 000

Frankfurter Zeitung Frankfurt a. M. 97 000

Deutsche Allgemeine Zeitung Berlin 92 000

Neueste Nachrichten Wien 74 000

führende deutsche Wochenzeitungen sind: Das Reich, Das Schwarze Korps (SS), Arbeitertum (DAF.), Der Arbeitsmann, Die HJ. u. a.

Rundfunk

Der Nationalsozialismus mißt dem Rundfunk als Mittel der politischen Propaganda und der kulturellen Erziehung des Volkes und nicht zuletzt auch als Mittel, das ganze Volk an den nationalen Feiern und dem politischen Zeitgeschehen teilnehmen zu lassen, sehr große Bedeutung bei. Die Staatsführung hat deshalb seit 1933 dem Ausbau des Rundfunks besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Der deutsche Rundfunk ist in der Reichs-Rundfunk G. in. b. H. zusammengefaßt. An ihrer Spitze steht ein Generaldirektor, der zugleich 'Reichsintendant des Deutschen Rundfunks' ist. Die einzelnen Sender werden als Zweigstellen der ReichsRundfunk G. in. b. H. betrieben, wobei aber jeder Intendant vollberechtigter und vollverpflichteter Führer seines Senders ist. Die Besitzrechte an der Reichs-Rundfunk G. in. b. H. befinden sich in Händen des Deutschen Reichs. Die Reichs-Rundfunk G. in. b. H. untersteht mit ihren Sendern der politischen Führung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, vertreten durch die Abteilung Rundfunk.

Die Errichtung und Instandhaltung der Sendeanlagen ist Sache der Deutschen Reichspost, die auch die Rundfunkgebühr (2,- RM. im Monat) von den Rundfunkteilnehmern einzieht.

Die Zahl der Hörer betrug am 1. November 1940 in Großdeutschland (ohne Generalgouvernement) 15,6 Millionen. Deutschland steht damit vor Großbritannien, das am 1. Januar 1939 8,9 Millionen Hörer hatte, an erster Stelle aller europäischen Rundfunkländer. Im alten Reichsgebiet ist die Zahl der Hörer von 4,3 Millionen zu Beginn des Jahres 1933 auf 10,6 Millionen zu Beginn des Jahres 193,9 gestiegen. Die Zahl der Sender beträgt zur Zeit 73.

Die Programmgestaltung des deutschen Rundfunks im Jahre 1938/39 ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.

Unterhaltende Musik 64,0 v.H.

Ernste Musik 5,0 v.H.

Hörspiele und Vorträge 7,4 v.H.

Sport 3,2 v.H.

Politik 3,5 v.H.

Zeitfunkberichte 2,9 v.H.

Jugend- und Schulfunk 3,6 v.H.

Nachrichten 10,4 v.H.

Die deutsche Rundfunkwirtschaft hat sich in den letzten Jahren sehr günstig entwickelt.

Produktion von Empfangsapparaten in Deutschland:

Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr

1938/39

Stück Stück

Insgesamt 1 785 066 3 466 906

davon:

Volksempfämger   648 822 542 057

Deutscher Kleinempfänger - 1 042 243

Die Rundfunksender in Großdeutschland:

Reichssender bzw  WeIlen- Sende­

Sender läenge stärke

m kW

Deutschlandsender 1 571 150

Bremen II 1 339 50

Innsbruck 578,0 1

Nürnberg   578,0 1

Salzburg 578,0 1

Stuttgart 522,6 100

Wien 506,8 120

Prag 470,2 120

Köln 455,9 100

München   405,4 100

Bremen I 395,8 100

Leipzig 382,2 120

Berlin   356,7 100

Posen   345,6 50

Graz 338,6 15

Klagenfurt 338,6 5

Hamburg   331,9 100

Donau 325,4 100

Breslau 315,8 100

Danzig I 304,3 20

Krakau 293,5 10

Königsberg I 291,0 100

Böhmen 269,5 60

Brünn   259,1 32

Frankfurt   251,0 25

Kassel 251,0 0,5

Koblenz 251,0 2

Trier 251,0 2

Kattowitz 249,2 50

Görlitz 243,7 5

Troppau 243,7 10

Saarbrücken 240,2 17

Linz   236,8 15

Memel 233,5 10

Bregenz 231,8 5

Freiburg (Br.) 231,8 5

Danzig Il 230,2 0,5

Unterweser 225,6 2

Hannover 225,6 2

Flensburg 225,6 2

Magdeburg 225,6 0,5

Stettin   225,6 2

Stolp 225,6 5

Litzmannstad 224,0 120

Königsberg II 222,6 2

Mähr.-Ostrau . 222,6 2

Warschau 216,8 10

Kaiserslautern 209,9 0,5

Dresden   204,8 0,25

Rufzeichen Wellenlänge

m

Deu.tsche Kurzwellensender; Sendestärke 50 kW

D J A 31,38

D J B 19,74

D J C 49,83

D J D 25,49

D J E 16,89

D J H 16,81

D J J 41,15

D J M 49,35

D J L 19,85

D J N 31,45

D J P 25,31

D J Q 19,63

D J R 19,56

D J S 13,98

D J W 31,09

D J X 31,01

D J Z 25,42

Kurzwellensender Podiebrad; Sendestärke 34 kW

D H E 4 A 25,34

D H E 2 A 49,92

D H E 5 C 19,79

D H E 5 A 19,70

D H E 5 B 19,58

D H E 2 B 49,75

D Z B 29,87

Ultra-Kurzwellen. und Fernsehsender Paul Nipkow; Sendestärke 25 kW

Ton 6,6 m

Bild 6,28 m

Gesundheitspflege

In Deutschland herrscht der Grundsatz der freien Arztwahl, weil man in ihr eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen zwischen Arzt und Patient sieht. Die deutschen Arzte dürfen ihre Praxis nur auf Grund einer staatlichen Zulassung (Approbation) ausüben. Ihre Ausbildung erhalten sie in den medizinischen Fakultäten und Kliniken der Universitäten. Sie sind in einer Standesorganisation, der Reichsärztekammer, zusammengeschlossen, die alle (etwa 60 000) Arzte umfaßt und den ärztlichen Einsatz nach Bedarf regeln kann.

Die Organisation der deutschen Gesundheitspflege ist in den letzten Jahren vereinheitlicht und der Leitung eines Reichsgesundheitsführers unterstellt worden. Sie gliedert sich in zwei Aufgabengebiete. Gesundheitssicherung und Gesundheitsführung. Die Gesundheitssicherung ist wie in den meisten Ländern Sache des Staates; die Gesundheitsführung dagegen Sache der Partei. Oberster Leiter beider Instanzen ist der Reichsgesundheitsführer einmal als Staatssekretär im Reichsministerium des Innern und zum anderen in seiner Eigenschaft als Leiter des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP.

Gesundheitssicherung

Aufgabe der staatlichen Organe ist es, die Gesundheit des Volkes zu überwachen und dem Umsichgreifen von Krankheiten, insbesondere von ansteckenden Krankheiten, rechtzeitig entgegenzuwirken. Bei jeder Regierungsdienststelle besteht eine besondere Abteilung (Volksgesundheit), die alle Fragen der öffentlichen Gesundheitspflege bearbeitet. Wie groß die Bedeutung dieser Abteilung ist, ergibt sich aus der folgenden Aufzählung ihrer wichtigsten Aufgahengebiete: Gesundheitspolizei, Apothekenwesen, Krankenhauswesen, Erbund Rassenpflege, Heilanstalten, Seuchenbekämpfung, Trinkwasserversorgung und Abwässerbeseitigung, Nahrungsmittel-Hygiene, wissenschaftliche Institute und Anstalten, Hebammenwesen, Säuglings- und Kleinkinderpflege und -fürsorge, Körperpflege, ärztliche Fragen des Sports und der Leibesübungen, Schulgesundheitspflege, Medizinalstatistik, Leichen- und Begräbniswesen.

Ein umfassendes Meldewesen bietet die Gewähr dafür, daß ansteckende Krankheiten rechtzeitig erkannt werden und ihre Ausbreitung verhindert wird.

Die Zahl der Krankenhäuser, Sanatorien und Heilanstalten betrug 1938 rund 5000 mit etwa 800 000 Betten. Daneben bestehen Einrichtungen, um den Gesundheitszustand der Bevölkerung laufend zu überwachen, z. B. die Säuglingsfürsorge, die Mütterberatung, die Tuberkulosefürsorge. Ferner verfügt jede größere Stadt über mindestens eine Poliklinik, in der kostenlose Behandlungen durchgeführt werden.

Die deutsche Sozialversicherung gibt auch dem wirtschaftlich Schwächsten die Möglichkeit, im Bedarfsfalle sich ohne eigene Kosten von einem Facharzt oder in einer Klinik behandeln zu lassen. Die Sozialversicherun~g gewährt darüber hinaus kostenlose Behandlung in Kur- und Heilbädern.

Gesundheitsführung

Die Gesundheitsführung hat die Aufgabe, Erkrankungen durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern. Die Mittel hierzu sind: Aufklärung in Wort und Schrift, Einsatz von Betriebsärzten zur Betreuung der Werktätigen, Beratung der Jugend bei der Berufswahl, ärztliche Kontrolle bei der Berufsausbildung, Reihenuntersuchungen (Röntgendurchleuchtung) sowohl der Jugendlichen in der HJ. als auch der Werktätigen in den Betrieben, Ausrichtung der Ernährung nach den Ergebnissen der neuesten wissenschaftlichen Forschung und schließlich Überwachung und Beratung bei der Freizeit- und Urlaubsgestaltung der Volksgenossen. Aufgabe der Gesundheitsführung ist es ferner, Mütter kinderreicher Familien von Zeit zu Zeit in Erholungsheime zu schicken. Arzte leisten für diese Verschickungen die notwendigen Vorarbeiten. Eine der interessantesten ärztlichen Aufgaben ist die Tätigkeit als Betriebsarzt. Durch den immer wiederkehrenden Umgang mit der Belegschaft wird der Arzt in die Lage versetzt, sich mit der Konstitution des einzelnen vertraut zu machen; er hat somit die Möglichkeit, jede Veränderung.im Anfangsstadium zu erkennen. Drohende Berufsschäden werden durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach Möglichkeit vermieden. Einseitig belastete Arbeitskräfte treiben geeigneten Ausgleichssport; durch die Organisation 'Kraft durch Freude' ist eine Erholung im Urlaub möglich. Dank der Mitarbeit der Betriebsärzte verfügen heute viele Betriebe in Deutschland schon über eigene Bäder und Sportplätze.

Zur Durchführung aller dieser Aufgaben hat der Führer im Jahre 1935 das Hauptamt für Volksgesundheit der NSDAP. errichtet. Dieser Stelle obliegt der Einsatz von Arzten in den verschiedenen Parteiorganisationen, wie SS, SA., HJ. NSV. Etwa 70 v. H. aller deutschen Arzte sind ehrenamtliche Mitarbeiter beim Amt für Volksgesundheit.

Deutsche Arbeitsfront

Die Deutsche Arbeitsfront (DAF.) ist die Organisation aller werktätigen Deutschen. Sie ist im Jahre 1933 gegründet worden. An ihrer Spitze steht der Reichsorganisationsleiter der NSDAP., Dr. Ley. Die Gesamtzahl ihrer Mitglieder (Arbeiter, Angestellte, Unternehmer, Handwerker und Handeltreibende) beträgt fast 25 Millionen. In enger Zusammenarbeit mit der Partei verwirklicht die Deutsche Arbeitsfront den nationalsozialistischen Programmpunkt der Überwindung des Klassenkampfes, des Standesdünkels und der Gegensätze zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihr Ziel ist die Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen.

Zu dem Aufgabengebiet der Deutschen Arbeitsfront gehören: die Sicherung des Arbeitsfriedens, die Schaffung eines Ausgleichs zwischen allen Beteiligten nach nationalsozialistischen Grundsätzen, die Lösung der ihr nach dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 zugewiesenen Aufgaben, ferner die Sorge fürdie Berufsschulung und die Durchführung der Sonderaufgaben der deutschen Freizeitbewegung 'Kraft,durch Freude' (vgl. den Artikel'Kraft durch Freude'.). DasvonfrüherenVerbändenübernommene,inzwischen durcheigene Kraft erhöhte Vermögen, das in den wirtschaftliehen Unternehmungen der DAF. in den Vordergrund tritt, ist der Grundstock für die Selbsthilfeeinrichtung der Deutschen Arbeitsfront.

Seit ihrem Bestehen hat die Deutsche Arbeitsfront durch die Aussehaltung des Klassenkampfes, die Schaff-ung der Betriebsgemeinschaft, die Fundierung der Begriffe der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Ehre, die weltanschauliche und fachpolitische Schulung, die Organisation der Werkscharen sowie schließlich durch die Schulung der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter einschließlich der Betriebsführer den Gemeinschaftsgedanken überall gefördert. Die ArbeitsausSchüsse, die Arbeitskammern, die wissenschaftlichen ForSchungsstellen, die juristische Zentral-stelle, die Zentralbücherei und das Zentralarchiv haben ebenso wie die Bemühungen auf dem Gebiete der Sozialverfassung, der Lohnpolitik, des Arbeitsrechts, des Arbeitseinsatzes, des Arbeitssehutzes, der sozialen Sicherung und der Lagerbetreuung ein immer größeres Ausmaß erreicht. Auch die Frauenbetreuung, der Mutterschutz die soziale Betriebsarbeit, die Einrichtung von Werkfrauengruppen stellen fortschrittliche und fruchtbare Arbeit in diesem Gesamtrahmen dar.

Mehrere wissenschaftliche Amter schaffen die Grundlagen für die praktische Betreuungsarbeit; auch wirken sie bei der Vorbereitung von Gesetzen und anderen staatlichen Maßnahmen mit. Im einzelnen sind zu nennen:

Das Arbeitswissenschaftliche Institut hat die Aufgabe, Fragen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Art wissenschaftlich zu bearbeiten; es besitzt eine der größten arbeitswissenschaftlichen Bibliotheken (etwa 400 000 Bände).

Das Amt für Berufserziebung und Betriebsführung arbeitet ebenfalls nach wissenschaftlichen Grundsätzen unter Benutzung von jahrelangen Erfahrungen auf dem Gebiete der Berufsfindung und Berufslenkung, der Durchführung von Übungsgemeinschaften, von Arbeitsmethoden, des Nachwuchseinsatzes, der fördernden Berufserziebung und der organischen Betriebsgestaltung sowie der planmäßigen betrieblichen Erziehung.

Weitere wissenschaftliche Amter sind: das Amt für Volksgesundheit, das Amt für Soziale Selbstverantwortung, die Gruppe Arbeitseinsatz und Umschulungslager sowie das Amt für technische Wissenschaften.

Es seien ferner erwähnt: das Sozialamt, das Jugendamt, das Frauen.amt, der 'Berufswettkampf aller schaffenden Deutschen'; dann die Fachämter: 'Nahrung und Genuß', 'Textil', 'Bekleidung und Leder', 'Bau', 'Wald und Holz', 'Eisen und Metall', 'Chemie', 'Druck und Papier', 'Energie, Verkehr und Verwaltung', 'Bergbau', 'Steine und Erden', 'Banken und Versicherungen', 'Freie Berufe', 'Der Deutsche Handel', 'Das Deutsche Handwerk'. Diese Amter decken sich fast sämtlich mit entsprechenden Wirtschaftsgruppen usw. der gewerblichen Wirtschaft und werden noch ergänzt durch die Verbindungsstelle zum Reichsnährstand, das Verbindungs:amt zur Wehrmacht und die Abteilungen 'Wehrmacht' und 'Luftfahrt'.

Die wirtschaftlichen Unternehmungen der Deutschen Arbeitsfront bestehen aus einer Reihe von Versicherungsunternehmungen, Treuhändergesellschaften, Verlagsanstalten, Druckereien usw., einer Großbank, der 'Bank der Deutschen Arbeit', der Titania-Bad A.-G., dem Arbeiter-Strandband in Wien und aus der Deutschen nationalen Theater A.-G. in Berlin (dazu gehören in Berlin: das 'Theater des Volkes', das 'Deutsche Theater', die 'Kammerspiele des Deutschen Theaters' und in Wien: das 'Raimund-Theater', das 'Deutsche Volkstheater' und die 'Deutsche Volksoper').

Von der wirtschaftlichen Zentralstelle ist der Aufbau der riesigen Volkswagenwerke sowie auch einer neuen 'Stadt des Volkswagenwerkes', die in absehbarer Zeit 60 000 Menschen beherbergen soll, sichergestellt worden.

Dem Leiter der wirtschaftlichen Betriebe unterstehen die Amter: Zentralstelle für die Finanzwirtschaft der DAF., das Etat-Amt, das Verwaltungsamt, das 'Oberste Prüfungsamt', das Amt für wirtschaftliche Unternehmungen, das Amt Intendantur, das Bauamt, das Rechtsamt und schließlich das Reichsheimstättenamt, das von dem zu 'Kraft durch Freude' gehörenden Amt',Schönheit der Arbeit' ergänzt wird.

Die genannten Einrichtungen der DAF. werden im Zentralamt der DAF. von Parteigenossen, die Hauptamtsleiter oder Amtsleiter und Fachamtsleiter sind, geführt, die Gauwaltungen dagegen von Gauobmännern der DAF., die den Gauleitun~gen der NSDAP. als Gauamtsleiter angehören. Die Leiter der Kreiswaltungen, der Oitswaltungen und der Betriebe heißen Kreisobmann, Ortsobmann und Betriebsobmann, während. deren Mitarbeiter den Titel 'Walter', und wenn sie 'KdF.'Aufgaben zu erfüllen haben, 'Warte' führen. In größeren Betrieben gehören beispielsweise zum Stabe des Betriebsobmannes der Betriebswalter, der Gesundheitswalter, der Jugendwalter, die Jugendwalterin, die Frauenwalterin, der Arbeitssehutzwalter, der 'KdF.'-Wart, der Sportwart, der Volksbildungswart, der Feierabendwart, der Wart für 'Schönheit der Arbeit', für 'Reisen, Wandern und Urlaub', der 'KdF.'-Wagenwart, die Sportübungswarte, die Sportwettkampfwarte und die Arbeitsschutzmitarbeiter. An hauptamtliehen Kräften beschäftigt die Deutsche Arbeitsfront in normalen Zeiten rund 32 000 Personen. Dazu kommen etwa 1,4 Millionen ehrenamtliche Mitarbeiter, so z. B. die Walter und Warte der Betriebe. In Großdeutschland bestanden 1939 41 Gauwaltungen, 807 Kreiswaltungen und 27 127 Ortswaltungen. Zu diesen innerdeutschen Dienststellen treten noch etwa 50 Kreiswaltungen und 700 Ortswaltungen im Ausland.

Für die Rechtsbetreuung und den Rechtssehutz der Mitglieder ist ein Amt für Rechtsberatungsstellen geschaffen worden. Insgesamt gibt es 478 ständige Rechtsberatungsstellen. Außerdem finden an 1765 Orten mindestens jede Woche Sprechtage statt, wo die Mitglieder in allen Gebieten des Arbeitsrechts, der Sozialversicherung, des Steuerrechts usw. beraten und betreut werden. Die Zahl der Rechtsberater betrug zu Beginn des Krieges 1364. Die meisten Rechtsberater der DAF. haben die Befähigung zur Ausübung eines Richteramtes. Der Sauberkeit innerhalb der Organisation der Deutschen Arbeitsfront dient ein besonderer Ehrenund Disziplinargerichtshof. Wie sehr die Deutsche Arbeitsfront auch an der Lösung der großen sozialpolitischen Aufgaben mitarbeitet, die,der Führer im Laufe des vergangenen Jahres gestellt hat, soll an fünf Beispielen kurz aufgezeigt werden.

1. Am 15. Februar 1940 hat der Führer den Leiter der DAF. damit beauftragt, ein Gesetzwerk über eine umfassende großzügige Altersversorgung des deutschen Volkes zu prüfen und entscheidungsreif zu machen.

2. Gegen Ende des Jahres 1940 ernannte der Führer und Reichskanzler den Leiter der DAF., Dr. Ley, zum Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau. Es sollen innerhalb von zehn Jahren 61/2 Millionen Wohnungen unter Berücksichtigung der modernen technisch-en Errungenschaften gebaut werden. Hierzu kommt der Bau von Gemeinschaftshäusern für die Ortsgruppen der Partei einschließlich sämtlicher Gl~iederungen und angeschlossenen Verbände, wie die DAF., SA., HJ. usw. Hier soll auch die Kultur zu Worte kommen und das Aufgabengebiet von 'Kraft durch Freude' berücksichtigt werden.

3. Als weitere große Aufgabe tritt die Lösung des Gesundheitsproblems in den Vordergrund. In den Gemeinschaftshäusern werden Gesundheitsstationen eingerichtet, wie Schwesterstationen, Röntgenlaboratorien, zahnärztliche Beratungszimmer usw. Unter anderem werden Reihenuntersuchungen durchgeführt, die dazu bestimmt sind, die Jugend dem richtigen Beruf zuzuführen, bei gewissen Veranlagungen Umschulungen zu empfehlen und das Leben der einzelnen Volksgenossen zu verlängern. Richtig angebrachte Urlaubsgestaltung und viele andere Probleme werden in dem Gesundheitswerk, das bereits vor der Vollendung steht, geregelt.

4. Die Berufserziehung soll sich in Zukunft auf das gesamte Volk, also auch auf die Erwachsenen, ausdehnen. Auch hier liegen die grundsätzlichen Maßnahmen, die aus Erfahrungen und gut ausgearbeiteten Systemen stammen, bereits vor.

5. Die schwierigste Aufgabe ist die Schaffung einer Reichslohnordnung, die allerdings noch einer vielseitigen Behandlung unter den verschiedensten Gesichtspunkten bedarf, wenn sie als Krönung der sozialistischen Gerechtigkeit Wirklichkeit werden soll.

'Kraft durch Freude'

Die Nationalsozialistische Gemeinschaft'Kraft durch Freude' (KdF.) ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsfront. Sie ist im Jahre 1933 gegründet worden. Ihre Aufgabe ist es, die arbeitende Bevölkerung an den kulturellen Werten und Freuden des Lebens teilnehmen zu lassen und ihr dadurch neue Kraft zu einem die Gemeinschaft bejahenden Schaffen zu geben. Für die Lösung dieser Aufgabe sind mehrere Amter geschaffen worden. Die wichtigsten dieser Amter werden im folgenden genannt.

Das Amt 'Feierabend' organisiert den Besuch von Theatern, Konzerten, Opern, Kunstausstellungen usw., fördert das Wanderbühnenwesen, veranstaltet Fabrikausstellungen und Werkkonzerte und pflegt das deutsche Brauchtum. Im Jahre 1934 betrug die Zahl der kulturellen Veranstaltungen 2100 mit 9 100 000 Teilnehmern; im Jahre 1938 waren es bereits 144 434 kulturelle Veranstaltungen mit 54 568 464 Teilnehmern.

Das Amt 'Reisen, Wandern, Urlaub' gibt der werktätigen Bevölkerung die Möglichkeit, bei ganz niedrigen Kosten große Urlaubsreisen und -wanderungen zu machen. So sind bis zum Beginn des Krieges über 600 000 Arbeiter und Angestellte mit den Schiff en der KdF.-Flotte nach, Norwegen, Portugal, Madeira, Italien, Nordafrika usw. gereist. Die Schiffe 'Wilhelm Gustloff' (25 485 Bruttoregistertonnen) und 'Robert Ley' (27 288 Bruttoregistertonnen) sind eigens für diese Zwecke von der NS.-Gemeinschaft: 'Kraft durch Freude' gebaut worden. Im ganzen verfügt KdF. über neun Schiffe, davon sind vier Schiffe ihr Eigentum. Große Wanderungen und Reisen werden jährlich durch ganz Deutschland gemacht. Die Gesamtzahl der Landreisen betrug bis 1938 rund 100 000 mit einer Teilnehmerzahl von rund 11 000 000. Ein großes KdF.-Seebad wird auf der Insel Rügen gebaut.

Das 'Sportamt' hat die Aufgabe, den arbeitenden Menschen in den Betrieben die Möglichkeit zu geben, durch regelmäßige Leibesübungen ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit bis ins Alter hinein zu erhalten. Neben Leichtathletik, Turnen, Segeln, Rudern und Boxen wird auch Skilaufen, Reiten Tennis und Hochseesegeln betrieben. Schon Ende 1937 waren nicht nur alle in Deutschland zur Verfügung stehenden Turnund Sportlehrer, sondern darüber hinaus über 15 000 Betriebssportwarte und Übungswarte in den 'KdF.'-Sport eingegliedert. Im April 1938 besaßen Hunderte von Betrieben eigene Turn- und Sportlehrer. In dem betreffenden Jahr sind an den Stätten der Arbeit über 250 Schwimmbäder, 10 000 Brausebäder, 682 Sportplätze und 1044 Sportanlagen angelegt worden. Im Jahre 1938 wurde zum ersten ßportappell der Betriebe' aufgerufen, dem 2,3 Millionen Werktätige der verschiedensten Altersklassen . gefolgt sind. Das Sportamt 'KdF.' hat ferner die Einführung von Sporturlaub, die Erstellung von Sportheimen, die Einrichtung von sportärztlichen Beratungsstellen und die billige Beschaffung von Sportgeräten zustande gebracht.

Das Amt 'Deutsches Volksbildungswerk' gibt den werktätigen Menschen weitgehende Möglichkeiten zur Fortbildun~g. In mehr als 400 Volksbildungsstätten werden Vorträge und Lehrgänge über die verschiedensten Wissensgebiete, wie Rassenkunde, Geschichte, Staats- und Wirtschaftslehre, Kunst, Technik, Fremdsprachen usw., gehalten. Die Durchführung von Dichterlesungen, die Eifirichtungen und Pflege der zahlreichen Werkbüchereien sowie die Kulturfilmarbeit sind ebenfalls Angelegenheit des 'Deutschen Volksbildungswerkes'. Daneben bestehen Arbeitskurse für Musik, Photographie, Schach, Malen, Zeichnen, Modellieren und ähnliche Liebhaberbeschäftigungen.

Das Amt 'Schönheit der Arbeit' sorgt für gesunde und schöne Arbeitsplätze, für die Einrichtung von Kameradschaftshäusern, Speise-, Wasch-, Umkleide-, Schlafräumen usw. Es regt an, auf den Fabrikgrundstücken häßliche Höfe und Schuttablagestellen nach Möglichkeit zu beseitigen und Grünflächen, Sportplätze und dergleichen anzulegen. Zu diesem Zweck hat das Amt bisher schon in mehr als hunderttausend Fällen Betriebsbesichtigungen und Beratungen durchgeführt. Unter dem Leitwort 'Schönheit des Dorfes' läßt es die Arbeiterwohnhäuser, Wege und Anlagen auf dem Lande verschönern. In einer besonderen Aktion hat es die Schlaf- und Wohnverhältnisse der Mannschaften von mehr als 3600 deutschen Schiffen zu den besten aller seefahrenden Nationen gemacht. Mit den anderen Zweigen der deutschen Freizeitgestaltung folgte 'Schönheit der Arbeit' auch den Reichsautobahnarbeitern, den Männern am Westwall, dem Reichsarbeitsdienst, der Organisation Todt und hat jetzt gerade im Kriege durch die Schaffung von Werkküchen und Gemeinschaftsräumen viel dazu beigetragen, daß An- und Abmarschwege erspart werden und vor allem, daß die Gesundheit und Einsatzbereitschaft stets erhalten bleibt.

Sport

Leibesübungen und Sport finden in Deutschland besondere Beachtung. Die Regierung stellt zu ihrer Förderung große

Beträge zur Verfügung. Organisatorisch ist der deutsche Sport in dem Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen (NSRL.) zusammengefaßt. Ihm gehören in Großdeutschland über 50 000 Vereine mit einer Mitgliederzahl von über 6 000 000 an. Der Pflege,der Leibesübungen und des Sports, wie Turnen, Leichtathletik, Fußball, Handball, Basketball, Tennis, Rudern, Segeln, Wintersport usw., dienten 1935 150000 Einrichtungen. Seither hat sich diese Zahl noch wesentlich erhöht. Rund 20 000 000 Deutsche treiben regelmäßig Sport. Die bevorzugten Sportarten in Deutschland sind Turnen, Fußball, Schwimmen, Leichtathletik und Handball; bei den Frauen Gymnastik.

Der Nationalsozialistische Reichsbund für Leibesübungen umfaßt die folgenden 15 Fachämter:

1. Geräteturnen, Sommerspiele und Gymnastik

2. Fußball, Rugby, Kricket

3. Leichtathletik

4. Handball, Basketball

5. Schwimmen

6. Schwerathletik

7. Boxen

8. Fechten

9. Hockey

10. Tennis

11. Rudern

12. Kanusport

13. Eis- und Rollschuhsport

14. Skilauf

15. Radfahren

Hinzu kommen die folgenden Fachverbäride:

1. Deutscher Segler-Verband

2. Deutscher Wander-Verband

3. Deutscher Alpenverein

4. Deutscher Kegler-Bund

5. Deutscher Schützen-Verband

6. Deutscher Golf -Verband

7. Deutscher Bob- und Schlittensport-Verband

8. Deutscher Tisch-Tennis-Bund

9. Deutscher Amateur-Billard-Verband

10. Deutscher Radfahrer-Verband

Die sportliche Leistung Deutschlands zeigte sich besonders deutlich bei den Olympischen Spielen in Berlin im Jahre 1936. Deutschland errang bei den Sommerspielen 33 goldene, 26 silberne und 30 bronzene Medaillen, bei den Winterspielen 3 goldene und 3 silberne Medaillen.

Deutsche Weltbestleistungen:

400-m-Lauf 46,0 Sek. (Harbig)

800-m-Lauf 1:46,6 Min. (Harbig)

Diskuswerf en 53,10 m (Schröder)

Hammerwerfen 59,0 m (Blask)

Gewichtheben (Manger, Richter)

Skisport   (Berauer, Bradl, Jennewein, Lantschner, Walch)

Schießsport (Gehmann, Steigelmann)

Deutsche Frauen (Schulz, Mauermayer, Christel - Cranz) haben im Weitsprung, Kugelstoßen, Diskuswerfen, 4 X 100-m- und 4 X 200-m-Staffel, im Fünfkampf und im Skisport mehrfach Welthöchstleistungen errungen. Im Rudern stellte Deutschland mehrere Europameister.

Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung besteht aus der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zur Zeit wird darüber hinaus die Einrichtung einer allgemeinen Altersversorgung für die.gesamte Bevölkerung vorbereitet.

Die Krankenversicherung ist im Jahre 1883 eingeführt worden. Versicherungsträger sind 4500 autonome Krankenkassen (Orts-, Landes-, Betriebs-, Innungs-, Bergbau-, See- und Ersatzkassen). Versicherungspflichtig sind alle Arbeiter und diejenigen Angestellten, deren Jahreseinkommen nicht höher als 3600 RM. ist. Die Krankenkassen gewähren freie ärztliche Behandlung, Heilmittel, Krankenhauspflege. Krankengeld, Wochenhilfe, Familienhilfe und Sterbegeld. Von den Beiträgen, die nach der Lohnhöhe gestuft sind, bezahlt der Arbeitgeber ein Drittel und der Versicherte zwei Drittel.

Im Jahre 1937 betrugen bei allen Krankenkassen zusammen:

die Einnahmen 1 644,3 Mill. RM.

davon Beiträge 1 604,6 Mill. RM.

die Ausgaben 1 611,7 Mill. RM.

das Vermögen 857 90 Mill. RM.

Die Unfallversicherung besteht seit dem Jahre 1884. Versicherungsträger sind in der Hauptsache autonome Berufsgenössenschaften, ferner u. a. das Reich, die NSDAP. und die Gemeinden. Die Versicherungsträger haben auch für die Unfallverhütung zu sorgen. Versicherungspflichtig sind die Arbeiter, Angestellten, Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge aller Betriebe, in denen Unfallgefahr besteht, sowie sonstige im Gesetz genannte Personen. Die Leistungen sind.- Krankenbehandlung, Berufsfürsorge, Renten oder Krankengeld, Tagegeld, Familiengeld für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten. Die Mittel werden im Umlageverfahren von den Arbeitgebern aufgebracht.

Im Jahre 1937 betrugen:

die Einnahmen 418,3 Mill. RM.

davon Beiträge 390,7 Mill. RM.

die Ausgaben 367,1 Mill. RM.

das Vermögen 462,5 Mill. RM.

Die Rentenversicherung umfaßt drei Zweige: die Invalidenversicherung für Arbeiter (gegründet 1889), die Angestelltenversicherung (gegründet 1911) und die Knappschaftsversicherung für Arbeiter und Angestellte des Bergbaues (aus den Knappschaftskassen des Mittelalters hervorgegangen). Versicherungspflichtig sind alle Arbeiter und diejenigen Angestellten, deren Monatseinkommen nicht höher als 600 RM. ist. Freiwillig kann jeder Staatsangehörige im In- und Ausland bis zum 40. Lebensjahr der Versicherung beitreten. Die Leistungen sind: Invalidenrente bei Arbeitsunfähigkeit, Altersrente nach dem 65. Lebensjahr, Hinterbliebenenrenten, Beitragserstattungen bei Heirat weiblicher Versicherter und Heilverfahren. Die Beiträge sind nach der Lohn- oder Gehaltshöhe abgestuft und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Das Reich leistet Zuschüsse und hat die Bürgschaft für alle Versicherungsansprüche übernommen.

Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Rentenversicherung im Jahre 1937:

Einnahmen Ausgaben Vermögen

insgesamt davon am Ende

Beiträge des Jahres

Millionen RM.

Invahdenversicherung 1 715,7 1 160,5 1 273,0 2 440,6

Angestelltenversicherung 671,4 457,0 347,8 3 413,1

Knappschaftliche

Pensionaversicherung 259,2 157,9 215,9 266,0

Rentenversicherung

insgesamt 2 646,3 1 775,4 1 836,7 6 119,7

Auch die selbständigen Handwerker sind seit dem 1. Januar 1939 verpflichtet, einer Versicherung beizutreten. Die Wahl des Versicherungsträgers (ob Angestelltenversicherung oder private Versicherung) ist ihnen freigestellt.

Die Arbeitslosenversicherung ist im Jahre. 1927 gegründet worden. Versieberungspflicht besteht für Arbeiter und für Angestellte mit einem Monatseinkommen bis 600 RM. Versicherungsfrei sind die Beschäftigten der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Binnenfischerei, ferner alle Hausgehilfinnen und Lehrlinge. Die Arbeitslosenunterstützung wird ohne Wartezeit vom ersten Tag der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit an gewährt und ist in ihrer Dauer nicht beschränkt. Seit Beginn des Krieges können auch Personen, die nicht versichert waren, Arbeitslosenunterstützung bekommen. Die Unterstützung besteht aus einer nach Orts- und Lohnklassen gestaffelten Hauptunterstützung und Familienzuschlägen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Da seit mehreren Jahren die Arbeitslosigkeit so gut wie ganz beseitigt ist, werden die Mittel der Arbeitslosenversicherung teils zur Verbesserung der Leistungen der Rentenversicherung, teils für die Gewährung von Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen und teils für andere soziale Aufgaben verwendet.

Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen

Zur Förderung der Eheschließung gewährt das Reich seit 1933 auf Antrag an gesunde Brautleute unverzinsliche Darlehen bis zum Betrag von je 1000 RM. Diese Darlehen dienen zur Anschaffung der Wohnungseinrichtung. Sie sind in monatlichen Raten von 1 v. H. der Darlehnssumme zurückzuzahlen. Bei der Geburt jedes Kindes wird ein Viertel der Darlehnssumme erlassen. Bis Ende Dezember 1940 sind Ehestandsdarlehen im Gesamtwert von 1 025,77 Millionen RM. gewährt worden.

Zahl der Ehestandsdarlehen und der Erlasse von Darlehensbeträgen:

Jahr   Ausgezahlte Ehe- Erlasse von Dar lehensvierteln für

standsdarlehen lebendgeborene Kinder

1933 141 559 13 610

1934 224 619 129 961

1935 156 822 155 069

1936 171 460 186 694

1937 183 556 222 533

1938 257 262 273 560

1939 310 599 332 463

1940 bis

Ende September 204 052 279 060

Insgesamt  1 649 929 1 159 2950

Außer den Ehestandsdarlehen erhält die Landbevölkerung seit 1938 noch besondere Einrichtungsdariehen und Einrichtungszuschüsse. Bis Ende Dezember 1940 sind 106 522 Ein richtungsdarlehen und 31 336 Einrichtungszuschüsse im Werte von 81,77 Millionen RM. ausgezahlt Worden.

Familien mit drei und mehr Kindern erhalten vom Reich laufende Kinderbeihilfen, wenn ihr Jahreseinkommen nicht höher als 8000 RM. ist. Die Kinderbeihilfen brauchen nicht zurückgezahlt zu werden. Sie sind als Ausgleich der Familienlasten gedacht und werden aus bevölkerungspolitischen Gründen gewährt. Sie betragen monatlich je 10,- RM. für das dritte und vierte Kind und je 20,- RM. für jedes weitere Kind. Die Zahl der laufenden Kinderbeihilfen betrug:

im Jahre 1936/37 rund 300 000

im Jahre 1937138 rund 500 000

im Jahre 1938/39 rund 2 500 000

im Dezember 1940 rund 2 941 650

Die Gesamtsumme aller Beträge, die von August 1936 bis Ende Dezember 1940 als laufende Kinderbeihilfen ausgezahlt worden sind, ist 1 081,94 Millionen RM.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1941 an sind die Kinderbeihilfen wesentlich erweitert worden. Die Zahl der beihilfeberechtigten Kinder ist dadurch auf wenigstens 5 Millionen und der jährliche Betrag der laufenden Kinderbeihilfen auf wenigstens 600 Millionen RM. gestiegen.

Außer diesen laufenden Kinderbeihilfen werden seit 1935 noch einmalige Kinderbeihilfen und seit 1938 auch Ausbildungsbeihilfen gewährt, die ebenfalls nicht zurückgezahlt zu werden brauchen. Von Oktober 1935 bis Ende Dezember 1940 sind insgesamt 1 099 479 einmalige Kinderbeihilfen im Werte von 322,33 Millionen RM. ausgezahlt worden. An Ausbildungsbeihilfen sind von April 1938 bis Ende Dezember 1940 in 289 214 Fällen insgesamt 49,10 Millionen RM. bewilligt worden.

Winterhilfswerk

Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes wurde im Herbst 1933 im Auftrag des Führers geschaffen. Es soll im 'Kampf gegen Hunger und Kälte' neben den Fürsorgeeinrichtungen des Staates und derGemeinden den bedürftigenVolksgenossen (Erwerbslosen, Kleinrentnern, Wohlfahrtsunterstützungsempfängern usw.) zusätzliche wirtschaftliche Hilfe bringen. Das Winterhilfswerk ist Ausdruck der deutschen Volksgemeinschaft. Es soll, aufgebaut auf Freiwilligkeit, zur Opferfreudigkeit erziehen.

Die Mittel werden durch freiwillige Lohn- und Gehaltsabzüge, durch Sammlung von Geld- und Sachspenden, durch Verkauf von Winterhilfslosen und -abzeichen usw. aufgebracht. Besondere Bedeutung haben die Sammlungen an den . Eihtopfsonntagen (seit dem Krieg: Opfersonntag genannt). An diesen Sonntagen essen alle Deutschen zu Hause und in den Gaststätten nur ein einfaches, in einem Topf zubereitetes Mittagsmahl. Die hierdurch ersparten Kosten spenden sie für das Winterhilfswerk.

Die aufgebrachten Mittel werden in Form vonSachspenden, Lebensmitteln, Kohlen, Bekleidungsstücken usw. oder in Form von Gutscheinen verteilt.

Die Leistungen des Winterhilfswerks lassen sich mit keiner früher bestehenden Einrichtung vergleichen.

Das Aufkommen an Spenden betrug:

im Winter 1933/34 358 136 041 RM.

im Winter 1934/35 367 425 485 RM.

im Winter 1935/36 364 499 387 RM.

im Winter 1936/37 415 150 513 RM.

im Winter 1937/38 418 988 300 RM.

im Winter 1938/39 566 352 584 RM.

im Winter 1939140 680 717 428 RM.

Hilfswerk 'Mutter und Kind'

Das Hilfswerk 'Mutter und Kind' ist im Jahre 1934 als Einrichtung der NS.-Volkswohlfahrt geschaffen worden. Seine Aufgabe ist die Betreuung aller erbgesunden bedürftigen Familien, insbesondere der Mütter und Kinder. Von besonderen Hilfsstellen aus, die in allen Gemeinden eingerichtet sind, wird Famillenhilfe, Arbeitsplatzhilfe und Wohnungshilfe gewährt; ferner werden Mütter und Wöchnerinnen kostenlos in Heime und Erholungsstätten verschickt; Kinder werden in Krippen und Kinderhorten betreut und zur Erholung aus den Städten aufs Land gebracht; die Säuglingssterblichkeit wird durch Mütterschulung und durch prakm bekämpft und konnte von 7,7 v. H. im Jahre 1933 auf 6,0 v. H. im Jahre 1939 gesenkt werden.

Für das Hilfswerk 'Mutter und Kind' sind in den Jahren 1935 bis 1940 660 Millionen RM. aus den Mitteln des Winterhilfswerks zur Verfügung gestellt worden (davon 343 Millionen RM. allein im Jahre 1939/40). Ende 1939 waren 25 000 besoldete und fast 3000 ehrenamtliche weibliche Fachkräfte im Hilfswerk 'Mutter und Kind' tätig, darunter 1600 Volkspflegerinnen, 500 Jugendleiterinnen und 7600 Kindergärtnerinnen. Bis zum Jahre 1939 sind über 2 000 000 Kinder zur Erholung aufs Land verschickt und über 800 000 kurbedürftige Kinder in NSV.-Heime gebracht worden.

Wohnilings- und Siedlungswesen

Im Deutschen Reich (Altreich) gab es Anfang 1939 rund 18,1 Millionen Wohnungen. Davon entfielen 8,6 Millionen (48 v. H.) auf 'Kleinwohnungen' mit ein bis drei Wohnräumen (einschl. Küche). - Von den 18,1 Millionen Wohnungen waren 13,4 Millionen (74 v. H.) vor dem Ende des Weltkrieges errichtete 'Altbauwohnungen' und 4,7 Millionen (26 v. H.) 'Neubauwohnungen', die nach dem Weltkrieg gebaut worden sind. - Im Jahre 1938 wurden rund 306000 Wohnungen mit einem Kapitalaufwand von rund zwei Milliarden RM. errichtet.

Der Wohnungsbau lag vor dem Weltkrieg fast ausschließlich in den Händen privater Bauherren und privater Bauunternehmer. Heute dagegen werden insbesondere in den Städten sehr viele Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und öffentlichen Körperschaften und Behörden gebaut.

Nach der Währungsstabilisierung (1924) erforderten die Wohnungsknappheit (infolge des Krieges), die hohen Baukosten und der hohe Kapitalzins eine weitgehende Hilfe des Staates für den Wohnungsbau. Allein in den Jahren 1924 bis 1931 wurden von der öffentlichen Hand aus dem Aufkommen an Gebäudeentschuldungssteuer, die dem Hausbesitz als Ausgleich für seinen Inflationsgewinn auferlegt wurde, rund 5 Milliarden RM. als niedrig verzinsliche nachstellige Hypotheken für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt, außerdem noch weitere Zuschußmittel der Länder und Gemeinden und andere öffentliche Mittel in Höhe von rund drei Milliarden Reichsmark. Annähernd die Hälfte der Wohnungsbaufinanzierung wurde damals von der öffentlichen Hand bestritten.

Der nationalsozialistische Staat verwendet gleichfalls erhebliche Mittel für den Wohnungs- und Siedlungsbau. Er fördert ihn im wesentlichen in drei Formen:

1. Neubildung deutschen Bauerntums (ländliche Siedlung) und Bau von Landarbeiterwohnungen.

2. Bau von 'Kleinsiedlungen', das sind Siedlerstellen mit Landbeigabe, die den gering bemittelten Volksgenossen durch nebenberufliche Bewirtschaftung der Siedlerstelle zu einer Verbesserung für ihre Lebenshaltung verhelfen sollen.

3. Bau von sogenannten 'Volkswohnungen', das sind einfach ausgestattete Mietwohnungen im Flach- oder Geschoßbau mit niedrigen Mieten.

Im Rahmen dieser Förderungsmaßnahmen gibt das Reich außer beträchtlichen Steuervergünstigungen je nach den Verhältnissen abgestufte niedrig verzinsliche oder zinslose Darlehen. Im ländlichen Wohnungs- und Siedlungsbau geht die Förderung noch weiter: dort werden auch verlorene Zuschüsse gewährt. Das Reich ist besonders darauf bedacht, neben den öffentlichen Mitteln in größtmöglichem Umfang auch Mittel des freien Kapitalmarkts und Eigenmittel der Bauherren heranzuziehen. Deswegen werden für nachstellige Hypotheken Reichsbürgschaften übernommen. Die Bodenspekulation ist unterbunden. Bauland kann notfalls, enteignet werden.

In den letzten Jahren hat sich der deutsche Wohnungsbau immer stärker zum Bau von Arbeiterwohnstätten verlagert. Für den Arbeiter ausreichende und gesunde Wohnungen mit tragbaren Mieten zu schaffen, gehört zu den vordringliebsten Aufgaben der deutschen Bau- und Wohnungswirtschaft.

Für den künftigen Wohnungsbau ist der Erlaß des Führers zur Vorbereitung des deutschen Wohnungsbaues nach dem Kriege vom 15. November 1940 von grundlegender Bedeutung. Der Erlaß erklärt den Wohnung-shau zu einer Aufgabe des Reiches. Mit ihrer Lösung ist der Reichsorganisationsleiter der NSDAP., Dr. Ley, als Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau beauftragt worden. Die Lasten und Mieten der neuen Wohnungen, die in Größe und Ausstattung den Anforderungen für ein gesundes Leben kinderreicher Familien entsprechen sollen, sind den Einkommensverhältnissen der breiten Schichten der Bevölkerung anzupassen. Zur Erreichung des Zieles werden Reichsmittel in entsprechendem Umfang bereitgestellt.

Der Wohnungs- und Siedlungsbau der kommenden Jahre wird organisch in die allgemeine Landesplanung eingeordnet werden, die eine sinnvolle Ordnung und Nutzung des deutschen Raumes zum Ziel hat.

Wirtschaftlicher und sozialer Aufbau

Deutschland hat sich seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts zu einem überwiegend industriellen Land entwickelt, das jedoch auch heute noch über eine beträchtliche Landwirtschaft verfügt. Zur Zeit leben rund zwei Fünftel des deutschen Volkes von der Industrie und dem Handwerk, knapp ein Fünftel von der Land- und Forstwirtschaft, nicht ganz ein Sechstel von Handel und Verkehr und etwa ein Zehntel vom öffentlichen, Dienst und privaten Dienstleistungen. Dazu 'kommen die selbständigen Berufslosen, das sind in der Hauptsache Rentenempfänger, Pensionäre, von eigenem Vermögen oder Unterstützungen lebende Personen und deren Angehörige, die zusammen 13 v. H. der gesamten Bevölkerung ausmachen, und schließlich noch 1,6 Millionen Menschen, meist Frauen, die von häuslichen Diensten leben.

Die Entwicklung der beruflichen Struktur des deutschen Volkes seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts zeigt folgende besondere Merkmale:

Verteilung der Bevölkerung auf die Wirtschaftszweige 1) (in v. H.):

1) Nur altes Reichsgebiet.

Land- u. Industrie Handel Öffentlicher Häusliche Selbständige

Forstwirt- und und Dienst und Dienste Berufslose

Schaft Handwerk Verkehr private Dienst-

leistungen

1882 39,9 37,0 9,6 5,1 3,7 4,7

1895 33,5 40,1 11,1 5,7 3,4 6,2

1907 27,0 41,6 14,6 5,8 2,9 8,1

1925 22,8 42,2 16,7 6,8 2,4 9,1

20,8 39,0 16,9 7,7 2,0 13,6

1939 18,0 41,0 15,8 10,1 2,1 13,0

Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft an der Gesamtbevölkerung ist bisher dauernd zurückgegangen. Zum Teil ist dies die Folge der wachsenden Produktivität der landwirtschaftlichen Arbeit (Maschinen, Kunstdünger), die es ermöglicht, mit weniger Menschen die gleiche Bodenfläche zu bewirtschaften, zum Teil ist es aber auch eine Folge der Abwanderung von der Landwirtschaft und dem flachen Land in städtische Berufe. Diese Abwanderung wird seit 1933 mit allen Mitteln bekämpft, da die Erhaltung des Bauerntums für Volk und Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist. Der Anteil von Industrie und Handwerk ist seit der Jahrhundertwende nicht mehr gestiegen. Industrie und Handwerk haben mit anderen Worten - trotz ihrer raschen Expansion - ihren Bedarf an Arbeitskräften nicht stärker gesteigert, als die Gesamtbevölkerung zugenommen hat. Sehr stark sind dagegen die Anteile gewachsen, die Handel und Verkehr und - namentlich in der letzten Zeit - der öffentliche Dienst und die privaten Dienstleistungen an der gesamten Bevölkerung ausmachen. Hierin äußern sich das Vordringen des Handels als selbständiges Gewerbe, der Ausbau des Verkehrswesens, die wachsende Bedeutung der Staatswirtschaft und der zunehmende Wohlstand, der es gestattet, daß ein immer größerer Teil des Volkes für Bedürfnisse arbeitet, die nicht unmittelbar der Deckung des notwendigsten Lebensbedarfs (das heißt des Nahrungs-, Wohnungs- un d Bekleidungsbedarfs) dienen. Daß die Gruppe der berufslosen Selbständigen, d. h. der Rentner usw., im Lauf der Jahrzehnte so stark gewachsen ist, hängt einmal mit dem Ausbau der Sozialversicherung, zum anderen aber auch mit der Überalterung des Volkes zusammen.

Nach der sozialen Stellung gliedert sich das deutsche Volk folgendermaßen:

Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung gehört zur Arbeiterschicht. Die Beamten- und Angestelltenschicht macht ein Fünftel aus. Annähernd ein Sechstel des deutschen Volkes gehört zur Schicht der Selbständigen.

Die soziale Schichtung des deutschen Volkes seit 1882 1) (in v. H.):

1) Nur altes Reichsgeblet.

Selb- Mithelfende Beamte und Arbeiter

ständige Familienan- Angestellte

gehörige

1882 38,5 4,5 7,4 49,6

1895 34,4 4,3 10,9 50,4

1907 26,9 7,6 14,1 51,3

1925 20,9 9,8 19,1 50,2

19,8 9,6 18,5 52,1

1939 16,2 9,8 20,4 53,6

Wie die wirtschaftliche Gliederung hat sich auch die soziale Struktur des deutschen Volkes im Lauf der Jahrzehnte stark verändert. Folgende Tendenzen treten dabei zutage: Die Schicht der Selbständigen nimmt ab, die Schicht der Arbeiter wächst anteilsmäßig, jedoch nur sehr langsam. Um so stärker nimmt der Anteil zu, den die Beamten- und Angestelltenschicht im Rahmen des sozialen Aufbaus einnimmt; ihre Bedeutung innerhalb des gesamten Volkes hat sich in den letzten sechs Jahrzehnten fast verdreifacht. Die wachsende Konzentration der Produktion, die zunehmende Rolle, die Handel, KreditWesen, Versicherungen usw. und das Verkehrswesen für die Wirtschaft spielen, das immer stärkere Vordringen der Verwaltungstätigkeit in der privaten Wirtschaft und die wachsende Bedeutung der Staatswirtschaft spiegeln sich in diesen Umwälzlungen der sozialen Struktur des deutschen Volkes deutlich wider.

Arbeitseinsatz

Mitte 1938 gab es im Deutschen Reich (Altreich) 22,29 Millionen Arbeiter und Angestellte. Die Zahl der Arbeiter betrug 18,05 Millionen, die der Angestellten 4,24 Millionen. 31 v. H. der Arbeiter und 40 v. H. der Angestellten Waren Frauen. Neben den Arbeitern und Angestellten waren noch etwa 1,6 Millionen Beamte beschäftigt.

Zu Beginn des Jahres 1933 waren ungefähr 7 Millionen Arbeiter und Angestellte arbeitslos. Mehr als ein Drittel aller Arbeiter und Angestellten mußte damals feiern. Eines der ersten Ziele der nationalsozialistischen Regierung war daher die Beseitigung der Arbeitslosigkeit. Zwei besondere Arbeitsbeschaffungsprogramme, Notstandsarbeiten und vor allem der Bau der Reichsautobahnen, verminderten im Verein mit der allgemeinen Belebung der Wirtschaftstätigkeit die Zahl der Arbeitslosen in kurzer Zeit. Im Herbst 1935 wurden nur noch 1,71 Millionen, im Herbst 1937 nurmehr 469 000 Arbeitslose bei den Arbeitsämtern registriert. Unmittelbar vor Ausbruch des Krieges war die Zahl der Arbeitslosen auf 34 000 (einschließlich Ostmark und Sudetenland auf 62 000) gesunken.Es handelte sich dabei nur um Personen, die entweder kurzfristig arbeitslos oder beschränkt arbeitsfähig waren.

An die Stelle der Arbeitslosigkeit war Mangel an Arbeitskräften getreten, der sich immer stärker bemerkbar machte.

Wenn die Arbeitslosigkeit so rasch beseitigt werden konnte, so hing das vor allem auch damit zusammen, daß vom Jahre 1935 an die Aufrüstung. das Bild der deutschen Wirtschaft mehr und mehr bestimmte. Die Aufgabe des zweiten Vierjahresplanes, Deutschland möglichst unabhängig von den wichtigsten Rohstoffen zu machen, nahm daneben so viele Arbeitskräfte in Anspruch, daß eine sorgfältige Lenkung auch dieses Sektors der Wirtschaft notwendig wurde.

Die planvolle Lenkung der Arbeitskräfte erfolgt durch die dem Reichsarbeitsminister unterstellten Landesarbeitsämter und Arbeitsämter. Es gibt zur Zeit 20 Landesarbeitsämter und mehr als 400 Arbeitsämter. Bis zum Jahre 1933 war es die wichtigste Aufgabe dieser Arbeitseinsatzbehörden, die Arbeitslosen zu betreuen, ihnen Arbeit zu vermitteln und ihnen die zustehende Unterstützung auszuzahlen. Seit 1933 schaltete sich das Reich immer stärker in die Arbeitsbeschaffung ein. Als ein Mangel an Arbeitskräften entstand, traten die früheren Aufgaben hinter dem jetzigen Arbeitsbereich der Arbeitseinsatzhehörden, der planmäßigen Lenkung,des Arbeitseinsatzes, völlig zurück.

DieArbeitsämter bedienen sich bei ihrerVermittlungstätigkeit einer umf assenden Arbeitsbuchkartei, die über den Berufsweg fast eines jeden Deutschen Auskunft gibt. Die Berücksichtigung der Staatsinteressen (Bekämpfung der Landflucht, Ausstattung der Rüstungsbetriebe mit den notwendigen Arbeitskräften usw.) sichert ein System von Vorschriften, das mit dem Beginn des Krieges derart ausgebaut wurde, daß die meisten Kündigungen und Einstellungen nur mit Zustimmung der Arbeitsämter erfolgen können. Die Arbeitsämter beschränken sich aber nicht nur auf die Lenkung der vorhandenen Arbeitskräfte, sie versuchen auch durch eine Reihe von Maßnahmen zusätzliche Arbeiter und Angestellte heranzuschaffen.

Unproduktive Betriebe können stillgelegt und Betriebsführer und Gefolgschaft einer wichtigeren Tätigkeit zugeführt werden'. Die Arbeitsämter bemühen sich ferner, bisher Berufslose, vor allem auch Frauen, zur Arbeit heranzuziehen. Sehr große Aufmerksamkeit widmen die Arbeitsämter dabei der Umschulung von Arbeitskräften, an der sich auch die Deutsche Arbeitsfront und clie größeren Betriebe beteiligen.

Als äußerste Maßnahme wenden die Arbeitsämter die Dienstverpflichtung an. Jeder Deutsche kann hiernach bei besonders dringlichen Arbeiten eingesetzt wer,-den. Wie sparsam mit diesem Mittel umgegangen wurde, geht daraus hervor, daß von Mitte 1938, als die Arbeiten am Westwall zum erstenmal Dienstverpflichtungen notwendig machten, bis Mitte 1940, also bis weit in den Krieg hinein, insgesamt nur 1,75 Millionen Arbeiter und Angestellte vorübergehend dienstverpflichtet wurden. Allein 900 000 Dienstverpflichtungen wurden hiervon während des Krieges ausgesprochen. Gegenwärtig sind nur etwa 500 000 Personen als Arbeiter oder Angestellte dienstverpflichtet.

Um den Arbeitseinsatz von vornherein richtig zu lenken, steht den Arbeitsämtern das ausschließliche Recht der Berufsberatung und LehrstelIenvermittlung zu. Auf diese Weise überwachen die Arbeitsämter den Eintritt ins Berufsleben und sorgen für eine richtige Verteilung des Nachwuchses auf die einzelnen Berufe (Berufsnachwuelislenkung).

Landwirtschaft

Grundlinien der Agrarpolitik

Nach nationalsozialistischer Auffassung bildet die Landwirtschaft als 'Blut- und Nahrungsquell' des Volkes die völkische und wirtschaftliche Grundlage der Nation. Aus diesem Grunde war die Regierung von Anfang an bestrebt, das Bauerntum durch die Sicherung des Besitzes und.der Rentabilität zu festigen. Die Sicherung des Besitzes wurde erreicht durch das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933. Danach wurden 'Erbhöfe' alle Bauernbetriebe zwischen 7,5 und 125 Hektar, deren Besitzer deutsch, ehrbar und fähige Landwirte sind. Der Erbhof muß ungeteilt an einen Erben übergehen, er darf nicht verkauft oder zur Zwangsversteigerung gebracht werden. Das Reichserbhofgesetz erfaßt etwa 700 000 landwirtschaftliche Betriebe Ülit rund 60 v.H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Der Sicherung der Rentabilität dient das Reichsnährstandsgesetz vom 14. Juli 1933, welches die Grundlage, der Marktordnung bildet. Durch dieses Gesetz wurden alle Landwirte, ferner die Verarbeiter von Agrarprodukten sowie die Händler, in einer großen Körperschaft, dem Reichsnährstand, zusammengeschlossen. Der Reichsnährstand setzt die Preise und Preisspannen für die landwirtschaftlichen Produkte fest und regelt die Erzeugung, den Absatz und die Verarbeitung von Agrarprodukten. Die Preise wurden so festgesetzt, daß sie einerseits die Rentabilität der Betriebe gewährleisten und anderseits die Verbraucher nicht unerträglich belasten. Jede Spekulation mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist ausgeschlossen. Um Beeinträchtigungen des inländischen Preisgefüges durch den Weltmarkt zu verhüten, werden die Einfuhren durch besondere 'Reichsstellen' in bezug auf Preis und Menge geregelt.

Struktur der Landwirtschaft

Deutschland (Altreich) verfügt über 28,5 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon entfallen 67 v. H. auf Ackerland und 20 v. H. auf Grünland. Vom Ackerland werden 59 v. H. mit Getreide (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer), 23 v. H. mit Hackfrüchten (Kartoffeln, Rüben), 13 v. H. mit Futter.pflanzen, 5 v. H. mit Hülsenfrüchten, Handelsgewächsen usw. angebaut.

Was die Verteilung der Besitzgrößen anbetriff t, so überwiegen weitaus die Bauernbetriebe mittlerer Größe. Von der gesamten Betriebsfläche entfallen:

8,2 v. H. auf Betri ebe unter 5 Hektar,

53,7 v. H. auf Betriebe von 5 bis unter 100 Hektar,

38,1 v. H. auf Betriebe von 100 Hektar und darüber.

Enger Nahrungsraum

Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland (Altreich) ist im Verhältnis zur Bevölkerung sehr beschränkt. Dieses Verhältnis ist aber von entscheidender Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus eigener Erzeugung. Zwar hat sich der Nahrungsraum durch den Anschluß der Ostmark und durch die Wiedergewinnung der alten deutschen Ostprovinzen im polnischen Feldzug vom Herbst 1939 erweitert. Je Kopf der Bevölkerung stehen nunmehr 0,47 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Verfügung, während es im Altreich Anfang 1938 nur 0,41 Hektar waren. Trotzdem bleibt das deutsche Volk immer noch ein 'Volk ohne Raum'. Der Nahrungsraum je Einwohner ist in Großdeutschland z. B. nur halb so groß wie in Dänemark und in Frankreich und nur etwa ein Siebentel bis ein Achtel so groß wie in den Vereinigten Staaten. Dabei ist in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt, daß in Deutschland praktisch jedes Stückchen Land, und sei es noch so arm, landwirtscliaftlich genutzt wird, während in Frankreich, in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern noch große Bodenreserven erschlossen werden können und die durchschnittliche Ertragsfähigkeit der Böden sowie die Klimaverhältnisse besser als in Deutschland sind.

Intensive Bodennutzung

Die Beschränktheit der landwirtschaftlichen Nutzfläche hat Deutschland zu einer äußerst intensiven Bodennutzung gezwungen. Während in anderen Ländern, z. B. in den Vereinigten Staaten, die Landwirtschaft möglichst viel je Arbeitskraft zu erzeugen bestrebt ist (unbeschadet der dazu benötigten Fläche), ist in Deutschland möglichst hohe Produktion je Flächeneinheit (unbeschadet der dazu benötigten Arbeitskräfte) oberstes Prinzip. Aus diesem Grunde sind die intensiven Kulturarten, wie Ackerland, Gärten usw. auf Kosten des mehr extensiven Grünlandes und der Brache im dauernden Vordringen begriffen. Auf dem Acker selbst nehmen ebenfalls die typischen Intensivfrüchte, vor allem die Hackfrüchte (Kartoffeln und Zuckerrüben) sowie der Gemüsebau dauernd zu.

Besonders gesteigert wurden ferner die Anbauflächen für Industriepflanzen, wie Raps, Flachs (Lein), Hanf, Gewürz- und Arzneipflanzen.

Hohe Viehbestände

Ein weiteres Zeichen für die intensive Betriebsführung in der deutschen Landwirtschaft sind die hohen Viehbestände. Im Altreich wurden bei der letzten Viehzählung im Dezember 1939 nicht weniger als rund 20 Millionen Rinder, 25 Millionen Schweine, 7 Millionen Schafe und Ziegen, 97 Millionen Stück Geflügel und rund 3,4 Millionen Pferde (1938) gezählt. Die Viehdichte, d. h. die Zahl der je 100 Einwohner gehaltenen Nutztiere, die für die Selbstversorgungsmöglichkeit mit tierischen Erzeugnissen, wie Fleisch, Milch, Butter, Eier usw., entscheidend ist, ist besonders groß. Diese reichliche Ausstattung mit Nutzvieh ist um so bemerkenswerter, als die Bestände fast ausschließlich mit wirtschaftseigenem Futter ernährt werden.

Leistung der Landwirtschaft

Die landwirtschaftlichen Erträge sind besonders in den letzten Jahren durch Intensivierung der Produktion im Zuge der 'Erzeugungsschlacht' beträchtlich gestiegen. Im Durchschnitt der letzten sechs Jahre wurden je Hektar erzielt: Roggen 17,6 Doppelzentner, Weizen 23,0 Doppelzentner, Gerste 21,7 Doppelzentner, Hafer 20,5 Doppelzentner, Kartoffeln 166 Doppelzentner und Zuckerrüben 304 Doppelzentner. Entsprechend hat sich auch die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln verbessert. 1938 wurde der Nahrungsbedarf Deutschlands zu 83 v. H. aus inländischer Erzeugung gedeckt, und zwar bei Brotgetreide, Kartoffeln, Zucker, Obst, Gemüse und Fleisch zu 90 bis 100 v. H.

Forstwirtschaft

In den Grenzen Deutschlands vom Jahre 1937 (Altreich einschließlich Saarland) betrug diie Waldfläche 12,9 Millionen Hektar. Mehr als ein Viertel des Landes (27,5 v. H.) ist von Wäldern bedeckt. Davon sind 9,0 Millionen Hektar Nadelwald (darunter 5,5 Millionen Hektar Kiefernwald und 3,1 Millionen Hektar Fichtenwald), der übrige Teil Laubwald (hauptsächlich Buche und Eiche). Einschließlich der Gebiete: Ostmark, Sudetenland, Reichsprotektorat Böhmen-Mähren und das an Deutschland gefallene Gebiet des ehemaligen Polens beträgt die Waldfläche Deutschlands rund 22,0 Millionen Hektar.

Die große Bedeutung, die der nationalsozialistische Staat der Forstwirtschaft beimißt, kommt in der Errichtung eines besonderen Reichsforstamtes zum Ausdruck, an dessen Spitze Reichsmarschall Hermann Göring steht. Die deutsche Forstverwaltung erstrebt die Erhaltung und Mehrung des Waldbestandes. Sie fördert die Anlage von Dauerwald und läßt umfangreiche Aufforstungen von Ödland durchführen. Auch ist zur Sicherung der forstwirtschaftlichen Aufgaben eine Reihe wichtiger Reichsgesetze erlassen worden, so z. B. das Gesetz gegen Waldverwüstung vom 18. Januar 1934 und das Gesetz über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935. Eine einheitliche Reichsforstgesetzgebung wird zur Zeit vorbereitet.

Der jährliche Holzeinschlag betrug im Altreich:

52,3 Millionen Festmeter Rohholz

1936 51,3 Millionen Festmeter Rohholz

1937 56,1 Millionen Festmeter Rohholz

1938 59,6 Millionen Festmeter Rohholz

Der Holzertrag der deutschen Forsten deckt ungefähr zwei Drittel des gesamten deutschen Holzbedarfs.

Von der Waldfläche des Altreichs (einschließlich Saarland) entfallen 48 v. H. auf Staats- und Gemeindewälder, ebenfalls 48 v. H. auf Privatwälder, der Rest ist im Besitz von Stiftungen, Kirchen usw.

Das Jagdwesen ist seit 1933 im Interesse der Erhaltung und Verbesserung des Wildbestandes einer strengen staatlichen Überwachung unterstellt worden.

Fischerei

Seit 1933 konnten die Zahl der Fischdampfer und ihre Ausnutzung erhöht und damit auch die Anlandungen erheblich gesteigert werden; 1938 erreichten sie bei Seefischen 718 000 Tonnen. Trotz der Zunahme der heimischen Fänge blieb jedoch noch eine Einfuhr an Seefischen in fast unvermindertem Umfang erforderlich, vor allem um die Nachfrage nach Heringen und Edelfischen zu befriedigen. - Der Fangertrag an Süßwasserfischen kann ungefähr auf 80 000 Tonnen geschätzt werden. Im Gegensatz zu, den Seefischen spielt die Einfuhr an Süßwasserfischen keine Rolle.

Steigende Versorgung Deutschlands in 1000 Tonnen:

Jahr Deutsche Fänge Einfuhr­- Verbrauch Inlands-

Seefische Süß- überschuß anteil v. H.

Insgesamt dav. zur wasser-

Ernährung 1) fische

1909/13 2) 170 170 80 312 562 44

1932 339 326 80 235 641 63

1938 718 594 80 225 899 75

1) Für Nahrungszwecke verfügbare Mengen, d. h. nach Abzug der in den Fischmehlfabriken verarbeiteten Mengen.

2) Durchschnitt.

Je Kopf der Bevölkerung hat der Fischverzehr von 1909/13 bis 1932 von 8,6 Kilogramm auf 9,9 Kilogramm zugenommen und sich seitdem bis 1938 nochmals um 33 v. H. auf 13,2 Kilogramm erhöht. Das fischereiwirtschaftliche Ziel ist die Erhöhung der Fänge sowie die Steigerung des Verbrauchs auf 1 Million Tonnen jährlich.

Von ganz besonderer Bedeutung, gerade auch vom Devisenstandpunkt aus gesehen, ist in den letzten Jahren die erfolgreiche Wiederaufnahme des Walfangs gewesen. Im Verlaufe einiger weniger Jahre ist es gelungen, die deutsche Ausbeute an Walöl von Null auf etwa 90 000 Tonnen zu bringen.

Technik

Seit Beginn des technischen Zeitalters gehört Deutschland mit seinen Erfindungen und den Leistuntgen seiner Industrie zu den auf technischem Gebiet führenden Ländern der Welt. Auf einzelnen Gebieten stehen die deutschen Leistungen unbestritten an erster Stelle.

Die moderne Heißdampfmaschine (Wilhelm Schmidt) wird heute in Deutschland bereits mit 150 at Überdruck und 5300°C. (9860°F) gebaut. Die letzte Neuheit auf diesem Gebiet ist der Dampfmotor von Hugo Lentz, der mit Ventil- und Schlitzsteuerung konstruktiv dem Dieselmotor ähnlich ist und als Sternmotor mit einer Leistungsfähigkeit bis zu 7500 PS gebaut werden kann. Zu besonders großen Leistungen hat es der jüngere Konkurrent der Dampfmaschine, die Dampfturbine, in der elektrischen Energieversorgung gebracht. Den bisher größten Einwellenturbosatz der Welt mit 80 000 kVA. und 3000 U/min lieferte ein deutsches Werk für das Kraftwerk Schelle in Belgien.

Von den Verbrennungskraftmaschinen hat der Dieselmotor (Olmotor), der wie der Otto-Motor (Benzinmotor) in Deutschland seine Betriebsreife erhielt, eine vielseitige Verwendung gefunden. Neben den ortsf esten Anlagen mit mehreren tausend PS und der steigenden Verwendung im Kraftwagen- und Eisenbahnbau, hat der bekannte Flugzeugkonstrukteur Hugo Junkers einen sehr beachtlichen Flug-Dieselmotor konstruiert. Die Leistungsfähigkeit im Bau von Otto-Motoren kommt am sinnfälligsten durch die Bestleistungen in der Kraft-undLuftfahrt zum Ausdruck. Sämtliche Länderpreise in den europäischen Autorennen der Jahre 1938 und 1939 gewannen die Wagen der Daimler-Benz-A.-G. oder der Auto-Union A.-G. In der Luftfahrt seien nur erwähnt: der Langstreckenflug des Focke-Wulf 'Condor' von Berlin nach New York in 25 Stunden und zurück in 20 Stunden, der Höhenrekord von 9312 m mit 5000 kg Nutzlast der Junkers Ju 90 im Jahre 1938, der Geschwindigkeitsrekord für Landflugzeuge der Messerschmitt Ne 109 im Jahre 1937 mit 610,9 km/h, der im März 1939 von der Heinkel He 112 U mit dem absoluten Geschwindigkeitsrekord von 774,66 km/h gebrochen wurde. Der Langstreckenrekord der Dornier Do 18 von Startbay (England) bis Carabellas-Bahia (Brasilien) über 8392 km wurde mit Junkers Dieselmotoren geflogen. Sonderbauarten deutscher Flugzeuge sind der Fieseler-Storch mit ungewöhnlich geringer Landeund Startgeschwindigkeit und dem entsprechend geringen Platzbedarf sowie der Hubschrauber von Focke, der senkrecht starten und landen kann und bereits eine Höhe von 3350 m erreichte. Als deutscher Beitrag zur Luftfahrt darf der motorlose Segelflug angesprochen werden, der dem Motorflug bedeutende Anregungen brachte und mit großen sportlichen Leistungen, wie etwa einem Höhenflug von 8600 m, aufwarten kann, ferner der Bau der Zeppeline, die durch ihre Welt- und Amerikafahrten bekannt geworden sind.

Die Deutsche Reichsbahn besitzt in ihren StromlinienDampflokomotiven mit 120 km/h Geschwindigkeit für 650Tonnen-D-Züge die größten Lokomotiven Europas.

Von den in Deutschland gebauten Wasserkraftmaschinen, die in Kaplan- und Francis-Turbinen-Einheiten bis zu 60 000 PS und mehr zeigen, sei eine Freistrahl-Turbine für 82 500 PS erwähnt, die kürzlich nach Übersee geliefert wurde. Allein die Welle für Turbine und Stromerzeuger hat eine Länge von 10m und einen größten Durchmesser von 1000 mm.

Ebenfalls für Übersee wurde das bisher größte GrobblechWalzwerk gebaut, auf dem Blöcke bis zu 160 Tonnen gewalzt werden können. Eine Walze hat 1600 mm Durchmesser und 5200 mm Ballenlänge.

Alle diese Hochleistungen der Technik setzen eine hochentwickelte Werk zeugmaschinenindustrie voraus. Bei der Metallbearbeitung setzen sich immer stärker die Hartmetalle, das sind Metall-Kohlenstoff-Verbindungen, durch, die von Deutschland ihren Ausgang nahmen.

In einem westdeutschen Werk steht der größte Gasbehälter der Welt mit 600 000 m3 Fassungsraum. Für die Verflüssigung der Kohle sind Stahlöfen notwendig, bei denen man gelernt hat, Drücke bis zu 700 at zu beherrschen. Ein Kolbenverdichter für Synthesegas mit 8000 PS und 94 U/min vermag bei 275 at Gegendruck 25 000 m3/h zu leisten. Kreiselverdichter als Ladegebläse für Flugzeugmotore'n sind wegen ihrer hohen Drehzahlen bemerkenswert. Es wurden zuletzt Drehzahlen bis 25 000 Ulmin mit einer Umfangsgeschwindigkeit bis 350 mis erreicht.

Im Bergbau hat das Bestreben nach großen Leistungen im westdeutschen Kohlenrevier zur Aufstellung der größten Fördermaschine der Welt geführt, die stündlich 545 Tonnen fördern kann. Da die deutsche Braunkohle im Tagebau gewonnen wird, wurden zur Beseitigung des Abraums, der auf der Braunkohle liegt, Förderbrücken mit mehr als 500 m Länge entwickelt. Die stündliche Leistung derartiger Anlagen beträgt bis zu 4750 ms gewachsenen Bodens.

Die Elektrotechnik bietet ebenfalls eine Fülle von Spitzenleistungen. Im Jahre 1931 wurde in Deutschland der erste Fernsehsender der Welt gebaut, und 1935 wurde der erste Fernsehsprechsender der Welt in Berlin in Betrieb genommen. In der Starkstromtechnik wurde kürzlich der bisher größte in Deutschland gebaute Stromerzeuger mit 70 000 kVA für Übersee geliefert. Im Transformatorenbau gilt ein Wandertransformator, der jeweils im Schwerpunkt des Kraftverbrauchers aufgestellt werden kann, mit 120 000 kVA als der größte der Welt. Im Jahre 1937 wurde in Deutschland, das den Bau von Warten seit jeher sehr gepflegt hat, zum erstenmal eine 100 kV-Innenstation mit Öllosen Apparaten und einem Dreifach-Sammelschlenensystem in Betrieb genommen. Das Vordringen von Kondensatoren zum Ausgleich des Blindleistungsbedarfs beweist der Bau einer Kondensatorenbatterie fÜr 100 kV Betriebsspanne und 15000 BkVA Leistung. Ferner wurde in Deutschland eine 19 in lange Abraumlokomotive mit 1200 V Spannung und 2400 kW Leistung gebaut, die zu den größten dieser Art zählt.

Die Elektrizität hat dem Menschen ein neues Gerät geschenkt, mit dem er ähnlich wie mit dem Röntgengerät (X-Strahlen), das auch zu den deutschen Erfindungen zählt, in das Geheimnis der Materie einzudringen vermag: das Übermikroskop. Es wird in Deutschland bereits in mehreren Ausführungen gebaut. Die Vergrößerung beim Lichtmikroskop kann aus physikalischen Gründen etwa über das 2000 fache nicht gesteigert werden. Das Übermikroskop, bei dem die Glaslinsen - wenn man so sagen darf - durch elektrische Linsen ersetzt werden, ermöglicht Vergrößerungen bis zum 100 000 fachen.

Industrie und Handwerk

Seit der Jahrhundertwende ist Deutschland das größte Industrieland Europas. Rund 12 v. H. der industriellen Weltproduktion entfallen auf Deutschland; in der Fertigwarenausfuhr der europäischen Länder ist das Deutsche Reich der Menge und der Qualität nach gleichfalls führend.

Nach der letzten veröffentlichten Zählung vom Jahre 1933 - deren Ergebnisse freilich stark von der Krise beeinflußt waren und heute weitgehend überholt sind - gab es damals in Industrie und Handwerk 1918 000 gewerbliche Niederlassungen mit rund 9,2 Millionen beschäftigten Personen. Die bedeutendsten Industriezweige sind der Maschinen-, Apparateund Fahrzeugbau, das Textil- und Bekleidungsgewerbe, das Baugewerbe, die Nahrungs- und Genußmittelindustrie sowie die chemische Industrie. Im Jahre 1929, als die gewerbliche Erzeugung einen Höhepunkt erreichte, wurden Waren mit einem Nettowert von 35 Milliarden RM. hergestellt; vor Kriegsausbruch sind es bereits über 40 Milliarden RM. gewesen.

In der deutschen Industrie spielen die sogenannten 'Produktionsgüterindustrien' die entscheidende Rolle. Diese Gewerbezweige (wie der Maschinenbau, die Eisen- und Metallindustrie, die elektrotechnische Industrie usw.) arbeiten für den Anlagebedarf der Wirtschaft; auf den hochqualifizierten Erzeugnissen dieser Zweige beruht ein großer Teil des deutschen Exports. Daneben steht eine stark spezialisierte Verbrauchsgüterindustrie, die freilich mehr und mehr für den Bedarf nur des deutschen Marktes arbeitet. Beide, Produktions- und Verbrauchsgüterindustrie, sind technisch erstklassig ausgerüstet und verfügen über geschulte' hochqualifizierte Arbeitskräfte. Die durchschnittliche Produktion je Arbeiter ist daher im allgemeinen auch größer als in den anderen europäischen Ländern.

Eine Besonderheit der gewerblichen Wirtschaft Deutschlands bildet das Vorhandensein eines großen Stammes von Handwerkern. Diese sind Eigentümer der Erzeugungsmittel und arbeiten - meist mit wenigen Gesellen -persönlich in ihren Betrieben mit. Im Bekleidungshandwerk sowie in den Sparten der Holzverarbeitung, der Metallverarbeitung und im Baugewerbe spielt die handwerkliche Betriebsform eine große Rolle; dabei hat es das Handwerk verstanden, sich vielfach neben den industriellen Großbetrieben erfolgreich zu behaupten.

In den letzten Jahren sind die Anlagen der deutschen Industrie bedeutend erweitert worden; trotzdem haben viele Werke bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gearbeitet. Diese 'Vollbeschäftigung' ist ein Ausdruck für die Fülle der Aufgaben, die unter dem zweiten Vierjahresplan zu bewältigen waren und zu bewältigen sind. Die einzelnen Industriefirmen sind organisatorisch in Wirtschaftsgruppen zusammengefaßt, die in der Reichsgruppe Industrie zusammenlaufen. Daneben existiert eine regionale Gliederung in Industrieabteilungen bei den Wirtschaftskammern der einzelnen Gebiete Deutschlands. Das Handwerk ist entsprechend zusammengefaßt. Diese Organisationen leisten eine große Schulungsarbeit; sie sorgen für den Ausbau der Statistik, ordnen die Betriebsrechnungen durch Aufstellung von Kontenrahmen usw.

Durch die Rückgliederung der Ostmark und der sudetendeutschen Gebiete ist die industrielle Kapazität Deutschlands erheblich gestärkt worden.

Binnenhandel

Der Einzelhandel

Nach der Betriebszählung vom Jah re 1933 waren im alten Reichsgebiet (einschließlich Saarland) fast 2 Millionen Volksgenossen in 853 000 Einzelhandelsbetrieben tätig. Das sind rund 13 v. H. aller in der gewerblichen Wirtschaft') beschäftigten Personen und rund 24 v. H. der gewerblichen Betriebe. In diesen Zahlen für den Einzelhandel ist das Handwerk, das (wie Bäcker, Fleischer usw.) in großem Umfange gleichzeitig Einzelhandel betreibt, nicht enthalten.

Seit 1933 sind die Umsätze im deutschen Einzelhandel stark gestiegen. Im Jahre 1939 wurde sogar der bisher höchste Stand der Nachkriegskonjunktur (1929: 36,6 Milliarden RM.) übertroffen. Da die Preise seit 1933 nur wenig gestiegen sind, ist die Steigerung der Umsatzwerte vor allem durch eine Erhöhung der umgesetzten Mengen und durch die Bevorzugung besserer Qualitäten, also durch eine bessere Versorgung der Verbraucher, erreicht worden.

Umsätze im deutschen Einzelhandel (altes Reichsgebiet) in Milliarden RM.:

1929 36,6 1933 21,8 1937 30,9

33,1 1934 24,2 1938 33,9

1931 28,5 1935 25,2 1939 37,8

1932 .22,7 1936 27,8

1) Das ist die gesamte Volkswirtschaft ohne Land- und Forstwirtschaft

Zum Schutze des Einzelhandels sind in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen durchgeführt worden, die sich als sehr erfolgreich erwiesen und bereits einer Reihe anderer Länder als Vorbild gedient haben. Die weitere Ausdehnung der Großbetriebe (Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte, Filialbetriebe) wurde verhindert, die Errichtung von Warenhäusern und ähnlichen Betrieben ist vom Nachweis des Bedürfnisses abhängig. Ferner wurde der Zugang zum Einzelhandel insofern begrenzt, als bei der Errichtung und Übernahme von Betrieben der zukünftige Inhaber seine Sach- und Fachkunde und die erforderlichen Mittel nachweisen muß. Auf diese Weise soll verhindert werden, daß berufsfremde und mittellose Personen ohne die notwendigen Kenntnisse und Voraussetzungen in den Einzelhandel eindringen und die Wettbewerbsverhältnisse in einer volkswirtschaftlich schädlichen Weise stören. In dem aufgezeigten Rahmen ist aber die Betätigung im Einzelhandel frei. Bei dem Sanierungswerk des Einzelhandels wurden die Verbrauchergenossenschaften auf den gesunden und lebensfähigen Teil reduziert. Außerdem wurden die Formen des Wettbewerbs und der Werbung in mancher Beziehung bereinigt, so z. B. die Vorschriften über Ausverkäufe und Sonderveranstaltungen revidiert.

Der große Mangel an Arbeitskräften während der letzten Jahre gab die Möglichkeit, der Übersetzung des Einzelhandels zu begegnen: Inhabern von Kleinbetrieben (sogenannte EinMann-Betriebe), die ihre Arbeitskraft und Fähigkeiten in diesem Betriebe nicht voll ausnutzen konnten, war die Chance gegeben, in andere Berufe überzugehen, wo sie unter besseren Bedingungen arbeiten können.

Der Großhandel

Der Großhandel beschäftigt nach der Zählung für 1933 (altes Reichsgebiet und Saarland) in rund 150 000 Betrieben Knapp 700 000 Arbeitskräfte. Auch die Umsätze des Gfoßhandels sind seit 1933 stark gestiegen.

Ebenso wie im Einzelhandel wurde Anfang 1940 für den Binnengroßhandel ein sogenannter Großhandelssehutz geschaffen. Insbesondere soll eine übermäßige Ausdehnung der Zahl der Großhandelsbetriebe verhindert und damit der Gefahr der Übersetzung vorgebeugt werden.

Außenhandel und Devisenbewirtschaftung

Deutschland führte vor dem Weltkrieg in großem Umfang Rohstoffe und Nahrungsmittel ein und führte als Industrieland hauptsächlich industrielle Fertigwaren aus (1913: Einfuhr 10 770 Millionen Mark, Ausfuhr 10 097 Millionen Mark). Den Passivsaldo seiner Handelsbilanz konnte Deutschland durch die Erträge seiner Auslandsanlagen, die sich damals auf 26 bis 28 Milliarden Mark beliefen, sowie durch Überschüsse und Dienstleistungen (Seeschiffahrt, Versicherung, Banken) leicht ausgleichen.

Durch den Weltkrieg verlor Deutschland seine gesamten Auslandsanlagen, seine Handelsflotte, seine Kolonien und wichtige Produktionsgebiete. Zum Wiederaufbau nach dem Krieg und zur Bezahlung der Reparationsverpflichtungen mußte Deutschland hohe Auslandskredite aufnehmen. So wurde es Schuldnerland mit einer Auslandsschuld von etwa 26 Milliarden RM. (Ende 1930). Als in der Weltwirtschaftskrise der Zustrom neuer Kredite aufhörte und das Auslan-d seine Kredite plötzlich zurückzog, drohte die Gefahr einer Währungskrise. Da nennenswerte Bestände an Gold und Devisen nicht verfügbar waren, mußte der Zahlungsverkehr mit dem Ausland seit 1931 (l. Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931) einer Kontrolle (Devisenbewirtschaftung) unterworfen werden. Diese Kontrolle, ist seither immer stärker ausgebaut worden.

Der Abfluß von Fluchtkapital und die Rückzahlung von Auslandsschulden wurde bereits durch die Verordnung vom 1. August 1931 beschränkt. Der Transfer von Zinsen und Tilgungsbeträgen wurde durch das Transfermoratorium (Gesetz vom 9. Juni 1933) eingestellt. Das Transfermoratorium ist jedoch in den folgenden Jahren gegenüber allen Ländern, die Deutschland einen entsprechenden Ausfuhrüberschuß zur Durchführung des Transfers überließen, wesentlich gelockert worden. Für die eingefrorenen Guthaben von Ausländern, die sogenannte Sperrmark, bestehen verschiedene Verwendungsmöglichkeiten, je nachdem ob es sich um ursprüngliche Guthaben des Ausländers (Vorzugssperrmark) oder mit Disagio erworbene Guthaben (Handelssperrmark) handelt. Eine gewisse Vorzugsstellung genießen die im Zusammenhang mit dem deutschen Kreditabkommen entstandenen Registermark. Sie können hauptsächlich für Inlandsanlagen, für Reisen im Inland und für zusätzliche Exporte verwendet werden. Diese eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten bedingen ein Disagio gegenüber dem offiziellen Reichsmarkkurs.

Als seit 1933 mit der wirtschaftlichen Belebung der Einfuhrbedarf stark anwuchs, wurde es nötig, die Einfuhr einer immer schärferen Überwachung zu unterziehen. Die zunehmende Passivierung der Handelsbilanz im Jahre 1934 zwang Deutschland dazu, das System des 'Neuen Planes' (im September 1934) einzuführen. Der 'Neue Plan' stellte den Grundsatz auf, nicht mehr einzuführen, als durch Ausfuhr bezahlt werden kann, und in erster Linie das zu kaufen, was notwendig ist. Eine totale Einfuhrüberwachung auf der einen Seite und eine Förderung der Ausfuhr auf der anderen Seite soll den Warenaustausch mit dem Ausland aufrechterhalten. Jedes Einfuhrgeschäft muß von den 'Reichsstellen' (früher 'Überwachungsstelleg') genehmigt werden. Der 'Neue Plan' führte zu einer starken Verlagerung der deutschen Einfuhr auf die Länder, die bereit waren, als Gegenwert deutsche Ausfuhrwaren anzunehmen. Die Abwicklung dieses Gegenseitigkeitsverkehrs wurde in den letzten Jahren durch eine große Zahl von Verrechnungs- und Zahlungsabkommen geregelt. Mit dem System des bilateralen Waren- und Zahlungsverkehrs ist das Prinzip der Meistbegünstigung nicht vereinbar. Seit Einführung des Neuen Plans hat der deutsche Außenhandel keine weitere Schrumpfung, sondern im Gegenteil eine allmähliche Wiederausweitung erfahren. Die Einfuhr stieg von 4451 Millionen RM. im Jahre 1934 auf 5449 Millionen RM. im Jahre 1938, die Ausfuhr in der gleichen Zeit von 4167 Millionen RM. auf 5257 Millionen RM. (beides Altreich).

Die wichtigsten Bezugs- und Absatzländer Deutschlands (Altreich) waren im Jahre 1938 (in v. H. der deutschen Einund Ausfuhr):

Einfuhr Ausfuhr

Vereinigte Staaten von Amerika 7,4 2,8

Großbritannien 5,2 6,7

Schweden   4,8 5,1

Italien   4,5 5,7

Argentinien 4,0 2,8

Brasilien   3,9 3,1

Niederlande   3,6 8,3

Belgien-Luxemburg 3,6 4,3

Dänemark 3,1 3,8

Frankreich 2,6 4,1

Rumänien 2,6 2,8

Niederländisch Indien 2,4 1,0

Türkei 2,1 2,9

Jugoslawien   2,0 2,2

Schweiz 1,9 3,9

Norwegen   1,8 2,3

Griechenland 1,7 2,1

Kreditorganisation und Kreditpolitik

Deutschland verfügt über eine hochentwickelte Kreditorganisation. Ende 1938 verwalteten die Kreditinstitute einen Einlagenbestand von rund 48 Milliarden RM.; davon entfielen rund 16 Milliarden RM. auf Scheck- und Termindepositen und rund 24 Milliarden RM. auf Spareinlagen.

Die Organisation des Banksystems

Das typische Depositenbankgeschäft betreiben fünf Berliner Großbanken (mit zusammen über 5 Milliarden RM. Kundschaftseinlagen) und eine Reihe von Regional- und Lokalbanken mit und ohne Filialnetz. Diese Gruppe hat früher hauptsächlich das Wechsel- und Kontokorrentgeschäft mit der privaten Kundschaft gepflegt. Infolge der zunehmenden Verflüssigung der Privatwirtschaft sind die Depositenbanken in den letzten Jahren mehr und mehr dazu übergegangen, ihre freien Mittel in staatlichen Kreditpapieren anzulegen.

Eine weitere wichtige Gruppe im deutschen Banksystem bilden die sogenannten Staats- und Landesbanken. Sie verwalten vielfach öffentliche Gelder, betreiben aber außerdem fast alle ebenso wie die Depositenbanken das normale kurzfristige Bankgeschäft. Eine Reihe von Staäts- und Landesbanken hat ihre Tätigkeit auch auf das langfristige Geschäft (Hypothekarkredite und langfristige Kredite an öffentliche Körperschaften) ausgedehnt.

Eine besondere Bedeutung kommt der Sparkassenorganisation zu. Die Sparkassen sind meist kommunale Institute; sie haben die Aufgabe, Ersparnisse und Geldüberschüsse der breiten Bevölkerungsschichten zu sammeln und der Kreditgewährung nutzbar zu machen. Soweit sie ihre Mittel nicht im örtlichen Kreditgeschäft (kurzfristige Kredite, Hypotheken, Kommunaldarlehen) anlegen, kaufen sie Wertpapiere, vor allem Reichsanleihen. Die Sparkassen haben sich sogenannte Girozentralen als regionale Spitzeninstitute angegliedert, die wiederum in der Deutschen Girozentrale zusammengefaßt sind. Die Girozentralen verwalten die Liquiditätsreserven der Sparkassen, die sie in erstklassigen Geldmarktwerten (Wechseln usw.) anlegen; außerdem wird über die Girozentralen der bargeldlose Zahlungsverkehr der Gesamtorganisation abgewickelt. Die Girozentralen pflegen vielfach auch das langfristige Geschäft (Kommunalkredite, Hypotheken), das sie wie die Staatsund Landesbanken durch Ausgabe eigener Schuldverschreibungen finanzieren.

Verhältnismäßig großen- Raum im deutschen Kreditsystem nehmen die genossenschaftlichen Banken ein. Ihr Aufgabenkreis erstreckt sich,im wesentlichen auf die Betreuung der mittelständischen Wirtschaft (Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft). Man unterscheidet gewerbliche und landwirtschaftliche Kreditgenossenschaften. Das Spitzeninstitut der Genossenschaftsbanken ist die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse.

Der Real- und Kommunalkredit wird von den Sparkassen, Genossenschaften, Girozentralen, Staats- und Landesbanken gepflegt. Daneben gibt es noch reine Bodenkreditinstitute, die sich ausschließlich der Pflege des Realkredits (mitunter auch des Kommunalkredits) widmen. Man unterscheidet private Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Bodenkreditinstitute (Landschaften, Stadtschaften). Beide beschaffen sich ihre Mittel ausschließlich durch Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalobligationen und verwandten Schuldverschreibungen. Der Gesamtumlauf an Pfandbriefen und Kommunalobligationen belief sich einschließlich der Emissionen der 'Gemischtbanken' Ende 1938 auf rund 11 Milliarden Reichsmark.

Eine verhältnismäßig geringe Bedeutung haben in Deutschland die Privatbankiers. Ende 1938 waren 552 Privatbankiers mit einer Bilanzsumme von 1,2 Milliarden Reichsmark tätig.

Die Reichsbank

Zentralbank und Notenemissionsinstitut ist die Reichsbank. (Auch die Deutsche Rentenbank gibt Noten aus - die sogenannten Rentenbankscheine -, jedoch nur in kleiner Stückelung.) Der Notenumlauf der Reichsbank belief sich Ende 1938 auf 8,2 Milliarden Reichsmark, Ende 1939 auf 11,8 Milliarden Reichsmark. Die primäre Deckung des Notenumlaufs bilden die Bestände der Reichsbank an

Wechseln und Schecks,

Schatzwechseln,

bestimmten festverzinslichen Wertpapieren

und Lombarddarlehen.

Die Gold- und Devisenbestände sind als sekundäre Deckung zugelassen. Ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Notenausgabe und dem Gold- und Devisenbestand ist seit dem neuen Reichsbankgesetz vom 15. Juni 1939 nicht mehr vorgesehen. Vielmehr sollen Gold- und Devisenbestände in einer Höhe gehalten werden, wie es nach dem Ermessen der Reichsbank 'zur Regelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland und 'zur Aüfrechterhaltung des Wertes der Währung erforderlich ist'.

Die Reichsbank ist nicht nur 'Bank der Banken', sie steht auch in direktem Verkehr mit Industrie- und Handelsfirmen; sie führt auch für 'Nichtbanken' Girokonten und gewährt an 'Nichtbanken' Wechsel- und Lombardkredite.

Die Effektenfinanzierung

Ende 1938 befanden sich rund 40 Milliarden Reichsmark festverzinsliche Wertpapiere und verzinsliche Reichssehatzanweisungen im Inland in Umlauf. Davon waren nicht ganz 20 Milliarden Reichsmark im Besitz von Kreditinstituten und Versicherungen. Der Nominalwert des umlaufenden Aktienkapitals belief sich auf rund 18,5 Milliarden Reichsmark. An der Berliner Börse wurden 7,6 Milliarden Reichsmark (Ende 1940) gehandelt. Die Durchschnittsdividende der an der Berliner Börse gehandelten Ak tien belief sich- Ende 1940 auf 6,60 Prozent, die Durchschnlittsrendite auf 3,60 Prozent. Die Rendite der festverzinslichen Wertpapiere lag Ende 1940 zwischen 4 und 4 1/4 Prozent (für Reichspapiere zum Teil etwas unter 4 Prozent).

Die Kriegsfinanzierung

Durch eine umfassende Kreditkontrolle und Kreditlenkung werden die im Kreditsystem anfallenden Geldkapitalien nahezu restlos für die Zwecke der Kriegsfinanzierung erfaßt. Die Kreditkontrolle beseitigt im Zusammenhang mit der Lenkung der Investitionen und des Verbrauchs, einer umfassenden Preiskontrolle und einer straffen Devisenbewirtschaftung die Inflationsgefahr. Die Formen der Kreditaufnahme seitens des Reichs sind:

1. Aushändigung von Steuergutscheinen unmittelbar an die Lieferanten (nur bis November 1939).

2. Begebung von Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen (hauptsächlich an Banken und an die Reichsbank).

3. Unterbringung einer 3 1/2prozentigen, früher 4 1/2- und 4 prozentigen Anleihe (sog. Li-Anleihe), bei Sparkassen, Genossenschaften und Versicherungen.

4. Placierung von 3 1/2 prozentigen (früher 4 prozentigen) Schatzanweisungen (mit einer Laufzeit zwischen 5 und 20 Jahren) bei 'Nichtbanken'.

5. Aufnahme kurzfristiger Betriebskredite bei der Reichs bank und sonstiger kurzfristiger Darlehen (beides nur in verhältnismäßig geringem Umfang).

Deutsche Reichsbahn

Das deutsche Eisenbahnwesen hat sich in der Hauptsache aus den Staatsbahnen der deutschen Länder vor dem Weltkrieg entwickelt. Anläßlich der Regedung der Reparationsfragen (Dawes-Plan) wurde im Oktober 1924 die 'Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft' ins Leben gerufen, die als halböff entliche Gesellschaft ihren Betrieb nach kaufmännischen Gesichtspunkten führen sollte, um aus dem Ertrag einen Teil der dem Reich durch das Diktat von Versailles aufgebürdeten Tribute zu bestreiten. Die nationalsozialistische Regierung hat diesen Zustand beseitigt. Im Februar 1937 ist durch Gesetz an die Stelle der 'Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft' die 'Deutsche Reichsbahn' als unmittelbares Reichsunternehmen getreten. Sie bildet ein Sondervermögen des Deutschen Reiches mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung, das durch den Reichsverkehrsminister verwaltet wird.

Deutsche Reichspost

Post, Fernsprecher und Telegraph sind in Deutschland Sache des Reichs. Das dem Reichspost- und Telegraphendienst gewidmete und in ihm erworbene Vermögen wird seit dem 1. April 1924 als Sondervermögen des Reichs von dem übrigen Reichsvermögen getrennt gehalten (Reichspostfinanzgesetz vom 18. März 1924 und Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934). Das Reichspostvermögen betrug Ende März 1939 - bei 762 Millionen Reichsmark Verbindlichkeiten - 3,5 Milliarden Reichsmark. Die gesamten Einnahmen beliefen sich im Rechnungsjahr 1938 auf 2347 Millionen Reichsmark. Nach Abzug der Betriebsausgaben verblieb ein Gewinn von 32,8 Millionen Reichsmark.

Ende März 1939 (am Schluß des Rechnungsjahrs 1938) verfügte die Deutsche Reichspost (im Altreich einschließlich Saarland, Ostmark und Sudetenland) über mehr als 70 000 Amter und Amtsstellen, in denen rund 490 000 Beamte, Arbeiter und Angestellte beschäftigt wurden. Die Deutsche Reichspost hat im Rechnungsjahr 1938 7931 Millionen Briefsendungen und 355 Millionen Pakete und Wertsendungen befördert. Zur Abwicklung des Fernmeldedienstes dienten rund 448 000 Kilometer Fernsprech- und Telegraphenlinien mit 4 146 000 Sprechstellen. 1938 wurden 2624 Millionen Ortsgespräche (ohne Ostmark) und 353 Millionen Überlandgespräche geführt sowie 26,5 Millionen Telegramme, davon etwa 8,5 Millionen Aus1 andstelegramme, übermittelt. Die Umsätze im Postscheckdienst erreichten 208 Milliarden Reichsmark.

Besonders rasch haben sich in den letzten Jahren das Postkraftf ahrwesen und die Luftpost entwickelt. Um Postzustellung und Personenbeförderung auf dem flachen Lande zu verbessern, befährt die Deutsche Reichspost ein Kraftfahrnetz von 208 000 km Länge mit posteigenen Kraftwagen. Im Luftpostdienst wurden 7,5 Millionen Kilogramm Luftpost abgefertigt.

Am 1. Januar 1939 wurde der im ehemaligen Österreich bestehende Postsparkassendienst auch im übrigen Reichsgebiet eingeführt.

Seeschiffahrt

Die deutsche Handelsflotte stand Mitte 1939 der Tonnage nach mit 6,5 v. H. der Welthandelstonnage in der Reihe der seefahrenden Nationen hinter Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Japan und Norwegen an fünfter Stelle. Vor dem Weltkrieg hatte Deutschland mit 5 459 000 BRT. über 11, 1 v. H. der Welthandelsflotte verfügt. Es war damals nach Großbritannien das zweitgrößte Seeschiff ahrtsland.der Welt.

Das Diktat von Versailles hatte Deutschland fast seiner gesamten Handelsflotte beraubt. Alle Schiffe über 1600 BRT. und die Hälfte der Schiffe zwischen 1000 und 1600 BRT.'mußten den Feindmächten ausgeliefert werden. Deutschland verlor damit seine gesamte Überseeflotte. Die deutsche Handelsflotte bestand 1920 nur noch aus 1138 kleinen Schiffen mit 673 000 Bruttoregistertonnen. Dank der Tatkraft der deutschen Reeder wurde die Handelsflotte in den folgenden Jahren rasch wieder aufgebaut. Doch war es nicht gelungen, die alte Stellung in der Welthandelsschiffahrt wieder zu erringen.

Das Hauptbetätigungsfeld der deutschen Seeschiff ahrt ist die Linienfahrt. Hinsichtlich der Organisation, der Bequemlichkeit und Schnelligkeit der Schiffe steht Deutschland mit an der Spitze.

Die wichtigsten Routen, die von deutschen Schiffen bedient werden, sind: die Nordatlantik-Passage, die Fahrt nach Südamerika, die Fahrt um Afrika, die Ostasienfahrt und die Levante-Fahrt.

Binnenschiffahrt

Das Deutsche Reich verfügte Ende 1938 über rund 8200 km schiffbare Binnenwasserstraßen. Die größte Bedeutung hat das Rheinstromgebiet, auf dem sich über die Hälfte des gesamten deutschen Binnenschiff sverkehrs abspielt. Von den in Bau befindlichen Kanälen sind vor allem der Rhein-Main-Donauund der Oder-Donau-Kanal zu erwähnen, die eine leistungsfähige Wasserstraßenverbindung zwischen Großdeutschland und dem europäischen Südosten schaff en sollen.

Auf den Binnenwasserstraßen werden in der Hauptsache Kohle - die etwa ein Drittel aller Schiffsladungen ausmacht - Erze, Steine, Erden und Getreide verfrachtet. Der Anteil der Binnenschiffahrt am gesamten innerdeutschen Güterverkehr betrug in den letzten Jahren 20 bis 22 v. H.

Der Binnenschiffahrt steht gegenwärtig eine Flotte zur Verfügung, deren Raum den der Seehandelsflotte um etwa 50 v. I-1. übersteigt. Nicht ganz die Hälfte dieses Schiffsraumes befindet sich in Händen von Einzelschiffern und 'etwa ein Drittel gehört Reedereien, die je mehr als 21 Schiffe besitzen. Im wesentlichen herrscht also der Einzelschiffer vor. Rund 94 v. H. aller Schiffsbetriehe verfügen nur über ein bis drei Schiffe. Durch die Bildung von Schifferbetriebsverbänden und Frachtenausschüssen wird ein ungesunder Wettbewerb ausgeschaltet und eine ruhige Entwicklung der Frachtraten gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Reichsbahn wird durch Spezialtarife (Umschlagstarife) erleichtert.

Luftfahrt

Um die Entwicklung des Weltluftverkehrs hat sich deutscher Erfindergeist und deutsche Schaffenskraft besonders verdient gemacht. Trotz des Versailler Diktats war es dem deutschen Flugzeugbau kurz nach Beendigung des Weltkrieges gelungen, das erste leistungsfähige Verkehrsflugzeug zu schaffen. Bei der Gründung der deutschen Lufthansa im Jahre 1926 konnte bereits ein Luftnetz von rund 20 000 Kilometern beflogen werden, obwohl auch der Aufbau des Luftverkehrsnetzes in zähem Ringen um die Beseitigung der der deutschen Verkehrsfliegerei aufgezwungenen Fesseln Schritt für Schritt erkämpft werden mußte.

Besondere Leistungen hat der deutsche Luftschiffbau vollbracht. Mit den berühmten Weltreisen des Luftschiffs 'Graf Zeppelin' unter Führung von Dr. Hugo Eckener hat die deutsche Luftschiff ahrt ein Können von einzigartiger Größe gezeigt. Diese Leistungen befähigten die deutsche Luftfahrt, als erste

einen planmäßigen Personen- und Luftpostverkehr über die Weltmeere hinweg einzurichten. Den Luftschiffahrten nach Südamerika folgte ein regelmäßiger Flugzeugverkehr, Verkehrsflüge über den Nordatlantik und nach dem vorderen Orient, die im Sommer 1939 bis nach Ostasien ausgedehnt wurden. 1938 wurden im Luftverkehr rund 19 Millionen Flugkilometer zurückgelegt. Insgesamt benutzten 255 000 Fluggäste die Flugzeuge der Deutschen Lufthansa. An Fracht und Gepäck sind rund 1700 Tonnen befördert worden. Besonders lebhaft hat sich in den letzten Jahren der Luftpostdienst entwickelt. 1938 wurden bereits rund 5290 Tonnen Post auf dem Luftwege übermittelt.

Reichsautobahnen

Im September 1933 wurde mit dem Bau, der Reichsautobahnen begonnen. Hierdurch soll nach dem Willen des Führers der deutsche Raum für eine großzügige Motorisierung erschlossen werden. Die Durchführung wurde dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Reichsminister Dr. Todt, übertragen. Geplant war zunächst ein Netz von 7000 Kilometer. Seit dem Anschluß der Ostmark und des Sudetenlandes sind die Pläne inzwischen auf rund 20 000 Kilometer erweitert worden. Die deutschen Reichsautobahnen sind durch die Schönheit der Linienführung und die Harmonie ihrer Bauwerke für das Ausland vorbildlich.

Jahr für Jahr wurden rund 1000 Kilometer fertiggestellt. Bis zum Herbst 1940 waren rund 4000 Kilometer in Betrieb und weitere 1600 Kilometer im Bau. Insgesamt sind rund 5400 Brücken und Durchlässe teils fertiggestellt worden, teils befinden sie sich im Bau. Die bisher notwendige Erdbewegung betrug rund 346 Millionen Kubikmeter. An Stahl und Ei-sen wurden 674 000 Tonnen, an Beton und Ei~senbeton für Bauzwecke rund 8 Millionen Kubikmeter, an Zement 5,3 Millionen Tonnen, an Kies und Sand 23,8 Millionen Kubikmeter verbraucht. Insgesamt sind bis Ende 1938 für den Bau der Reichsautobahnen 4000 Millionen Reichsmark ausgegeben worden.

Im Laufe des Jahres 1938 konnten bereits eine Reihe von fertiggestellten Teilabschnitten zu durchgehenden Fahrstrecken verbunden werden; u. a. sind in der Nord-Süd-Richtung die Strecke Stettin-Berlin-Salzburg, in der Ost-West-Richtung die Strecke Frankfurt (Oder)-Berlin-Köln'dureligehend befahrbar. Während des Krieges wurde der wichtige Verbindungsweg von der Reichshauptstadt zum Reichsautobahnring, der 'Avuszubringer', dem Verkehr übergeben.

Zur Bequemlichkeit der Reisenden werden an den Reichsautobahnen Rasthäuser und Raststätten errichtet. An land

schaftlich schönen SteIlen wurden ferner 850 Rast- und Parkplätze angelegt, weitere 350 Rast- und Parkplätze sind im Bau. Im Jahre'1938 betrug der Verkehr auf den Reichsautobahnen bereits 1,3 Milliarden Fahrzeugkilometer.

Motorisienmg

Infolge der lähmenden Wirkungen des Versailler Diktats war der Kraftverkehr im Deutschen Reich lange Jahre hinter dem Umfang in anderen europäischen Industrieländern zurückgeblieben. Schlechter Geschäftsgang und hohe Arbeitslosigkeit hatten im Jahre 1932 den Bestand an Kraftfahrzeugen auf einen besonders tiefen Stand gedrückt.

Förderung des Kraftverkehrs war ein Hauptziel der nationalsozialistischen Wirtschaftsführung. Schon wenige Tage nach der Machtübernahme gab der Führer anläßlich der Eröffnung der Internationalen Automobilausstellung in Berlin am 11. Februar 1933 die Parole 'Motorisierung'.

Zunächst wurde der Kraftverkehr von allen hemmenden Gesetzesbestimmungen befreit, die seine Entwicklung bisher behindert hatten. Unterstützt wurde diese Maßnahme durch steuerliche Entlastung der Kraftverkehrswirtschaft und durch eine allmähliche Senkung der Haltungskosten. Besonders eifrig wurde der Kraftfahrsport gefördert.

Voraussetzung für eine rasche Entwicklung des Kraftverkehrs war jedoch eine grundlegende Reform des Straßenwesens, die vom Generalinspektor für das deutsche StraßenNvesen, Reichsminister Dr. Todt, durchgeführt wurde. Der nach seinen Plänen ausgeführte Bau von 'Reichsautobahnen' schuf dabei völlig neue Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kraftverkehrs.

Einen weiteren Antrieb soll die Motorisierung Großdeutschlands durch den Volkswagen bekommen. Der Volkswagen (KdF.-Wagen) ist ein nach Richtlinien des Führers von Porsche konstruierter viersitziger Personenkraftwagen (24 PS, 4-Zyl.Heckmotor, 6 bis 7 Liter Brennstoffverbrauch je 100 km), der zum Grundpreis von 990 RM. verkauft werden soll. Verkauf, Finanzierung und Produktion erfolgen durch die Deutsche Arbeitsfront. Der Bau deA ' Volkswagenwerks in Fallersleben sieht nach Vollendung der letzten Ausbaustufe eine Jahresleistung von 1,2 Millionen Personenkraftwagen vor.

Fremdenverkehr

Großdeutschland ist eines der schönsten Fremdenverkehrs länder Europas. Die Lenkung des Fremdenverkehrs i Deutschland ist nach der Machtübernahme im Jahre 1933 il die Hand des Staates übergegangen. Die deutsche Fremden verkehrsorganißation ist richtunggebend für viele Lände geworden.

Die deutschen Kurorte, Seebäder und Heilbider werden in immer größerem Umfang jährlich von Hunderftausenden von Fremden aufgesucht. Darüber hinaus bieten die durch ihr Alter und durch ihre künstlerischen Spitzenleistungen international berühmten Festspiele (Bayreuth, Salzburg) alljährlich zahlreichen in- und ausländischen Besuchern erlesensten Kunstgenuß.

Zu den bevorzugten Reisegebieten zählen vor allem Süd-deutschland und die Ostmark, das Riesengebirge, der Harz und die Seebäder an der Nord- und Ostsee. Irn Sommerhalbjähr 1938 entfiel mehr als die Hälfte aller Fremdenübernachtungen auf Aufenthalte in Bädern und Kurorten, ein weiteres Fünftel aller Übernachtungen verbrachten die Feriengäste in Seebädern an der Nord- und Ostsee. Insgesamt wurden. im Fremdenjahr 1937 über 34 Millionen Gäste und über 136 Millionen Übernachtungen gezählt.

Besonders lebhaft war in den letzten Jahren der Besuch von Auslandsgästen. Im Fremdenjahr 1937/38 sind über 2,5 Millionen Ausländer nach Deutschland eingereist; davon kamen rund ein Drittel aus Dänemark, Schweden und Norwegen, Belgien, Holland und Luxemburg, ein weiteres Fünftel aus Großbritannnien. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika stellten rund 10 v. H. aller Besucher. Insgesamt dürften die Auslandsgäste im Jahre 1937 über eine halbe Milliarde Reichsmark in Deutschland ausgegeben haben.

Vierjahresplan

Als der Nationalsozialismus an die Macht kam, war es eine seiner wichtigsten Aufgaben, das Wirtschaftsleben auf neue und gesicherte Grundlagen zu stellen. Der LÖsung dieser Aufgabediente der erste 'Vierjahresplan', der am 1. Februar 1933 durch einen Aufruf der Reichsregierung verkündet wurde. Er hatte vor allem zwei Ziele: 1. die Arbeitslosigkeit in der gewerblichen Wirtschaft, die etwa 7 Millionen betrug, zu beseitigen; 2. dem deutschen Bauerntum durch entsprechende Organisation und gesetzliche Sicherung (Marktordnung, Preis- und Absatzregelung, Erbhofge setz) die Lebens grundlage zu sichern. Diese Ziele waren 1936 praktisch erreicht.

Auf dem Reichsparteitag 1936 hat der Führer und Reichskanzler einen zweiten Vierjahresplan verkündet: Angesichts des sich gegen deutsche Waren absperrenden Auslands sollte die heimische Rohstofferzeugung auf. ein Höchstmaß gesteigert werden. Mit der Durchführung des zweiten Vierjahresplanes wurde Ministerpräsident Göring beauftragt, dem durch Verordnung vom 18. Oktober 1936 umfassende Vollmachten gegenüber allen Behörden, einschließlich der Obersten Reichsbehörden, und allen Dienststellen und Gliederungen der NSDAP. gegeben wurden.

Die ursprüngliche Hauptaufgabe des zweiten Vierjahresplanes, die Verbreiterung der einheimischen Rohstoffbasis, ist von Göring tatkräftig angepackt worden: Einmal förderte man die Gewinnung agrarischer Rohstoffe; die Anbauflächen von Flachs, Hanf und Ölfrüchten wurden erweitert, die Schafbestände verbessert und vermehrt. Der Erschließung der bergbaulichen Schätze dienten umfangreiche Erschließungsprogramme, die u. a. zur Auffindung umfangreicher Eisenerzvorräte und neuer Erdölquellen führten. Vor allem aber wurde die Gewinnung synthetischer Rohstoff e entscheidend vorangetrieben und die Rohstoffproduktion, die bisher an 'organische' und 'natürliche' Grenzen gebunden war, nun auf industrieller Basis aufgebaut. Hier sind zu nennen die Gewinnung von synthetischem Kautschuk (Buna), die Kohleverflüssigung zur Treibstoff gewinnung, die Aufnahme der Erzeugung von plastischen Massen und vor allein die stark erweiterte Produktion von Zellwolle. Die neuen Rohstoffe stellen keine minderwertigen 'Ersatzprodukte' dar, sondern haben vielfach neue Eigenschaften, die sie- über den Verwendungsbereich der Natur-Rohstoffe herausheben. Den besten Beweis für die Höherwertigkeit der neuen Rohstoffe bildet die Tatsache, daß selbst rohstoffreiche Länder wie die Vereinigten Staaten zunehmend synthetische Rohstoffe produzieren.

Im Lauf der Entwicklung ist der zweite Vierjahresplan über ein reines 'Rohstoffprogramm' weit hinausgewachsen; sein Apparat stellt heute eine Spitzenorganisation zur Lenkung der gesamten deutschen Volkswirtschaft dar. Diese Lenkung wird auf den verschiedensten Wegen gleichzeitig erreicht. Sie besteht in einer Planung der Investitionen, in der Steuerung des Arbeitseinsatzes, in der Lenkung der Preise (Reichskommissar für die Preisbildung), des Rohstoffeinsatzes, des Verbrauchs usw. Insoweit ist der zweite Vierjahresplan zu einer Dauereinrichtung der deutschen Wirtschaft geworden.

Lohnpolitik

Nach Beseitigung der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände im Jahre 1933 sind in allen Teilen des Reiches Treuhänder der Arbeit eingesetzt worden, die ermächtigt sind, durch Tarifordnung untere und in besonderen Fällen durch Anordnungen auf Grund der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 obere Grenzen der Löhne festzusetzen. Der Staat hat damit die gesamte Lohnentwicklung fest in der Hand. Er erstrebt nicht eine schematische Vereinheitlichung der Lohnsätze, sondern läßt die historische Mannigfaltigkeit der Lohntarife mit ihren gewerblichen und regionalen Abstufungen grundsätzlich bestehen. Eingriffe erfolgen nur zur Sicherung sozialer Mindestlöhne, zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten und zur Verhinderung übermäßiger Lohnsteigerungen in konjunkturbegünstigten Gewerbezweigen. Nach Ausbruch des Krieges wurde ein allgemeiner Lohn- und Gehaltsstop verordnet. Danach ist es den Betriebsführern verboten, die bestehenden Lohnund Gehaltssätze zu ändern. Seither können also die Einkommen der Arbeiter und Angestellten nur insoweit steigen, wie mehr geleistet wird als früher. Die bisherigen Erfolge dieser Lohnpolitik waren: Arbeitsfriede, Anpassung der Einkommensentwicklung an die Verbrauchsmöglichkeit und damit Stabilität der Löhne, Preise und der gesamten Wirtschaftsentwicklung.

Preispolitik

Durch eine allgemeine Preiskontrolle ist es der Reichsregierung gelungen, den starken Wirtschaftsaufschwung der letzten Jahre ohne nennenswerte Preissteigerungen durchzuführen. Selbst in der Zeit der Vollbeschäftigung der Wirtschaft sind die Preise stabil gehalten worden. Diese Stabilität der Preise ist in dreifacher Hinsicht von großer Bedeutung:

1. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Stabilität der Währung. Wie durch die Außenhandelspolitik und die Devisenkontrolle (vgl.S.96ff.),d!eWährung nach außen geschützt wird, so wird durch die Preiskontrolle und die Lohnpolitik die Währung im Inland stabil erhalten.

2. Die Preiskontrolle verhindert konjunkturelle Preissteigerungen, die bekanntlich sehr leicht zu Fehlinvestitionen, zu ungesunden Spannungen und schließlich zur Wirtschaftskrise führen. Derartige Störungen der Wirtschaftsentwicklung werden in Deutschland durch die Preispolitik vermieden.

3. Feste Preise sind die beste Grundlage für die Aufrechterhaltung und stetige Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung.

Der 1936 eingesetzte Reichskommissar für die Preisbildung beschränkt sich nicht auf die Preisüberwachung, sondern hat darüber hinaus die Aufgabe, ein preispolitisches System zu schaffen, in dem die Preise im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Er bekämpft besonders das Entstehen von Sendergewinnen, die sich bekanntlich auch ohne Preiserhöhungen infolge der Kostendegression ergeben können.

Ein großer Erfolg der deutschen Preispolitik ist im jetzigen Krieg erzielt worden: in fast allen anderen Ländern ist das Preisniveau stark gestiegen; in Deutschland dagegen ist trotz der wirtschaftlichen Umstellung auf die Kriegsproduktion und trotz der Verkappungen mancher Konsumgüter die Stabilität der Preise erhalten worden.

Preisentwicklung in Deutschland seit 1933:

Indexziffer für die Indexziffer für die

Großhaltungskosten Lebenshaltungskosten

1913/14 = 100 1913/14 = 100

1933 93,3 118,0

1934 98,4 121,1

1935 101,8 123,0

1936 104,1 124,5

1937 105,9 125,1

1938 105,7 125,6

1939 106,9 126,2

(l. Halbjahr) 109,3 128,9

Steuerpolitik

Die Reichsregierung hat im Laufe der letzten Jahre das Steuerwesen neu geordnet. Fast alle Landessteuern sind aufgehoben und durch Reichssteuern ersetzt worden. Die Gewerbesteuer wird vom 1. April 1937 an und die Grundsteuer vom 1. April 1938 an in ganz Deutschland nach einheitlichen Norinen erhoben. Das Reich hat heute die Oberhoheit über das ganze Steuerwesen und sorgt nicht nur für eine gerechte Verteilung der Steuerlast, sondern benutzt auch das Mittel der Besteuerung, um den wirtschaftlichen, sozialen und bevölkerungspolitischen Fortschritt zu fördern.

Große Erfolge hat die Reichsregierung durch eine tiefgreifende wirtschaftspolitische Ausrichtung der Besteuerung erzielt. So sind in der Zeit der Krisenbekämpfung (1933 bis 1935) zahlreiche Produktionshemmende Steuern beseitigt worden; auch ist durch die vorübergehende Gewährung von Steuervergünstigungen (Abschreibungsfreiheit) und die Ausgabe von Steuergutscheinen ein starker Anreiz geschaffen worden, Häuser und Wohnungen instandzusetzen und die Produktionsausrüstung zu erneuern.

Die wichtigsten Grundsätze der heutigen Steuerpolitik sind. Förderung der Landwirtschaft durch Steuerbefreiung kleiner Einkommen;

Förderung der Eheschließung und des Kinderreichtums durch soziale Staffelung der Einkommen-, Vermögenund Bürgersteuer;

Förderung des Wohnungs- und des Siedlungsbaus durch Steuerbefreiungen;

Förderung der Motorisierung durch Befreiung von der Kraftf ahrzeugsteuer;

Zurückdrängung der Kapitalgesellschaften durch hohe Körperschaf tsteuer;

Einschränkung des Luxusverbrauchs durch Verbrauchssteuern auf Tabak, Bier, Branntwein, Sekt u. dgl.

Die Steuereinnahmen von Reich, Ländern und Gemeinden:

Jahr Reichs- Länder- u. Insgesamt

steuern Gemeinde-

steuern

Mrd. RM.

1929/30­ 9,17 4,30 13,47

1932/33 6,65 3,52 10,17

1933134 6,84 3,73 10,58

1934/35 8,22 3,61 11,83

1935/36 9,65 3,61 13,27

1936/37 11,49 3,97 15,46

1937138 13,96 4,65 18,61

1938139 17,71 5,10 22,81

1939140 23,58 5,75 29,33

Kriegswirtschaft

Die deutsche Wirtschaft hat im Krieg zwei große Aufgaben zu erfüllen: sie hat das notwendige Kriegsmaterial bereitzustellen und die Versorgung der Zivilbevölkerung zu sichern. Nach den Erfahrungen des Weltkrieges und nach den Grundsätzen der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik sind diese Aufgaben nur durch einheitliche und umfassende Regelung und Lenkung von Produktion, Verteilung und Verbrauch zu lösen. Im Weltkrieg 1914/18 war eine solche Regelung und Lenkung erst während des Krieges unter dem Druck der Verhältnisse improvisiert worden. Fehlschläge und Mißerfolge sind damals nicht ausgeblieben. Zu Beginn dieses Krieges war der Aufbau der Kriegswirtschaft in jahrelanger Vorarbeit bereits abgeschlossen. Sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch hinsichtlich der für die Kriegswirtschaft notwendigen Organisationen konnte Deutschland in weiten Bereichen auf das in den letzten Jahren namentlich im Rahmen des Vierjahresplanes Geschaffene zurückgreifen. Lediglich eine gewisse Ausdehnung der Befugnisse war für einzelne Behörden und Einrichtungen notwendig. Neugeschaffen wurden zu Beginn des Krieges der Ministerrat für die Reichsverteidigung, an dessen Spitze Reichsmarschall Göring steht, ferner Bezirkswirtschaftsämter, Landes- (Provinzial-) Ernährungsämter, Landes-Forstwirtschaftsämter und die bei den unteren Verwaltungsbehörden eingerichteten Ernährungs- und Wirtschaftsämter. Sie bearbeiten alle mit der Verbrauchsregelung zusammenhängenden Fragen. Im Lauf des Krieges ist auch das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition geschaffen worden, das alle Fragen der Herstellung von Kriegsmaterial einheitlich und zusammenfassend bearbeitet. Im übrigen wird die gesamte kriegswirtschaftliche Organisation von den bisherigen bestehenden Behörden und Einrichtungen getragen.

Innerhalb der industriellen Produktion hatte der Krieg folgende Umstellungen notwen dig gemacht: Große Bereiche der Industrie, vor allem die Investitionsgüterindustrien (wie Maschinenbau, Elektroindustrie usw.) mußten sich auf die Erzeugung von Waffen und Kriegsgerät einrichten. Auch Teile der Verbrauchsgüterindustrien (Textilindustrie, Konservenindustrie) haben für den Bedarf der Wehrmacht zu arbeiten. Gewisse Produktionskapazitäten, die bisher für den Binnenmarkt arbeiteten, sind in den Dienst der Ausfuhr gestellt worden, die jetzt im Krieg für die Bezahlung der Importe besonders wichtig geworden ist. In anderen Teilen der Industrie wurde die Produktion, soweit sie nicht unbedingt lebensnotwendig ist, eingeschränkt. Wieder andere Teile der Industrie mußten wegen des erhöhten Bedarfs im Krieg ihre Produktion wesentlich erweitern (z. B. chemische Industrie). Alle diese Umstellungen wurden in der Hauptsache durch eine entsprechende Zuteilung von Rohstoffen und Arbeitskräften bewirkt. Die Zuteilung der Rohstoffe geschieht durch die sogenanriten 'Reichsstellen'. Die Zuteilung der Arbeitskräfte regeln die Arbeitsämter.

Sehr von Vorteil für den Arbeitseinsatz war, daß die Organisation der Arbeitsämter seit Jahren besteht und über ein geschultes Personal verfügt. Neben der Versorgung der kriegswichtigen Betriebe mit Arbeitskräften ist ihre Hauptaufgabe die Sicherung des Arbeiterbedarfs der Landwirtschaft, weil von einer Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion entscheidend die Ernährung des Volkes abhängt. Hier wurden in großem Umfang Kriegsgefangene und ausländische Wanderarbeiter eingesetzt, um die, durch die Einberufungen entstandenen Lücken zu füllen. Auch wurden für viele Arbeiten Frauen, die bisher nicht gearbeitet hatten, gewonnen.

Die Regelung des Verbrauchs und der Verteilung erfolgt durch Rationierung, und zwar für die wichtigsten Nahrungs. mittel in Form von Karten, die jedem die seinem physiologischen Bedarf angepaßten Rationen zuweisen. Besonders bgrücksichtigt werden dabei die Kinder, die Mütter und die schwer arbeitenden Schichten. Die ReichskleiderXarte regelt den Verbrauch der wichtigsten Bekleidungsstücken: jeder Verbraucher hat die gleiche Zahl von Punkten; jedes Kleidungs- und Wäschestück erfordert zum Kauf eine bestimmte Punktzahl, so daß jeder im Rahmen seiner Punkte das kaufen kann, was er benötigt. Größere Anschaffungen wie Wintermäntel, Hauswäsche usw.-und Schuhe werden gegen Bezugschein verkauft, die nur ausgestellt werden, wenn im einzelnen Fall Bedarf besteht.

Grundsatz der deutschen Kriegswirtschaft ist, daß niemand am Krieg verdienen soll. Dieser Grundsatz findet seinen Niederschlag vor allem in der Preis- und Lohnpolitik, die noch mehr als bisher an dein Prinzip stabiler Preise und Löhne festhält. Die Preise werden dabei von dem Reichskommissar für diePreisbildungüberwacht. Kostenerhöhungen dürfen selbst dann nicht auf die Preise übertragen werden, wenn sie den eigenen Gewinn schmälern. Ausnahmen werden nur dann bewilligt, wenn der bisherige Preis für den Betrieb untragbar ist. Sorgt so der Preiskommissar dafür, daß bei den Unternehmern keine Gewinne entstehen (die Preise für alle öffentlichen Lieferungen werden besonders streng überwacht), so ist es Aufgabe des Reichstreuhänders der Arbeit, die Höhe der Löhne und Gehälter zu überwachen. Auch hier bedeutet die im Krieg eingeschlagene Politik nur eine Fortsetzung der bisherigen.

Die Politik der stabilen Preise und Löhne ist zugleich Voraussetzung für die Kriegsfinanzierung. Sie sieht zwei Quellen vor: Steuern und Kredite. Zu den Steuerleistungen, die an sich schon beträchtlich waren, wurde zu Beginn des Krieges der Kriegszusrhlag zur Einkommensteuer (Erhöhung des Steuerbetrags bei allen Einkommen über 2400 RM. um 50 v. H.) und Kriegszuschläge zu den Einzelhandelspreisen für Bier, Tabak-waren und Schaumwein eingeführt. Auch zieht das Reich die Gemeinden im Krieg stärker heran. Die Kriegssteuern haben nicht nur finanzpolitische Bedeutung. Sie sollen zugleich die Einkommensteile abschöpfen, die im Kriege wegen der begrenzten Verbrauchsmöglichkeiten nicht ausgegeben werden können. Soweit das Reich Kredite aufnimmt, geschieht das in der Form, daß laufend kurzfristige Papiere (Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen) sowie mittel- und langfristige Anleihen emittiert werden (vgl. S. 140). Die langfristigen Anleihen wurden bis Frühjahr 1940 fast ausschließlich bei den Banken, Sparkassen, Versicherungen usw. untergebracht. Neuerdings werden die Reichsanleihen auch am freien Markt verkauft. Voraussetzung für diese Politik ist die stetige Kontrolle der Kreditmärkte, ferner die Tatsache, daß allen Teilen des Bankenapparates laufend große Beträge an kurzfristigen Einlagen und an Spargeldern zufließen. Ein solcher Zustrom an Spargeldern und liquiden Mitteln ergibt sich vor allem daraus, daß die Verbrauchsmöglichkeiten im Krieg begrenzt sind, daß die nicht kriegswichtigen Betriebe keine Möglichkeiten zu Neuinvestitionen und Ersatzinvestitionen haben und daß in weiten Bereichen die Lager, vor allem an Waren des nicht lebensnotwendigen Bedarfs, abgebaut werden. Das Fundament der deutschen Kriegswirtschaft ist das harmonische Zusammenspiel zwischen der Produktionslenkung, der Verbrauchsrationierung, der Preis-, Lohnund Steuerpolitik und der Kredit- und Finanzpolitik. Als notwendige Ergänzung tritt zu allem eine strenge Devisenbewirtschaftung, die den Außenwert der Rentenmark sichert. Auch hier hat sich im Krieg gegenüber der bisherigen Politik nichts geändert.

Ziel der Außenhandelspolitik im Krieg ist die Aufrechterhaltung und Förderung des Exports als Mittel zur Bezahlung der kriegs- und lebenswichtigen Einfuhren, da. Deutschland über keine Reserven an Gold oder internationalen Zahlungsmitteln verfügt. Der allergrößte Teil des Außenhandels spielt sich im Weg des Verrechnungsverkehrs ab. Namentlich mit den Ländern Südosteuropas und Nordeuropas sind seit dem Krieg zahlreiche handelspolitische Vereinbarungen getroffen worden, die den Verhältnissen des Krieges Rechnung tragen.

Die bisherigen Erfahrungen sprechen dafür, daß sich das kriegswirtschaftliche System Deutschlands auf das beste bewährt. Der deutschen Wirtschaft ist zu Beginn des Krieges jeder 'Kriegsschock' erspart geblieben, alle Rationen haben bisher aufrechterhalten werden können, nennenswerte Preissteigerungen sind nicht eingetreten und die Wehrmacht wird reibungslos und reichlich mit allem notwendigen Kriegsmaterial versorgt.

Wehrmacht

Nachdem das Versailler Diktat das deutsche Heer auf 100 000 Mann beschränkt und die allgemeine Wehrpflicht im Deutschen Reich aufgehoben hatte, führte Adolf Hitler nach der Machtübernahme am 30. Januar 1933 durch das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 die allgemeine Wehrpflicht im Deutschen Reich wieder ein. Durch dieses Gesetz wurde die enge Verbindung zwischen Volk und Wehrmacht wieder hergestellt, die durch das Versailler Diktat gewaltsam zerrissen war. Das am 21. Mai 1935 erlassene Wehrgesetz bekräftigt eindeutig die unlösliche Verbundenheit zwischen Volk und Wehrmacht durch die Worte: 'Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig.' Die neue deutsche Wehrmacht ist nach § 2 des Wehrgesetzes 'der Waffenträger und die soldatische Erziehungsschule des deutschen Volkes'. Die Dauer der aktiven Dienstzeit ist für alle Deutschen auf zwei Jahre festgesetzt.-Eine Befreiung von der Dienstpflicht gibt es nicht, es sei denn, daß der Dienstpflichtige körperlich für den Militärdienst untauglich ist. Frühere Vorrechte des Standes oder der Bildung sind aufgehoben; denn die nationalsozialistische Weltanschauung verlangt die Unterordnung des einzelnen unter den Dienst an der Volksgemeinschaft. Die politische Betätigung ist dem aktiven Soldaten wie früher verboten. Die Zugehörigkeit zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder einer ihrer Gliederungen ruht daher während der aktiven Dienstzeit in der Wehrmacht, denn als Soldat ist jeder deutsche Volksgenosse ausschließlich der Befehlsgewalt seiner militärischen Vorgesetzten unterworfen.

Dem weltanschaulichen Grundsatz des Führerprinzips entspricht die Führung der neuen deutschen Wehrmacht durch die Sicherstellung des Einklangs der politischen und militärischen Führung. Nach dem Tode des Reichspräsidenten, Generalfeldmarschall von Hindenburg, am 2. August 1934, ist Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler des Deutschen Reiches auch Oberster Befehlshaber der Wehrmacht. Bis Anfang 1938 leitete unter ihm der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber den Neuaufbau der Wehrmacht. Durch Erlaß vom 4. Februar 1938 übernahm Adolf Hitler als Oberster Befehlshaber unmittelbar die Führung der gesamten deutschen Wehrmacht. Als Arbeitsstab steht ihm seitdem das Oberkommando der Wehrmacht in Berlin zur Verfügung, dessen, Chef Generalfeldmarschall Keitel ist. Es ist im Frieden verantwortlich für die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.

Die deutsche Wehrmacht selbst gliedert sich in die drei Wehrmachtteile: Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.

An der Spitze des neuen deutschen Heeres steht der Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch. Als Arbeitsstab dient ihm das Oberkommando des Heeres in Berlin, das unterteilt ist in den Generalstab des Heeres, das Heerespersonalamt, das Allgemeine Heeresamt, das Heereswaffenamt und das Heeresverwaltungsamt. Das deutsche Heer, dessen Hauptwaffengattungen Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Pioniere, Panzertruppen, Nebeltruppen, Nachrichtentruppen, Fahrtruppen und Sanitätsabtellungen sind, war vor Ausbruch des Krieges im Jahre 1939 in sechs Heeresgruppen gegliedert, denen je mehrere Armeekorps unterstellt waren. Die 6 Heeresgruppenkommandos liegen in Berlin (1.), Frankfurt a. Main (2.), Dresden (3.), Leipzig (4.), Wien (5.) und Hannover (0.). An der Spitze jedes Armeekorps steht ein Kommandierender General mit einem Generalkominando. Jedem Armeekorps unterstehen mehrere Divisiotien und außerdem Verbände verschiedener Waffen, sogenannter Korpstruppen. Sondergliederungen sind außerdem die sogenannten 'Schnellen Truppen' und die Gebirgsdivisionen.

Bis zum Ausbruch des Krieges im September 1939 gliederte sich das deutsche Heer friedensmäßig in 18 Armeekorps mit Generalkommandos in Königsberg (1.), Stettin (11.), Berfin (III.), Dresden (IV.), Stuttgart (V.), Münster i. W. (VI.), München (VII.), Breslau (VIII.), Kassel (IX.), Hamburg (X.), Hannover (XI.), Wiesbaden (XII.), Nürnberg (XIII.), Magdeburg (XIV '), Jena (XV.), Berlin (XVI.), Wien (X VII.)' Salzburg (XVIII.), sowie die Generalkommandos der Grenztruppen Saarpfalz, Oberrhein und Eifel. Für die militärische Verwaltung und das Wehrersatzwesen ist das Deutsche Reich in Wehrkreise eingeteilt, von denen es bis zum Krieg 15 gab. Die Generalkommandos des 1. bis XIII. und des XVII. und XVIII. Armeekorps sind zugleich Wehrkreiskommandos.

An der Spitze der neuen deutschen Kriegsmarine steht der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Dr. h. c. Raeder. Ihm sind unmittelbarunterstellt: das Oberkommando der Kriegsmarine in Berlin, die Marine-Gruppenbefehlshaber Ost und West, der Flottenehef, die Kommandierenden Admirale der Ostsee in Kiel und der Nordsee in Wilhelmshaven sowie eine Anzahl von Spitzenbehörden der Kriegsmarine. Dem Flottenehef unterstehen:'der Befehlshaber der Panzerschiffe, der Befehlshaber der Aufklärungsstreitkräfte und der Befehlshaber der Unterseeboote mit den ihnen unmittelbar unterstellten Schiffsverbänden. Den Kommandierenden Admiralen unterstehen die gesamte Küstenverteidigung ihres Befehlsbereiches sowie die in diesen liegenden Inspektionen, höheren Kommandostellen und technischen sowie Verwaltungsbehörden der Kriegsmarine. Die Flotte setzt sich aus allen gebräuchlichen Schiffsgattungen zusammen. Sie verf ügt über Schlachtschiffe, Flugzeugträger, Schwere und Leichte Kreuzer, Zerstörer, Torpedeboote, Unterseeboote, Schnellboote, Minensuchboote, Räumboote sowie Begleit- und Troßschiffe. Außer den Einheiten der Flotte verfügt die Kriegsmarine noch über eine größere Anzahl Schulschiffe, Spezialschiffe, Schulboote, Versuchsboote und Tender.

Die oberste Kommandobehörde der neuen deutschen Luftwaffe ist das Reichsluftfahrtministerium in Berlin, an dessen Spitze der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichsmarschall Göring, steht. Ihm sind unmittelbar unterstellt: der Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe, der zugleich Stellvertreter des Reichsministers und Oberbefehlshabers ist, ferner der Chef des Generalstabes der Luftwaffe, der Chef des Ministeramts, der Präsident der Luftwaffenkommission und der Kommandeur der Luftkriegsakademie. Dem Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe sind unterstellt: der Chef der Luftwehr mit dem Allgemeinen Luftamt, dem Luftwaffenverwaltungsamt und dem Luftwaffenpersonalamt; der Generalluftzeugmeister mit dem Technischen Amt und dem Nachschubamt; der Chef des Ausbildungswesens; der Chef des Nachrichtenverbindungswesens und der Chef der Zentralabteilung. Die Luftwaffe ist in 4 Luftflottenkommandos gegliedert, und zwar Luftflottenkommande 1 (Ost) in Berlin, 2 (Nord) in Braunschweig, 3 (West) in München und 4 (Süd) ost) in Wien. An der Spitze eines Luftflottenkommandos steht der Chef der Luftilotte 1 (2, 3, 4) und Befehlshaber Ost (Nord, West, Südost). Als territoriale Dienststellen der deutschen Luftwaffe bestehen 11 Luftgaukommandos, den Wehrkreiskommandos des Heeres entsprechend, deren Standorte I Königsberg, II Posen, 111 Berlin, IV Dresden, VI Münster i. W., VII München, VIII Breslau, XI Hannover, XII Wiesbaden, XIII Nürnberg und XVII Wien sind. Luftverteidigungskommandos befinden sich in Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Leipzig. Ferner bestehen bei den Oberbefehlshabern des Heeres und der Kriegsmarine die Dienststellen eines Generals der Luftwaffe, der Befehlshaber und Inspekteur der diesen Weirmachtteilen zugeteilten Fliegerverbände ist. Zur Luftwaffe gehören folgende Waffengattungen: Die Fliegertruppe, die sich aus Aufklärungs-, Jagd-, Kampf-, Sturzkampf- und Zerstörerverbänden zusammensetzt; die Flakartillerie, die sieh aus schweren und leichten Flak-, Flakscheinwerfer- und Luftsperreinheiten zusammensetzt; die Luf tnachrichtentruppe, die sich in Kompanien, Abteilungen und Regimenter gliedert; die Sondereinheiten, zu denen das Regiment General Göring und das Wachbataillon der Luftwaffe in Berlin gehören.

Die wichtigsten Ereignisse

30.Januar

Hitler vom Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzier ernannt: Bildung der 'Regierung der nationalen Erhebung'.

5. März

Die NSDAP. erringt zusammen mit den Deutschnationalen bei der Reichstagswahl die absolute Mehrheit im Reichstag.

23. September

Hitler vollzieht den ersten Spatenslich für den Bau der Reichsautobahnen.

14. Oktober

Deutschland tritt aus dem Völkerbund aus.

12. November

Hitler erhält bei einer Volksabstimmung 95,1 % Ja-Stimmen für seine Innen- und Außenpolitik, die Einheitsliste der NSDAP. erhält bei der gleichzeitigen Reichstagswahl 92,2 % der Stimmen.

26. Januar

Deutsch -polnilsches Verständigungsabkommen für 10 Jahre,

14./15. Juni

Zusammentreffen Hitlers mit mussolini.

2. August

Ableben des Reichspräsidenten von Hindenburg und Vereidigung der Wehrmacht auf Adolf Hitler.

26. August

Hitler betont die Verständigungsbereitschaft des deutschen Volkes mit Frankreich.

13. Januar

Bei der Saarabstimmung werden bei riesiger Wahlbeteiligung 90,76 % der Stimmen für die Rückkehr des Saargebietes zu Deutschland abgegeben.

1. März

Feierliche Rückgliederung des Saargebietes.

16. März

Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland.

18. Juni

Deutsch-englisches Flottenabkommen.

7. November

Deutschland erklärt seine Neutralität im italienisch-abessinischen Konflikt und seine Nichtbeteiligung an den Sanktionen.

7. März

Wiederherstellung der vollen deutschen Souveränität in der entmilitarisierten Rheinland-zone; Einmarsch der deutschen Truppen.

29. März

Billigung der Politik Hitlers durch Reichstagsneuwahl mit 98,80/o der Stimmen.

11. Juli

Freundschaftsvertrag mit Österreich.

24. August

Verlängerung der Wehrpflicht auf 2 Jahre.

19. Oktober

Durchführung des Vierjahresplanes an Ministerpräsident Göring übertragen.

19.-24. Oktober

Deutsch-italienische Besprechungen in Berlin und Obersalzberg. Begründung der 'Achse Berlin-Rom'.

14. November

Anerkennung der nationalspanischen Regierung Franco durch Deutschland.

25. November

Unterzeichnung des Antikominternabkommens mit Japan.

30.Januar

Widerrufung der deutschen Unterschrift des Kriegssehuldbekenntnisses durch Hitler.

25.-29. September

Triumphaler Besuch Mussolinis in Deutschland.

6. November

Italiens Beitritt zum deutsch-japanischen Anti-kominternabkommen.

4. Februar

Hitler wird alleiniger Oberbefehlshaber der Wehrmacht, von Ribbentrop Reichsaußenminister..

20.Februar

Verständigung mit Österreich auf Grund von Besprechungen mit dem österreichischen Bundeskanzler Schuschnigg in Berchtesgaden.

9.-12. März

Verrat Schuschniggs. Erhebung des österreichischen Volkes. Einmarsch der deutschen Truppen in Österreich auf Bitten der neuen österreichischen Regierung.

13. März

Anschluß Deutsch-Österreichs an das Reich proklamiert. Eingliederung und Vereidigung des österreichischen Bundesheeres.

3. Mai

Staatsbesuch Hitlers in Rom.

21. Mai

Tschechische Mobilmachung.

28. Mai

Anordnung des Ausbaus der Westbefestigungen und der Verstärkung von Heer und Luftflotte durch den Führer.

8.Juni

Einf übrung der dreijährigen Dienstpflicht in der Tschecho-Slowakei.

24. August

Admiral von Horthy in Berlin.

5. September

Teilmobilmachung in Frankreich.

13. September

Verhängung des Standrechts über sudetendeutsche Bezirke; Beschießung sudetendeutscher Orte.

15. September

Erste Zusammenkunft Hitler-Chamberlain in Berchtesgaden. Beschießung des Hauptquartiers der Sudetendeutschen Partei durch tschechisches Militär

16. September

Verbot der Sudetendeutschen Partei.

22. September

Zweite Zusammenkunft Hitler-Chamberlain in Bad Godesberg.

23. September

Deutsches Memorandum über die Rückgabe des Sudetengebietes an Deutschland. Tschechische Mobilmachung.

29. September

Münchener Abkommen.

1. Oktober

Einmarsch der deutschen Truppen ins Sudetenland.

2. November

Wiener Schiedsspruch: Abkommen zwischen der polnischen und tschecho-slowakischen Regierung, Einverleibung des Olsa-Gebiet.es durch Polen.

6. Dezember

Von Ribbentrop in Paris; deutsch-französische Erklärung zur Gestaltung friedlicher und gutnachbarlicher Beziehungen.

30. Dezember

Auflösung der litauischen Polizei im Memelgebiet.

7.Januar

Indienststellung des Schlachtschiffes 'Scharnhorst' (26 000 Tonnen).

19.Januar

Stapellauf des Kreuzers 'Seydlitz'.

27.Januar

Staatsbesuch des Reichsaußenministers von Ribbentrop in Warschau.

14.Februar

Stapellauf des 35 000-Tonnen-SchIachtschiffes 'Bismarck'.

14. März

Besuch des tschechischen Staatspräsidenten Hacha in Berlin.

15. März

Einmarsch der deutschen Truppen in Böhmen und Mähren.

16. März

Führererlaß über das Protektorat Böhmen und Mähren; der slowakische Staat unterstellt sich dem Schutze des Reiches.

22. März

Rückgabe des Memellandes durch Litauen an Deutschland.

31. März

Unterstützungserklärung Englands für Polen.

1. April

Stapellauf des Schlachtschiffes 'Tirpitz'.

6. April

Besuch des polnischen Außenministers Beck in London; Annahme der englischen Garantieerklärung durch Polen.

7. April

Beitritt Spaniens zum Antikominternpakt.

29. April

Indienststellung des 10 000-Tonnen-Kreuzers 'Admiral Hipper'.

7. Mai

Ankündigung eines Militärbündnisses zwischen Deutschland und Italien.

22. Mai

Unterzeichnung des deutsch-italienischen Bündnisses.

1. Juli

Stapellauf des Schweren Kreuzers 'Lützow'.

14. August

Polnisches Memorandum über den Abschluß eines englisch-polnischen Bündnisses.

23. August

Unterzeichnung eines deutsch-russischen Konsultativ- und Nichtangriffspaktes.

24. August

Beginn der allgemeinen Mobilmachung in Polen.

30. August

Gesamtmobilmachung in Polen.

31. August

Bekanntgabe des Angebots des Führers an Polen: Heimkehr Danzigs ins Reich, Abstimmung im Korridor. Polnischer Überfall auf den Sender Gleiwitz.

1. September

Beginn der Abwehr der polnischen Angriffe durch Deutschland; englische und französische Gesamtmobilmachung.

3. September

Kriegserklärung Englands und Frankreichs an Deutschland.

7. September

Nach Eroberung von Bromberg, Krakau und Graudenz Erreichung des Narew, Einnahme der Westernplatte.

9. September

Besetzung von Lodsch.

17. September

Einmarsch russischer Truppen in Polen zum Schutz der Ukrainer und Weißrussen.

18. September

Einschließung von Warschau, Versenkung des britischen Flugzeugträgers 'Courageous' durch ein deutsches U-Boot.

20. September

Beendigung der Schlacht im Weichselbogen. Abschluß der Operationen gegen Polen nach Vernichtung des polnischen Heeres.

22. September

Vereinbarung einer Demarkationslinie zwischen Deutschland und Sowjetrußland, Zurücknahme der bis Lernberg und Brest-Litowsk vorgedrungenen deutschen Truppen.

26. September

Erster deutscher Flugzeugangriff auf britische Seestreitkräfte. Zerstörung eines Flugzeugträgers, schwere Beschädigung zweier Kreuzer. Kapitulation von Warschau.

6. Oktober

Friedensappell des Führers. Vorschläge zu einer allgemeinen Rüstungsbegrenzung

10. Oktober

Ablehnung der deutschen Vorschläge durch Daladier.

12. Oktober

Zurückweisung der deutschen Friedensvorschläge durch die englische Regierung.

15. Oktober

Bekanntgabe der Versenkung des englischen Schlachtschiff es 'Royal Oak' durch deutsches U-Boot.

8. November

Sprengstoffanschlag auf Adolf Hitler in München.

30. November

Beginn der Feindseligkeiten zwischen Rußland und Finnland.

13. Dezember

Rückkehr des Lloyddampfers 'Bremen'.

17. Dezember

Selbstversenkung des Panzerschiff es 'Admiral Graf Spee'.

19. Dezember

Zurückweisung des ersten Großluftangriffs der Engländer über der Deutschen Bucht, wobei von 52 Bombern 36 abgeschossen werden.

9. April

Einmarsch deutscher Truppen in Dänemark und Norwegen zum Schutze der durch England bedrohten Neutralität . dieser Staaten. Besetzung von Kopenhagen. Besetzung von Narvik, Drontheim, Bergen, Stavanger, Christiansand und Oslo.

10. April

Untergang der Kreuzer 'Blücher' und 'Karlsruhe'.

17. April

Besetzung der Erzbahn im Raum von Narvik mit deutschen Truppen.

22. April

Eroberung von Lillehammer in Norwegen.

2. Mai

Räumung des Gebiets um Andalsnes durch die Engländer, Besetzung der Stadt durch die Deutschen.

4. Mai

Räumung von Namsos durch die Engländer.

10. Mai

Aufruf Hitlers an die Soldaten der Westfront: die Stunde des entscheidenden Kampfes ist gekommen! Beginn der Operationen im Westen zur Abwehr der Bedrohung des Ruhrgebietes. Überschreitung der holländischen, luxernburgischen und belgischen Grenze.

11. Mai

Einnahme des stärksten Forts der Festung Lüttich Eben Emael.

14. Mai

Kapitulation von Rotterdam, Kampfeinstellung der holländischen Armee.

15. Mai

Kapitulation der Festung Holland, Übergang über die Maas, zwischen Namur und Givet.

16. Mai

Einmarsch im Haag und in Amsterdam.

19. Mai

Ganz Holland in deutscher Hand.

21. Mai

Gefangennahme des Armeestabs und des Oberbefehlshabers der französischen 7. Armee des Generals Giraud.

22. Mai

Durchbruch der deutschen Truppen zur Kanalküste.

23. Mai

Siegreicher Kampf gegen französische Panzerkräfte bei Cambrai.

24. Mai

Eroberung der Loretto-Höhe nordwestlich von Arras.

26. Mai

Eroberung von Calais.

28. Mai

Kapitulation der belgischen Armee; 500 000 Gefangene.

29. Mai

Einnahme von Narvik durch die Engländer.

30. Mai

Flucht der Reste der englischen Flandernarmee aus Dünkirchen.

1. Juni

Zusammenbruch des französischen Heeres in Nordfrankreich.

4. Juni

Einnahme von Dünkirchen, 40 000 Gefangene und unübersehbare Beute.

7. Juni

Durchbruch durch die Weygandlinie.

10. Juni

Eintritt Italiens in den Krieg. Sieg des Generalleutnants Dietl in Narvik. Wiedereinnahme der Stadt.

14. Juni

Zusammenbruch der französischen Front zwischen Armelkanal und der Maginotlinie bei Montmedy. Einnahme von Paris.

15. Juni

Durchbruch durch die Maginotlinie südlich Saarbrücken.

16. Juni

Einnahme von Verdun.

17. Juni

Die Schweizer Grenze bei BesanVon erreicht. Einnahme von Metz.

18. Juni

Einnahme von Belfort und Dijon. Frankreichs Waffenschmiede Le Creusot in deutscher Hand.

19. Juni

Die Deutschen in Cherbourg, Vorstoß nach Lyon. Straßburg eingenommen.

20. Juni

Die französische Regierung bittet um Waffenstillstand. Einnahme des Kriegshafens Brest.

21. Juni

Waffenstillstandsverhandlungen in CompiÃŽgne; Unterzeichnung am 22. Juni.

23. Juni

Kapitulation der Franzosen in Elsaß-Lothringen, 500 000 Gefangene.

24.Juni

Unterzeichnung des italienisch-französischen Waffenstillstandsvertrags. Der deutsch-französische Waffenstillstandsvertrag tritt in Kraft.

18. August

Beginn der deutschen Großluftangriffe gegen England.

19. August

Eroberung von Berbera, der Hauptstadt des Somalilandes durch die Italiener.

30. August

Wiener Schiedsspruch; Beendigung der Gebietsstreitigkeiten zwischen Ungarn und Rumänien.

13. September

Italienischer Einmarsch in Agypten, Eroberung von Sidi Barani am 16. September.

27. September

Dreimächtepakt Deutschland-Italien-Japan.

4. Oktober

Zusammenkunft des Führers und Mussolinis auf dem Brenner.

12. Oktober

Entsendung einer deutschen Wehrmachtmission nach Rumänien.

18. Oktober

Die Durchführung des Vierjahresplanes für die Dauer von weiteren vier Jahren Reichsmarschall Göring übertragen.

22. Oktober

Unterzeichnung eines deutsch-rumänischen Vertrags über die Umsiedlung der Volksdeutschen aus der Südbukowina und der Dobrudscha.

23. Oktober

Zusammenkunft des Führers mit dem spanischen Stabschef Generalissimus Franco an der spanisch-französischen Grenze.

24. Oktober

Empfang des französischen Staatschefs Marschall Pdtain durch den Führer.

28. Oktober

Note Italiens an Griechenland. Italienische Truppen Überschreiten die albanisch-griechische Grenze.

28. Oktober

Zusammenkunft des Führers und Mussolinis in Florenz.

12. November

Besuch des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der Sowjetunion und Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten Molotow in Berlin.

20. November

Beitritt Ungarns zum Dreimächtepakt.

23. November

Beitritt Rumäniens zum Drelmächtepakt.

24. November

Beitritt der Slowakei zum Dreimächtepakt.



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